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Rechnungsschreibung GW als Schleppfeld

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letzte Antwort am 15.04.2016 12:10:19 von deusex
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deusex
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Bei der Rechnungsschreibung wäre es hilfreich, dass bei der Vergütung der Buchführung der Gegenstandswert als "Schleppfeld" definiert wird, wie dies beim "Satz" auch der Fall ist. Der GGW ist hier ja der Jahresumsatz (bzw. - höhere Ausgaben), da verändert sich dieser doch nur gelegentlich oder spricht etwas dagegen?

p.s.: Da nun die Pro-Weiterentwicklung eingestellt wurde, entfällt ja nunmehr der DATEV-Hinweis darauf (in den alten Versionen wird nichts mehr fortentwickelt - das kommt in "Po") und man könnte sich jetzt an die Verbesserungen des Programmes Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle machen. Im Einzelnen bitte:

Fügen Sie bald die Funktion ein, dass ein Pdf-Rechnungsduplikat nicht nur in der Dokumentenverwaltung abgelegt wird, sondern optional noch in einem frei wählbaren Verzeichnis (hier: Rechnungsausgang für Belegwesen online), dass diese unsägliche "drag´n drop-Nummer" endlich ein Ende hat und hier die "menschliche Lücke" geschlossen wird.

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wielgoß
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Hallo,

können Sie zu Ihrer Frage ein konkretes Abrechnungsbeispiel beschreiben?

Geht es Ihnen um den GW in der gleichen Rechnung (bei mehreren Positionen z. B. pro Monat) oder um die Vorbelegung in Folgerechnungen?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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deusex
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Die Rechnung "Finanzbuchführung Januar" beinhaltete den Gegenstandswert sowie den Satz. Der "Rhythmus" wurde auf monatlich gesetzt, womit für Februar wieder eine Rechnung in Rechnungsschreibung vorbereitet wurde. Diese "neue" Rechnung beinhaltet wieder den Satz des Vormonates, allerdings ist das Feld "Gegenstandswert" leer. Hier wäre die Vorbelegung des Gegenstandswertes des Vormonates, also wie beim Satz auch, erwünscht.

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wielgoß
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Hallo,

in der Rechnung finden Sie in der Registerkarte Gebührendetails unter dem Haken für "Satz vorbelegen" auch ein Kontrollkästchen für "GW vorbelegen". Ist auch hier ein Haken gesetzt, wird für die Folgerechnung der GW übernommen.

Diese Vorbelegung können Sie auch in den Gebührenstammdaten ändern, wobei dies dann nur für neu angelegte Rechnungspositionen gilt.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

deusex
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Super Herr Wielgoß, Volltreffer, herzlichen Dank. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. !

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letzte Antwort am 15.04.2016 12:10:19 von deusex
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