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Betreuung von Mandanten aus dem Bereich E-Commerce

21
letzte Antwort am 17.03.2018 11:23:45 von
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jh
Beginner
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Nachricht 1 von 22
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Welche Tools sind im Zusammenhang mit dem DATEV Software Paket und Unternehmen Online am geeignetsten, um Mandanten aus dem Bereich E-Commerce effektiv betreuen zu können? Ich denke da insbesondere an die Übertragung, Abarbeitung und revisionssichere Speicherung von Belegen aus verschiedenen Online Handelsplattformen, die automatisierte Verbuchung verschiedener Zahlungsformen (z. B. Paypal) und das in Verbindung mit einer Offenen-Posten-Buchhaltung.

Schöne Grüße

Johannes Heidinger

DATEV-Mitarbeiter
Oliver_Hetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 22
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Hallo Herr Heidinger,

es besteht die Möglichkeit, Transaktionen des Zahlungsdienstleisters PayPal über das Programm DATEV E-Zahlungstransfer an Unternehmen Online bereitzustellen. Diese Transaktionen werden im Programmteil Kassenbuch online eingespielt und können darüber an die Buchhaltung bereitgestellt werden.

Informationen zum DATEV E-Zahlungstransfer erhalten Sie im Dokument Nr. 1070119

Weitere Zahlungsdienstleister werden derzeit nicht unterstützt.

Mit freundlichem Gruß

Oliver Hetz

DATEV eG

harachte
Einsteiger
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Nachricht 3 von 22
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Hallo Herr Heidinger,

wir setzen das Programm DATEV E-Zahlungstransfer ein. Die Bereitstellung als Kasse ist zwar nicht die optimale Lösung, funktioniert jedoch.

Ausgesprochen unbefriedigend ist es allerdings, wenn der Mandant mehrere PayPal-Konten oder Buchungskreisläufe hat, da das Programm nur 1(!) PayPal-Konto verwalten kann.

Des weiteren lassen wir uns das Rechnungsausgangsbuch über die DATEV XML-Schnittstelle direkt aus dem Shop-System bereitstellen. Gerade bei Shops kommt es ja häufig zu vielen kleinen Bestellungen, sodass eine "manuelle" Bereitstellung der Belege sehr aufwendig werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

O. Schneider

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peter
Meister
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Hallo,

Ich habe keine eigenen Erfahrungen in diesem Bereich, aber vielleicht einen Blick wert:

Nexus

Gruß
Peter
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deusex
Experte
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Nachricht 5 von 22
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Dies ist nicht ganz richtig:

Sie können beliebig viele "Fake-Kassen" bei einem Mandanten in UO anlegen und selbstredend abweichend bezeichnen (Paypal X, Paypal Y, Paypal Z) und diese mittels manueller Änderung der PayPal-Zugangsdaten übertragen. Dies funktioniert problemlos ! Wir haben innerhalb eines Mandates genau die Situation mit mehreren Paypal-Konten (durch Firmenfusion).

Aber: Praktisch ist anders. Wir hatten damals E-Zahlungstransfer zum "bugfixing" pilotiert und die Verbesserungsanfragen gestellt; insofern möchte ich die Gelegenheit nochmals zur Erinnerung nutzen und bitten

a) E-Zahlungstransfer mandantenfähig zu machen. Also innerhalb des Programmes die Auswahl treffen, welcher Mandant bearbeitet werden will; mit Hinterlegung der Zugangsdaten selbstverständlich.

b) Innerhalb der Mandantenbearbeitung, mehr als einen "Kassenamen" bzw. "Kassen-Kontonummer" zur Auswahl zu stellen.

Nexus mag ja ganz nett sein: Mit einer Mietgebühr von 350 € und 80 € für die Verbuchung von 1.000 Rechnungen, war dies als reine PayPal-Lösung einfach zu teuer, da er einen eigenen Webshop im mittleren fünfstelligen Eurobereich im Einsatz hat, der an sich alles kann, außer PayPal-Zahlungs-Konvertierungen.

Fazit: E-Zahlungstransfer ist sicher ein sehr hilfreiches tool, was jedoch noch reichlich Luft nach oben hat. Würde die DATEV zeitnaher die Vorschläge umsetzen, was jetzt auch wieder fast ein Jahr her ist, könnten wir ohne weitere, teure Konverter sehr gut leben.

