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ESt-Erklärung neue Fehlermeldung

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letzte Antwort am 06.04.2016 15:23:30 von Uwe_Lutz
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nataliazimmermann
Einsteiger
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Nachricht 1 von 5
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erstelle gerade eine ESt-Erklärung 2014 und habe seit dem neuem Update folgende Fehlermeldung:

Fehler / 1. Vermietetes Objekt: XXXXX

Es sind allgemeine Angaben zum bebauten Grundstück, aber keine zugehörigen Einkünfte erfasst. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck der Komprimierten Erklärung sind nicht möglich. Korrigieren Sie die Eingaben.

Es handelt sich um eine Anlage V wo ich auf der Rückseite in der Zeile 32 seit Jahren Pachteinnahmen eintrage.


Kennt jemand eine Lösung für das Problem?

Mit freundlichen Grüßen

Natalia Zimmermann

jankretschmer
Beginner
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Frau Zimmermann,

in den Zeilen 4 bis 6 sind sicherlich Stammdaten für das Grundstück erfasst? Hier handelt es sich aber um Angaben für

Einkünfte aus einem bebauten Grundstück.

In Zeile 32 werden aber Einkünfte aus unbebauten Grundstücken erfasst.

Einfach die Angaben in den Zeilen 4 bis 6 löschen. In Zeile 4 sollte <keine Lagebezeichnung> programmseitig erscheinen,

dann sollte die Fehlermeldung nicht mehr erscheinen.

Viele Grüße

Jan Kretschmer

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nataliazimmermann
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
314 Mal angesehen

Sehr geehrter Herr Kretschmar,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Was ist wenn ich bewusst einen Namen dort stehen haben möchte?

Mit freundlichen Grüßen

Natalia Zimmermann

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
314 Mal angesehen

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

Informationen zu dem Sachverhalt finden Sie am Ende dieses community-Beitrags​.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hirsch

DATEV eG

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 5
314 Mal angesehen

Was ist wenn ich bewusst einen Namen dort stehen haben möchte?

Hallo Frau Zimmermann,

wenn Sie -um es mal krass zu sagen- an einer Stelle Daten stehen haben wollen, die vom Formular so nicht vorgesehen sind, müssen Sie mit der Fehlermeldung leben.

Wobei dann eben eine elektronische Übermittlung nicht möglich ist.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 06.04.2016 15:23:30 von Uwe_Lutz
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