Kritik am Tool:
1. Export lässt sich nicht zurücksetzen? Es lässt sich nur die Exportdatei wiederherstellen?
Macht keinen Sinn! Wenn man "ausversehen" alle Mandanten exportiert hat ist das Tool danach unbrauchbar!
2. Kein Export wenn nur ID-Nummer vorliegt?
Macht keinen Sinn! Manuelle Eintragung in VDB geht auch ohne Steuernummer
Mandant ist neu, hat noch nie Erklärungen abgebgeben. Hat keine Steuernummer! Was ist mit solch einem Fall?
Hier sollte dringend nachgebessert werden!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Diese Kritik habe ich schon vor langer Zeit angebracht, offenbar wirkungslos....
Wenn die nächste Phase der Vollmachtsdatenbank anbricht muss dieses Tool u. U. sowieso angefasst werden, hoffen wir, dass man sich den bestehenden Beschränkungen auch gleich annimmt.
Wann soll das soweit sein?
Hallo Community,
so kurz vor dem Wochenende möchte ich Ihnen zwei Antworten auf Ihre Fragen liefern:
zu 1)
Sie können bereits heute ein Rücksetzen des sogenannten Exportkennzeichens für einen, mehrere oder gar alle exportierten Mandanten selbst durchführen.
zu 2)
Bei der Steuernummer handelt es sich um ein Pflichtfeld (SteuerID, Finanzamtsnummer, Finanzamt, Bundesland, Nachname, ..), welches in der Import-Datei enthalten sein muss.
Anbei der Link zur offiziellen Schnittstellenbeschreibung:
Unter dem Punkt "2. Schnittstellendefinition der Importdatei für VDB" finden Sie eine Auflistung der einzelnen (aktuell 12) Felder.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Reitter
Produktmanagement für Querschnittsthemen
DATEV eG
Hallo Herr Reiter,
wenn man die Vollmachtsdaten manuell eingibt, geht es auch ohne Steuernummer ....
Da nach meiner Erinnerung die Datev die Vollmachtsdatenbank für die Steuerberaterkammer programmiert und verwaltet, lasst sich da doch bei dem Tool bestimmt was machen ...
Ich wünsche Ihnen ebenfalls ein schönes Wochenende
Willi Müller
Sehr gut! Frage 1 ist beantworte! Bleibt das Problem mit der Steuernummer.
Hallo Herr Reiter,
aus irgendeinem Grund hat das Tool gerade 160 Mandanten exportiert, es sollten eigentlich nur zwei sein (ich wollte das nur mal eben fertig machen, als der Mandant mir gegenüber saß 😞
Zehn davon wurden aufgrund geänderter Steuernummer exportiert, der Rest betrifft eine zweite Beraternummer.
Ich wollte jetzt die Mandanten entsprechend Ihrer Anleitung wieder zurücksetzen. Leider erscheint mir das mühsam zu sein, da ich zB die Liste der exportierten Daten nicht als Exceldatei ausgeben kann und damit die Filterkriterien leichter füllen kann.
Gibt es einen Tipp? Warum werden neue Exporte veranlasst, wenn sich die Steuernr. ändert? Das FA interessiert doch nur die ID?
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
warum 160 Mandanten exportiert wurden kann ich nur vermuten.
Sofern Sie 2 Mandanten per Vorfilterung (Mandanten-, Beraternummernbereich, ...) bzw. anschließend per Auswahl (STRG- bzw. SHIFT-Taste) markiert haben, kommen auch nur zwei im Exportvorschlag (Schritt: Adressaten exportieren) vor. Alle im Schritt "Adressaten exportieren" gelisteten Einträge werden beim Klick auf die Schaltfläche "Exportieren" auch ausgegeben.
Die Steuernummer ist insofern relevant, da u. a. das Finanzamt identifiziert wird. Zum Beispiel trifft dies bei einem Umzug des Adressaten zu. Ein anderes Finanzamt wird zuständig und über die neue Steuernummer kann dieses identifiziert werden.
Nach Excel bekommen wir die (versehentlich) exportierten Daten nicht, aber einen Tipp habe ich trotzdem für Sie:
Wenn es weitere Fragen gibt, können wir gerne telefonieren. Schreiben Sie mich dazu einfach direkt an.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Reitter
Produktmanagement für Querschnittsthemen
DATEV eG
Hallo Herr Reitter,
mir ist dies auch passiert - hatte nur eine Mandantin Ehefrau nachträglich markiert und exportieren wollen, dann habe ich mit Entsetzen in der Vollmachtsdatenbank die Info bekommen, ich hätte über 200 Mandanten exportiert.
Wäre schön, wenn man den kompletten Export zurücksetzen könnte. Da dies anscheinend nicht geht, werde ich den Weg gehen, die einzelnen Mandanten zurückzusetzen, wenn ich dies benötige. Der Rest ist viel zu umständlich.
Nun aber meine entscheidende Frage: Wann werden die Vollmachten berechnet - ich habe diese umgehend gelöscht - passiert da was oder muss ich im Logistikcenter anrufen?
Bitte um Info. Danke und Gruß
Hallo Herr Burkhart,
wenn Sie über das Tool Vollmachtenexport 2.0 Adressaten zum Export auswählen, wird am Ende des Assistenten eine Übersicht der zu exportierenden Adressaten angezeigt (vor dem finalen Export im vierten Schritt „Adressaten exportieren"). Bitte prüfen Sie vor dem Export, ob die gewünschten Adressaten enthalten sind.
In Ihrem Fall vermute ich jedoch, dass im Vorfeld ein Export durchgeführt und ggf. diese Datei online in die Vollmachtsdatenbank importiert wurde. Den Sachverhalt können wir gerne zusammen mit Ihnen überprüfen.
Zum Thema „Berechnung"
Beim Export der Stammdaten aus dem Tool Vollmachtenexport 2.0 heraus findet keine Berechnung statt, da die Daten nicht sofort in der Vollmachtsdatenbank stehen.
Bereits exportierte Adressaten können Sie selbst zurücksetzen. Wie das funktioniert, können Sie in meinen Beiträgen weiter oben nachlesen.
Importieren Sie die CSV-Datei aus dem Tool Vollmachtenexport 2.0 in die Vollmachtsdatenbank (online), so werden die Daten im Rechenzentrum gespeichert und berechnet. Dies gilt ebenfalls für die manuelle Anlage in der Vollmachtsdatenbank.
Wir können den Sachverhalt gerne telefonsich mit Ihnen zusammen überprüfen. Schicken Sie uns dazu bitte einen Servicekontakt, sodass wir uns bei Ihnen melden können.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Reitter
Produktmanagement betriebswirtschaftliche Basis
DATEV eG
Hallo Herr Reitter,
danke für die Antwort. Ich stehe bereits mit einer Kollegin von Ihnen in Kontakt.
Ich glaube, viele Stb. wissen nicht, dass die Berechnung durch den Import schon freigesetzt wird.
Warum eigentlich??? Warum wird die Berechnung nicht erst nach der erfolgten Übermittlung an die Finanzverwaltung vorgenommen? Erst dann kann ja die Vollmacht genutzt werden - vorher hat der Stb. keinen Nutzen davon - nur Kosten.
Ich habe gelesen, dass viele Berater alle Mandanten importieren und erst dann die Vollmachten ausdrucken und unterschreiben lassen - ich befürchte, die wissen nichts von dieser Art von Berechnung, die ich auch als sehr zweifelhaft ansehe.
Ich werde mich mit der Kollegin bzgl. der versehentlich importierten Vollmachten auseinandersetzen und sowohl das Tool Vollmachtenexport als auch die Vollmachtsdatenbank künftig nur nutzen, wenn unbedingt nötig. Schade eigentlich, die Idee finde ich ganz gut. Gruß
Warum eigentlich??? Warum wird die Berechnung nicht erst nach der erfolgten Übermittlung an die Finanzverwaltung vorgenommen? Erst dann kann ja die Vollmacht genutzt werden - vorher hat der Stb. keinen Nutzen davon - nur Kosten.
Ich habe gelesen, dass viele Berater alle Mandanten importieren und erst dann die Vollmachten ausdrucken und unterschreiben lassen - ich befürchte, die wissen nichts von dieser Art von Berechnung, die ich auch als sehr zweifelhaft ansehe.
Ich finde das ganze Verfahren sehr zweifelhaft, in Anbetracht eines kostenlosen Elsterverfahrens.
vgl. u.a. Die vorausgefüllte Steuererklärung - Steuerberater
Name des Antragstellers in Elster-Online ändern?
Re: identische Vollmachten für S-online und VaSt??
Hallo Herr Bukhart,
inzwischen haben wir das Thema telefonisch mit Ihrer Kanzlei geklärt.
Noch eine Information bzgl. der Bepreisung der in der Vollmachtsdatenbank gespeicherten Vollmachten: Die Bepreisung der Vollmacht zielt auf den im Rechenzentrum benötigten Speicherplatz ab. Somit wird die Berechnung bei der Anlage bzw. Speicherung der Vollmacht erstmalig ausgelöst und nicht erst bei Übermittlung der Vollmacht.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Mindel
Produktmanagement Vollmachtsdatenbank
DATEV eG
Ich muss jetzt auch nochmal was in die Runde werfen...
Wir haben am 19.07.2016 eine Service-Information bekommen, dass die VDB aufgrund des neuen amtlichen Musters angepasst wird. In der Vorabinformation steht, dass das neue Formular ab 04.08. zur Verfügung steht.