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mkinzler
Meister
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Nachricht 6 von 22
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Dies funktioniert gut. Nexus erzeugt sowohl die (Opos-)Forderungen wie auch die Ausgleichszahlungen. Die Problembehandlung erfolgt hierbei in dem verwendeten eBusiness-Programm. Lohnt sich aber nur bei vielen Zahlungen per Paypal.

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andrereissig
Experte
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Nachricht 7 von 22
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Hallo verehrte Kollegen,

ich würde diesen Thread gerne nutzen, um eine Frage zur Paypal-API in Verbindung mit dem E-Zahlungstransfer loszuwerden.

Wir möchten das Programm nun erstmals bei einem Mandanten zum Abruf der Umsätze nutzen.

Nun wurde uns seitens unseres IT-Dienstleisters mitgeteilt, dass er schlechte Erfahrungen mit der API-Schnittstelle gemacht hat, da Paypal selbst dabei eine Gebühr von 0,35 Euro pro übertragenem Einzelumsatz berechnen würde. Unser Mandant hat zwischen 15.000 und 20.000 Papyal-Buchungen pro Monat, was monatliche Gebühren von 5.250 bis 7.000 EUR (!!!) bedeuten würde. Das halte ich bei einem simplen Datentransfer für mehr als unangemessen und da eine solche Schnittstelle ja eher für Massennutzer interessant ist, würde sich das Produkt damit ja selbst konterkarieren.

Ich denke, dass hier eher ein Missverständnis vorliegt oder kann jemand von Ihnen diese horrenden Zusatzkosten seitens Paypal bestätigen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

Live long and prosper!
DATEV-Mitarbeiter
Karen_Wochatz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Reissig,

es muss sich um ein Missverständnis handeln.

PayPal berechnet für die Ausführung der Zahlungen 0,35 Euro + eine variable Gebühr je Transaktion.

Für die Nutzung der API fallen keine zusätzlichen Gebühren bei PayPal an.

Beste Grüße

Karen Wochatz

DATEV eG

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0815
Fachmann
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Nachricht 9 von 22
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Hallo Herr Heidinger,

Sie sprachen neben PayPal von "verschiedenen Online Handelsplattformen".

Für Amazon gibt es Amazon2Datev, https://www.fibu-schnittstelle.de/Marktplaetze-2-DATEV/AMAZON-2-DATEV:::23_8.html.

Ansonsten lohnt sich vielleicht noch ein Blick auf den Datev-Marktplatz unter https://www.datev.de/marktplatz. Direkt auf dem Marktplatz gibt es unter Funktion die Option E-Commerce, E-Payment (https://www.datev.de/contentfinder/marktplatz-mittelstand/?finder=20#/profi/66=426/o). Dort können Sie dann auch noch die Branche o.ä. eingrenzen.

Viele Grüße.

d_wielsch
Beginner
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Nachricht 10 von 22
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Hallo zusammen,

ich möchte das auch bei einem Mandanten jetzt einsetzen. Der Mandant ist eigentlich gar nicht so groß nur ist das Buchen der PayPal Umsätze optimierungsbedürftig.

Aus diesem Grund möchte ich hier E-Zahlungstransfer einrichten. Ich befürchte, dass der Mandant unter Umständen zu überfordert damit sein könnte. Daher hatte ich mich nicht gefragt ob die Vorarbeiten nicht von uns aus in der Kanzlei gemacht werden könnten.

Das heißt wir holen uns das Programm, der Mandant stellt uns die API Zugangsdaten bereit und die Buchhalterin erledigt dann alles weitere.

Hat jemand eine ähnliche Vorgangsweise und Erfahrung damit?

Grüße Dennis

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bfit
Meister
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Hallo Herr Brunner,

das funktioniert genau so, wie Sie es beschrieben haben. Ich mache dies seit ca. einem Jahr für eine Mandantin von mir. Der Nachteil an E-Zahlungstransfer und dem Einspielen der PayPal-Umsätze in das Kassenbuch ist, dass es nicht möglich ist, Belegbilder an die Buchungen ranzuhängen (wie z. B. bei Bank online).

Wenn ich richtig informiert bin, will die DATEV demnächst eine Lösung für PayPal-Konten zur Verfügung stellen, bei der PayPal-Umsätze in Unternehmen online als Bankkonto geführt werden können. Bevor Sie jetzt E-Zahlungstransfer einrichten und dann alles wieder umstellen, fragen Sie doch noch einmal nach. Vielleicht äußert sich ja auch hier ein DATEV-Mitarbeiter dazu.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

Edit: Korrektur von Rechtschreibfehlern und verschluckten Wort-Endungen.

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mkolberg
Meister
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Nachricht 12 von 22
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Beim E-Commerce gibt es das strukturelle Problem, daß das beteiligte Warenwirtschaftssystem zum Zeitpunkt der Zahlung per PayPal noch keine Rechnungsnummer vergeben hat und ausschließlich mit einer internen Vorgangsnummer arbeitet. Von Paypal kommt dann vielleicht noch ein "Transaktionscode".

Wir sind soweit, daß wir folgendes gelöst haben: (Rewe, ohne UO)

  • Vom Mandanten erhalten wir alle Ausgangsrechnungen per CSV- Datei
  • Paypal können wir als normale Bankkontoumsätze einspielen.

Das Problem ist jedoch, daß es kein einziges Feld bei den PaPpal- Umsätzen gibt, welches in der CSV- Datei vorhanden wäre, so daß ein automatisches Abstimmen der Debitoren nicht funktioniert.

Dazu kommt jeden Monat die Problematik, daß wir diverse Paypal- Zahlungen ohne Rechnung haben, die ja erst zum Zeitpunkt der Auslieferung erstellt wird.

Als ersten Schritt haben wir den dringenden Wunsch nach einem Belegfeld 2, welches die Vorgangsnummer aus dem WaWi- System enthalten kann und nach dem dann auch das automatische Ausziffern erfolgen kann.

Ein weiterer Wusch wäre, daß man in den Buchungssatz ein Feld für einen Freitext bekommt, welches mit OPOS- Funktionen ausgestattet ist. Damit könnte das WaWi- System die registrierte Email- Adresse des PayPal- Nutzers übergeben, die dann mit den Paypal- Umsätzen abstimmbar wäre.

Ob es je eine Möglichkeit geben wird Vorauskasse- Zahlungen zum Monatsende nach Eingang der Rechnung im Folgemonat ohne Umwege mit der korrekten Belegnummer und dem korrekten Gegenkonto ins System zu bekommen? Bei dem heutigen Festschreibewahn sehe ich da keine Möglichkeiten... Wie soll man später abstimmen, wenn alle Zahlungen ohne Rechnungen erst über # 1590 gebucht werden, um die Zahlungen nachträglich unter Verlust der Beleginfos dann manuell umzubuchen?

Eine Möglichkeit wäre, wenn der Anwender nicht zuordenbare Zahlungen trotzdem auf das Debitoren- Konto buchen dürfte und das System Interims- Belegnummern vergeben würde, so daß im Folgemonat wenigstens ein unfallfreies manuelles Abstimmen möglich wird. Beim Buchen ohne Belegnummer werden ja alle Posten gerafft und damit ist das System unbedienbar. Daß sich die Buchhaltung eigene Belegnummern aus den Fingern saugen soll... ??? das kann und darf einfach nicht sein!!!

PS: Als Debitorkonto wird natürlich 10000 verwendet und nicht für jeden Ebay- Kunden neuer Debitor.

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DATEV-Mitarbeiter
Florian_Janusch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrte Frau Fitschen,

es ist korrekt, dass DATEV mit den DATEV Programmen 12.0 die erste Stufe einer neuen Lösung freigibt: Durch die zukünftig automatisierte Bereitstellung der PayPal-Daten und die Erweiterung der Buchungs- und Verarbeitungs-Mechanismen in den Rechnungswesen-Produkten, wird es möglich sein, ein PayPal-Konto analog einem Bankkonto anzulegen und mit einem hohen Automatisierungsgrad zu buchen. So lässt sich effizienter und komfortabler die steuer- und handelsrechtlich korrekte Abbildung der Geschäftsvorfälle aus dem Bereich E-Commerce erreichen.

Um den gesamten Bearbeitungsprozess von E-Commerce Transaktionen so durchgängig und effizient wie möglich zu gestalten, entwickelt DATEV neben der verbesserten Bereitstellung von Zahlungsdaten aktuell auch eine Lösung, um Rechungsdaten aus den zugehörigen Warenwirtschafts- und Shopsystemen für die Verarbeitung bereitzustellen.

Mit der Nutzung der neu geschaffenen Lösung bietet sich dem Anwender eine Vielzahl von Vorteilen:

  • Höhere Effizienz durch automatisierte Datenanbindung und Verarbeitung
  • Kein Programmwechsel innerhalb des Prozesses nötig
  • Automatisierte Zusammenführung von Rechnung und Zahlung zum Beispiel über Auftragsnummer (Order-ID)
  • Korrekter Ausweis der Umsatzsteuer durch automatisches Erkennen und Buchen von Anzahlungen
  • Optimierte Auskunftsfähigkeit durch aktuellere Daten

Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter  E-Zahlungstransfer@service.datev.de zur Verfügung.

Florian Janusch

Produktmanagment Zahlungsprozesse / E-Commerce

DATEV eG

bfit
Meister
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Hallo Herr Janusch,

dann freue ich mich auf den Sommer und die neue DVD 12.0.

Vielen Dank für Ihre Erläuterungen.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

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DATEV-Mitarbeiter
Katja_Knoedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

und wir haben es im www.datev.de/it-club (unter Agenda) als ein Thema dabei.

Gruß

Katja Knödel

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andreasberger
Aufsteiger
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Nachricht 16 von 22
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wird es möglich sein, ein PayPal-Konto analog einem Bankkonto anzulegen

Ich gehe davon aus, das die Abfrage mit dem Programm Zahlungsverkehr erfolgt? Also ohne zusätzliche Kosten? So wie bei anderen (Billig-)Anbietern auch?

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DATEV-Mitarbeiter
Florian_Janusch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Berger,

die Bereitstellung der PayPal-Daten erfolgt zukünftig automatisierte über unser Rechenzentrum vergleichbar der RZ-Bankinfo. D.h. nach Anlage des Kontos im RZ, und der Freigabe durch den PayPal-Kontoinhaber holen wir täglich die Umsätze bei PayPal ab und speichern diese im Rechenzentrum zur weiteren Verarbeitung in der Buchhaltung.

Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter  E-Zahlungstransfer@service.datev.de zur Verfügung.

Florian Janusch

Produktmanagment Zahlungsprozesse / E-Commerce

DATEV eG

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Nachricht 18 von 22
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Gibts schon ein Datum/Pilotphase? Ist die gleiche Systematik dann auch für weitere Transaktionskonten geplant, die keine Bank sind? Sprich Kreditkarten, Amazon payment etc.

DATEV-Mitarbeiter
Florian_Janusch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Böhnke,

die Freigabe der neuen Lösung erfolgt mit den DATEV-Programmen 12.0 im Herbst diesen Jahres. Die Pilotphase für die neue Version startet in Kürze.

Wir erarbeiten derzeit eine Strategie für die Anbindung der Daten weiterer Zahlungsdienstleister. Dazu gibt es noch keinen Termin. Die Ergebnisse aus den aktuell stattfindenden Gesprächen mit den potentiellen Datenlieferanten lassen uns dann einen Zeitplan konkretisieren.

Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter  E-Zahlungstransfer@service.datev.de zur Verfügung.

Florian Janusch

Produktmanagment Zahlungsprozesse / E-Commerce

DATEV eG

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antjepinkwart
Beginner
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Hallo Herr Janusch,

wie erfolgt bei dieser neuen Variante die Zuordnung zu den Rechnungsnummern für den Ausgleich der OPOS-Konten? Meines Wissens nach arbeitet Paypal mit Transaktionsnummern. Im Warenwirtschaftssystem habe ich Rechnungsnummern.

Wie kommen die beiden zusammen?

Viele Grüße

Gelöschter Nutzer
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Hallo Hr. Kohlberg,

wie so oft sprechen Sie mir aus dem Herzen.

Zu Ihren Ausführung will ich mal meinen Kommetar/Lösungsvorschlag beifügen:

Dazu kommt jeden Monat die Problematik, daß wir diverse Paypal- Zahlungen ohne Rechnung haben, die ja erst zum Zeitpunkt der Auslieferung erstellt wird.

Das ist leider traurige Realität und wird von DATEV leider komplett ignoriert.

Als ersten Schritt haben wir den dringenden Wunsch nach einem Belegfeld 2, welches die Vorgangsnummer aus dem WaWi- System enthalten kann und nach dem dann auch das automatische Ausziffern erfolgen kann.

Dem ist nichts weiter hinzuzufügen. Das das Belegfeld2 als abweichende Fälligkeit missbraucht wird, ist mir unbegreiflich. Zumal es DATEV bis heute, also seit mehr als 30 Jahren es nicht geschafft hat, hier einmal eine zukunftsweisende Lösung zu finden. Schließlich stammt dieser Mißbrauch ja noch aus den alten DOS-Zeiten.

Ein weiterer Wusch wäre, daß man in den Buchungssatz ein Feld für einen Freitext bekommt, welches mit OPOS- Funktionen ausgestattet ist. Damit könnte das WaWi- System die registrierte Email- Adresse des PayPal- Nutzers übergeben, die dann mit den Paypal- Umsätzen abstimmbar wäre.

In meinem VBS-Tool habe ich die EMail-Adresse in den Verwendungszwecken in der Bankendatei mit aufgenommen. Es ware aber wirklich toll, wenn man bei einer Suche in der Buchungserfassung auch nach diesen Infos suchen kann. Jetzt muss ich immer erst in die Bankenauswertung wechseln und dort meine Suche durchführen. Das ist doch etwas umständlich, wäre aber zu verschmerzen, wenn man

a) in der Bankenauswertung auch in die Vergangenheit wechseln könnte und

b) man aus den gefundenen Bankenumsatz direkt per Doppelklick in die Buchhaltung zu dem Buchungssatz springen könnte. Es müsste also eine direkte Verknüpfung von FiBu-Buchungssatz und Bankenbewegung geben. Das sollte doch nun wirklich kein großes Problem sein.

Ob es je eine Möglichkeit geben wird Vorauskasse- Zahlungen zum Monatsende nach Eingang der Rechnung im Folgemonat ohne Umwege mit der korrekten Belegnummer und dem korrekten Gegenkonto ins System zu bekommen? Bei dem heutigen Festschreibewahn sehe ich da keine Möglichkeiten... Wie soll man später abstimmen, wenn alle Zahlungen ohne Rechnungen erst über # 1590 gebucht werden, um die Zahlungen nachträglich unter Verlust der Beleginfos dann manuell umzubuchen?

Das der Umsatz teilweise erst im neuen Monat ausgeführt, die Zahlung aber in der laufenden Buchhaltung (z. B. 02/2018) erfolgt, löse ich so, dass ich erst einmal proforma die Umsatzerlöse für den neuen Monat (03/2018) einspiele. Dann kann ich zumindest mit einer richtigen OP-Funktion arbeiten. Aber Sie haben natürlich recht mit dem Festschreibewahnsinn, denn bevor ich jetzt irgendetwas mache, muss ich ja immer wieder den Zukunftsvorlauf löschen. Ein nachträgliches Umstellen auf Stapelvorlauf ist ja nicht möglich. Mit einem reinen Stapelvorlauf habe ich aber keine OPOS-Funktion. Vielen Dank DATEV für den Klasse WorkFlow. Das einzige was hier immer wieder fließt, ist meine wertvolle Zeit (nur als Anmerkung: Problem der nachträglichen Datumänderungen im Vorlauf; mehr Arbeit kann man gar nicht programmieren).

Eine Möglichkeit wäre, wenn der Anwender nicht zuordenbare Zahlungen trotzdem auf das Debitoren- Konto buchen dürfte und das System Interims- Belegnummern vergeben würde, so daß im Folgemonat wenigstens ein unfallfreies manuelles Abstimmen möglich wird.

