Bei uns kommt es gelegentlich vor (menschliches Versagen), dass eine Rechnung an die Rechnungsanschrift des Mandanten geschickt wird, obwohl er eine andere Korrespondenzanschrift (meist Privatanschrift) hat. In den Stammdaten sind beide Adressen hinterlegt. Da die Rechnugsadresse aufgrund der Vorsteuerproblematik nicht geändert werden kann, ist meine Frage, ob man sich in diesen Fällen anderweitig behelfen kann. ich dachte zunächst an den Ausdruck eines Deckblattes zur Rechnung. Das in der Faktura angebotene Deckblatt zur Rechnung wirft aber auch die Rechnungs- und nicht die Korrespondenzanschrift aus. Kann man das vielleicht irgendwo bearbeiten und im Idealfall noch in den AUfträge der betreffenden Mdt. als Standard hinterlegen?
Hat jemand Ideen dazu?
Besten Dank
Annika
Hallo Frau Petereit,
Sie können die Rechnung an die Korrespondenzadresse senden und in der Rechnung einen abweichenden Leistungsempfänger (mit der Rechnungsadresse) angeben. Das machen wir in solchen Fällen so.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo Herr Schreiber,
können Sie das näher ausführen... Das es im Auftrag mgl. ist eine Rg-Adresse und einen abweichenden Leistungsempfänger zu hinterlegen ist mir bekannt, aber in wie weit hilft das, die Rechnung an die richtige Anschrift zu versenden??? Die ausgedruckte Rechnung hat doch die Rechnungsanschrift/Geschäftsleitungsadresse, muss aber an eine andere Anschrift versandt werden...
Ich hatte mit dem Gedanken gespielt, als Leistungsempfänger die Korrespondenzanschrift im Auftrag zu hinterlegen und dann mittels Deckblatt zur Rechnung ein Deckblatt mit der Korrespondenzanschrift der Rechnung voranzustellen. Dies funktioniert soweit auch, aber man kann diese Einstellung nicht bei den betreffenden Mdt. im Auftrag hinterlegen und muss es bei Bedarf immer manuell in der Faktura anklicken. So dass mir das auch nicht hilft menschliches Versagen auszuschließen...oder habe ich da einen Denkfehler???
Beste Grüße
Annika Petereit
Hallo Frau Petereit,
sie legen in den Stammdaten eine weitere Beziehung "hat Rechnungsempfänger" mit der abweichende Adresse, an die Sie die Rechnung senden möchten, an. Im Auftrag wählen Sie diese dann als Rechnungsadresse aus und beim Leistungsempfänger die Adresse des Unternehmers.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo Herr Schreiber,
diese Lösung kommt für uns nicht in Frage, da dass Probleme beim VoSt-Abzug verursacht. Ich werde mal einen Servicekontakt bei der DATEV dazu schreiben und schauen was die vorschlagen. Aber vielen Dank!
Beste Grüße
Annika
Hallo Frau Petereit,
warum sollte das Probleme beim Vorst-Abzug verursachen? In § 14 Abs. 4 S. 1UStG steht:
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
Dafür geben Sie ja den Leistungsempfänger mit Anschrift an. Da steht nicht drin, dass Sie keine andere Rechnungsanschrift verwenden dürfen.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Hallo Frau Petereit,
in EO Comfort gibt es die Möglichkeit einen Abweichen Rechnungsempfänger zusätzlich im Rechnung Muster einzufügen, diese Funktion greift dann wenn der Rechnungsempfänger vom Leistungsempfänger abweicht.
"Wollen Sie den Leistungsempfänger zusätzlich auf der Rechnung mit angedruckt haben, bitte IDL buchen"
Wir bieten für die Änderungen in den Rechnungsmustern unseren Online-Kalender an.
Hier können Sie sich selbst einen Termin für diese individuelle Dienstleistung auswählen und buchen.
Den Online Kalender finden Sie unter folgendem Link:
Mit freundlichem Gruß
Christian Dolha
DATEV eG
Service Eigenorganisation
Hallo Herr Dohla,
danke für die Anregung. Ein um den Leistungsempfänger ergänztes Layout unsere StB zufrieden stellen. Ich werde das mit unseren StB und dem Management besprechen. Wir haben derzeit 3 Rechnungsmuster im Einsatz, die überarbeitet werden müssten. Mit welchem Zeitaufwand ist Ihrer Einschätzung nach zu rechnen? Nur das ich eine Diskussionsgrundlage bzw. einen Anahltspunkt für die entstehenden Kosten habe.... Vielen Dank schon mal.
Beste Grüße
Annika Petereit
Hallo Frau Petereit,
leider kann ich den Zeitaufwand nicht einschätzen. Im Programm EO Comfort können Sie mehr als nur drei Rechnungsmuster im Einsatz haben, das erschwert mir Ihnen einen zeitlichen Aufwand zu benennen.
Der Baustein Rechnungskopf kann in unterschiedliche Ebenen vorhanden sein und zusätzlich gibt es Bausteine für Ihre Gutschriften. Nicht zu vergessen sind hier auch die Leistungsnachweise, die wiederum Bausteine eingebunden haben.
Damit wir diese Fragen klären können bitte ich Sie uns unter der
EO Comfort Hotline 0911 319 35052 anzurufen.
Mit freundlichem Gruß
Christian Dolha
DATEV eG
Service Eigenorganisation
Hallo Herr Dolha,
ist es möglich dass für die als "Aktuelle Rechnungsadresse" hinterlegte Adresse auf einem Deckblatt 2 ein Brief als Kurzmitteilung " ... in der Anlage erhalten Sie unsere Rechnung mit der bitte um Begleichung ..." erstellt wird und die als "Adresse Leistungsempfänger" hinterlegte Adresse auf dem eigentlichen Deckblatt "1" die Rechnung enthält? Das oben erwähnte Deckblatt 2 soll aber nur angedruckt werden, wenn bei der "Aktuellen Rechnungsadresse" eine Eingabe vorgenommen wurde. D. h. die gesamt Datei besteht dann aus:
Gruß
Ralf Blum
Hallo Herr Blum,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine Umsetzung Ihres Wunsches mit der beschriebenen Bedingung ist aktuell nicht möglich.
Einen Bedarf in diese Richtung konnten wir bisher noch nicht feststellen. Wir beobachten aber hiermit gerne, ob das Thema weiter "an Fahrt" aufnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation
Sehr geehrte Frau Wrosch,
diesen Wunsch haben wir bereits vor 15 Jahren mit der Einführung von EO comfort gegenüber Herrn Sonntag geäußert.
Zudem waren wir bei fast jedem Kongress etc. bemüht Ihren Kolleginnen und Kollegen eben diesen Wunsch nochmals klar zu machen. Auch auf diversen Admin-Workshops wurde dies immer wieder angesprochen.
Das zeigt mal wieder, wie die DATEV mit (möglicherweise) sinnvollen Wünschen der Anwender umgeht. Ablage "rund"...
Gefrustete Grüße aus Koblenz
Chr.Ockenfels