Aus dem Fehler werd ich nicht schlau:
Dies ist sogar gewünscht. Sprechen da ggf. rechtliche oder übermittlungstechnische Gründe eine Rolle. Thx vorab.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die angesprochene Plausibilitätsprüfung wird durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung verursacht.
Weisen in der Anlage EÜR die Felder "Name/Betriebsbezeichnung" und "Art des Betriebs" denselben Inhalt auf, wird die Übermittlung durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung mit folgendem Fehlertext verhindert:
"Fehler (auf der x. Anlage EÜR / Anlage AVEÜR / Anlage SZE ggf. in der 1. Ordnungsnummer / Feld: 6000017):
Der Name des Steuerpflichtigen kann nicht mit der Art des Betriebs übereinstimmen."
Im Programm DATEV Einkommensteuer wird diese Meldung in den von Ihnen abgebildeten Text "übersetzt" und mit den Links in die entsprechenden Eingabefelder versehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG