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Lodas: Aushilfen verschiedene Arbeitstage/-stunden

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letzte Antwort am 12.01.2017 11:56:02 von Monique_Müller
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fraua
Aufsteiger
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Liebes Datev-Team,

leider habe ich trotz Lexform-Suche nichts Genaueres gefunden und formuliere meine Frage mal mit einem

Beispiel:

Hr. Mustermann arbeitet als Fahrer eigentlich feste Tage Di und Mi je 6 Std. = wöchentlich 12 Std.

Bei Personaldaten/Arbeitszeiten/Regelm.Arbeitszeit ist er in Lodas dann auch so hinterlegt.

Der Februar hat dann für ihn 8 Arbeitstage x 6 h = 48 h, so daß bei 8,50 € der Mindestlohn eingehalten wird.

Im einem "langen" Monat, wie den März, wären es für ihn aber ja 10 Arbeitstage x 6 h = 60 h, d.h. der Mindestlohn wäre unterschritten.

Auswertung 92 Mindestlohn wäre fehlerhaft.

Auch kommt es öfter vor, dass Hr. Mustermann bei Krankheit usw. für andere Fahrer einspringen muss u dann auch mal

an anderen -nicht hinterlegten Tagen- arbeitet und/oder auch mehr Stunden arbeitet, dabei aber dann trotzdem so arbeitet, dass die Höchststunden zum Mindestlohn eingehalten werden. 

Die in Lodas hinterlegte "Regelmäßige Arbeitszeit" wäre dann ja aber in diesen Monaten falsch.

Wie muss ich als Anwender dann vorgehen bzw. wo und wie trage ich seine Arbeitsstd. ein, damit mir auch meine AAG-Anträge bei Krankheit und z.B. auch am Jahresende die BG-Auswertung 145 stimmen?

Ich hoffe, ich konnte alles verständlich erklären und bitte um Hilfe hierzu.

Viele Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

aus Ihrer Beschreibung vermuten wir, dass der Arbeitnehmer monatlich ein gleiches Festgehalt bezieht und als Gehaltsempfänger (geringfügig beschäftigt) geschlüsselt ist.
Wie Sie richtig schildern, ist in einem „langen“ Monat mit 60 Stunden/Monat der Mindestlohn unterschritten. Gemäß  Dokument 1080365  dürfen Minijobber seit dem 01.01.2015 die maximale Stundenanzahl von 52,9 Stunden/Monat nicht überschreiten.
Bei einem Mitarbeiter mit einer unregelmäßigen Arbeitszeit ist darauf zu achten, die Arbeitszeiten und Arbeitstage genau zu erfassen. Reichen die Angaben unter der Regelmäßigen Arbeitszeit nicht aus, so können Sie alternativ die Arbeitszeiten unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit hinterlegen.

Hier noch einige Anmerkungen zu den einzelnen Themen:

Mindestlohn
Im Dokument Prüfhilfe Mindestlohn in LODAS und Lohn und Gehalt  unter Punkt 4.3.1 wird beschrieben, wie sich die Werte für einen Gehaltsempfänger auf der Prüfhilfe Mindestlohn berechnen.

AAG
Damit bei Krankheit die Umlage-Erstattung auf dem AAG-Antrag nicht nach Kalendertagen sondern nach Arbeitstagen berechnet wird, können Sie für diese Personalnummer unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit bei den Angaben zu gespeicherten Festbezügen bei Teilmonaten bei der Umrechnung der Festbezüge die Auswahl „Betrag x zu bez. Arbeitstage / mtl. Arbeitstage“ hinterlegen.

BG
Unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten in der Registerkarte Unfallversicherung können Sie das Verfahren zur Stundenermittlung auswählen. In  Dok. 1032526  unter Punkt 5 in der Zeile Verfahren zur Stundenermittlung gibt es ein pdf-Dokument, welches die verschiedenen Verfahren beschreibt, die für die BG-Auswertung 145 am Jahresende verwendet werden können.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Laura Klaus
Personalwirtschaft
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fraua
Aufsteiger
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Hallo Frau Klaus,

vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion.

Es ist richtig, dass es sich um geringfügig Beschäftigte handelt. Diese sollen mtl. immer unter den 52,9 h arbeiten wg. Mindestlohn.

Ich möchte gerne den "leichtesten" Weg zum Hinterlegen der Arbeitszeiten gehen und nicht jeden Monat für alle Aushilfe Soll-Arbeitszeiten eingeben. Das wäre für mich ein großer (unnötiger?) Arbeitsaufwand. Nur in einem Monat mit Krankheit würde ich dann die tatsächlich geleisteten Stunden einpflegen, um eine korrekte AAG-Meldung zu erhalten.

Wenn ich also die ursprünglich geplanten Arbeitstage -u stunden der Aushilfen unter regelmäßiger wöchentl. Arbeitszeit eingebe, stimmt mir halt bei den "langen" Arbeitsmonaten die Prüfhilfe Mindestlohn nicht. Dies ist dann wohl irrelevant, weil diese Prüfhilfe Mindestlohn eben nur einen statistischen Wert widergeben kann. Ist dies so richtig?

Reicht mir dann bei der BG-Auswertung 145 am Jahresende auch dieser statistische Wert der hinterlegten wöchentl. Arbeitsstunden aus? Ich würde diese dann wie bisher manuell prüfen und auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden abändern.

Vielen Dank nochmal im Voraus.

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die Prüfhilfe Mindestlohn bieten wir Ihnen als Unterstützung an. Die Inhalte der Liste – ob und wie der Mindestlohn eingehalten wird – sind von Ihnen zu bewerten.

Ist beim Verfahren zur Stundenermittlung „wöchentliche Arbeitszeit“ hinterlegt, so wird für die Auswertung 145 Berufsgenossenschaft Einzelaufstellung die in den Arbeitszeiten hinterlegte regelmäßige Arbeitszeit herangezogen. In meiner obigen Antwort zum Thema BG finden Sie im genannten Dokument ausführliche Informationen hierzu.

Viele Grüße
Laura Klaus
Personalwirtschaft
DATEV eG

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mellim
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Hallo,

ich habe noch eine Frage zur Auswertung 92 (Mindestlohn). Hier erscheinen nicht alle Mitarbeiter die in Frage kommen.

Nach welchen Kriterien wird diese Liste befüllt?

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße

Melanie Limbach

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Limbach,

auf der Auswertung 92 werden nur Mitarbeiter angedruckt, die für eine Mindestlohnunterschreitung identifiziert wurden.
AUSNAHME: Geringfügig Beschäftigte. – Diese werden IMMER auf der Auswertung ausgegeben.

Unter Personaldaten | Entlohnung | Mindestlohn können Sie die Mindestlohnprüfung individuell steuern. Wenn Personalnummern fehlen, sind hier vermutlich Eingaben erfasst.

Ansonsten finden Sie im Dokument 9219344 - Mindestlohnprüfung anpassen weitere Informationen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.01.2017 11:56:02 von Monique_Müller
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