Das heißt jetzt für uns im Umkehrschluss, dass dann die jetzigen Vollmachten die wir haben eigentlich in den Papierkorb landen können und für alle Mandanten die wir noch nicht in die VDB importiert haben eine neu unterschriebene Vollmacht einholen müssen.
Wieso konnte man das nicht ein wenig eher kommunizieren?
Zum Hintergrund: Da wir noch nicht lange mit DATEV arbeiten haben wir Ende Juni für alle Mandanten Vollmachten vorbereitet und diese jetzt nach und nach in der VDB eingepflegt. Jedoch gibt es ja bekanntlich ein paar schludrige Mandanten denen man hinterher rennen muss wegen der Unterschrift. Das bringt uns jetzt seit Tagen in einen ganz schönen Zugzwang, weil wir sonst bei einem Drittel der Mandanten wieder von vorn anfangen können.
Hätten wir das eher gewusst, wäre es für uns sinnvoll gewesen noch bis nach dem 04.08. mit der ganzen Aktion zu warten.
Hallo Frau Kriegel,
das neue Vollmachtsformular wird vom BMF in der ersten Augustwoche veröffentlicht. Das heißt aber nicht, dass die "alten" Vollmachten ihre Gültigkeit verlieren!
Wie im Schreiben erwähnt besteht für Sie kein Handlungsbedarf, da die bisher eingeholten Vollmachten Ihre Gültigkeit behalten. Bereits in der Vollmachtsdatenbank erfasste Vollmachten werden im neuen Layout angezeigt und ausgegeben.
Selbst wenn vom Mandanten die "alte" Vollmacht erst nach der Veröffentlichung des neuen Formulars an sie zurück kommt ist dies völlig unerheblich. Sie können diese in das neue Layout in der VDB eingeben und übermitteln.
Wichtig ist nach wie vor nur, dass Sie die vom Mandanten unterschriebenen Vollmachten bei sich aufbewahren.
Also alles Gut 🙂
Grüße aus Nürnberg
Stefan Ebert
DATEV eG
Noch eine Information bzgl. der Bepreisung der in der Vollmachtsdatenbank gespeicherten Vollmachten: Die Bepreisung der Vollmacht zielt auf den im Rechenzentrum benötigten Speicherplatz ab.
Wow.
Angenommen man käme mit einer Vollmacht auf 1 MB wäre das bei
- Microsoft
- Amazon
- Dropbox
- sowie anderen Storage-Anbietern
wahrscheinlich gerade noch im Freivolumen.
Angenommen man wäre über dem Freikontingent bei Wechselkurs EUR/USD 1:1, kostet der Platz im RZ nur das 18518fache im Vergleich zu einem der Marktführer.
Wucher – Wikipedia
PS ich bin raus. juicy beats!
Hallo Herr Behrens,
das bringt mich auf ganz neue Ideen. Wie wäre es mit "Nutzer der Vollmachtsdatenbank haben auch folgendes Produkt gekauft".
Spaß Beiseide.
Wenn die übermittelten Vollmachten bespreist werden kann das System kostenlos als Vollmachtenverwaltungsystem genutzt werden auf Kosten der Kunden, die es so nutzen wie es eigentlich gedacht ist. Und die Übermittlung an sich verursacht nur ganz geringe Kosten (weniger als Speicherkosten). Also liegt es doch nahe den Preis an die Nutzung des Systems selbst zu koppeln.Und um es noch Nutzungsabhägig zu machen bleibt dann nur die Anzahl der verwalteten Vollmachten übrig.
Die Anzahl zwischen eingestellten/gespeicherten und übermittelten Vollmachten würde also den Unterschied zwischen Ihrer und unserer Sichtweise ausmachen. Wenn dieser zu groß wäre (was er aus unserer Erfahrung heraus nicht ist) wäre das eine Nutzung auf Kosten anderer. Und gerade das soll vermieden werden.
Gruß aus Nürnberg
Stefan Ebert
DATEV eG
PS Ich zitiere mal aus Wikipedia:
Hinzukommen muss aber eine besondere Motivation des Bewuchernden, nämlich das „Ausbeuten“ als bewusstes Ausnutzen der gegebenen schlechten Situation des Bewucherten; es ist Vorsatz erforderlich.
==> Schade wenn Sie das so sehen
das bringt mich auf ganz neue Ideen. Wie wäre es mit "Nutzer der Vollmachtsdatenbank haben auch folgendes Produkt gekauft".
Spaß Beiseide.
Ist das nicht Marktstandard?
Wenn die übermittelten Vollmachten bespreist werden kann das System kostenlos als Vollmachtenverwaltungsystem genutzt werden auf Kosten der Kunden, die es so nutzen wie es eigentlich gedacht ist. [...]
Ich kann Ihnen gerade nicht ganz folgen, muss jetzt aber auch wirklich weg. Deshalb an dieser Stelle nur ein Auszug des Mitbewerbs:
Kost auch nüscht. Ist ja eine kostenlose Dienstleistung der FV.