Einem Online-Reiseportal der Deutschen Bahn wurde vom Landgericht Frankfurt untersagt, "Sofortüberweisung" als einzige kostenlose Bezahloption anzubieten. Die Richter urteilten, dass der Dienst zwar weiterhin zur Bezahlung von Online-Käufen zulässig wäre, aber eben nicht als ausschließliche Bezahlmöglichkeit ohne Zusatzkosten zu verursachen (AZ.: 2-06 O 458/14) angeboten werden solle.
Hintergrund ist, dass die Nutzer dieses Bezahlverfahrens sowohl Login-Daten fürs Online-Banking als auch PIN und Tan preisgeben. Darüber hinaus werden vom Portal sensible Kontoinformationen wie z.B. aktueller Kontostand bzw. Kontoumsätze abgerufen. Die Frankfurter Richter waren der Meinung, dass die Preisgabe dieser Daten „erhebliche Risiken für die Datensicherheit“ berge und große Missbrauchsmöglichkeiten eröffne.