Dieses Problem hat sich damit nämlich erledigt, da ja die Zahlungen schon einmal mit richtiger Belegnummer und KdNr. gebucht werden.

Beim Buchen ohne Belegnummer werden ja alle Posten gerafft und damit ist das System unbedienbar. Daß sich die Buchhaltung eigene Belegnummern aus den Fingern saugen soll... ??? das kann und darf einfach nicht sein!!!

Schlimmer ist es sogar, dass ich nachträglich nicht die OPOS-Nummer neu vergeben kann. Bei unserem alten Simba-Programm konnte man einfach nachträglich Zahlungen auf einen neue OP-Nummer zuordnen. Die eigentliche Belegnummer wird ja nicht geändert. Auch DATEV arbeitet mit einer externen Belegnummer und einer internen OP-Nummer. Es ist also überhaupt kein Problem, dass auch hier einführen zu können.

PS: Als Debitorkonto wird natürlich 10000 verwendet und nicht für jeden Ebay- Kunden neuer Debitor.

Solange sich unser Mandant sich mit seinen Kundennummern sich im Kontenbereich bewegt, werde ich die Forderungen einzeln buchen. Ansonsten haben Sie natürlich Recht. In so einem Fall ware es natürlich klasse, wenn man hier Freifelder hätte, wo man die externe Kundennummer dann auch hinterlegen kann (s. o.).

Fazit:

Die gesamte OPOS-Verwaltung ist so altbacken und hat sich seit DOS-Zeiten nicht mehr geändert. Es wurde immer nur an der Oberfläche gewerkelt, der Quellcode ist aber nie auf die Zukunft ausgerichtet worden. In der alten DOS-Welt hatte uns die DATEV immer wieder gewungen mit absurdisten Tastenkombinationen von OP-Buchung / klassische Buchung zu wechseln. Dieses Programmverhalten hat letztendlich die DATEV immer noch beibehalten, ist aber komfortabler geworden (sonst würde ich mir auch die Kugel geben ). Für eine wirkliche umfassende OPOS-Verwaltung im Zeitalter des Internethandels ist DATEV noch auf Jahre hin nicht gerüstet und läuft mit hängender Zunge den Innovationen anderer Anbieter hinterher. Ich möchte nur mal an die EU-Versandhandelsregelung anmerken. Dafür gibt es bis heute keine Auswertung bzw. Überwachung. Obwohl man sofort bei überschreiten der Grenzen sofort die Versteuerung ändern müsste.

Auch das Problem mit der vorschüssigen Zahlung und der Anforderung an einer zweiten Belegnummer wird nicht angegangen, obwohl das Problem schon seit Decaden vorhanden ist. Schließlich gibt es viele Mandaten, die für Ihren WE eine eigene Belegnummer vergeben, man aber gerne in der BF auch die Originalbelegnummer des Lieferanten aufnehmen möchte. Lösung á la DATEV: Nehmens Sie den Buchungstext!  Ja geht's noch? Warum soll ich den Buchungstext nehmen, wenn es ein Belegfeld2 gibt? DATEV muss sich hier etwas anderes überlegen, und nicht der Anwender! Schließlich hat die DATEV die Probleme verbockt und nicht wir.

Aber der Marktmacht und der großen Verbreitung unter den Steuerberatern und des Phlegmas der Anwender sich auch um Alternativen umzuschauen, ist es zu verdanken, dass DATEV aus der sicheren Position heraus agiert. Die DATEV hat es einfach nicht nötig sich um die Belange der Anwender zu kümmern. Anders kann man sich doch das Verhalten der DATEV erklären (s. Diskussionen 3-Kontenmodell der DATEV; Einrichtungen/EB-Werte der Sachkonten-OP), wie hier eklatante Probleme einfach tod geschwiegen werden. Auch wie die DATEV an den Anforderungen der Anwender vorbei arbeitet, kann man dem Festschreibewahn von EB-Werten sehen. Hier macht sich die DATEV einfach zum Deppen, denn keiner von der Finanzverwaltung hat gefordert, dass EB-Werte festgeschrieben werden; es war und ist immer nur von der laufenden Buchführung die Rede (Zumindest habe ich keine Gegenteiligen Infos hierzu gefunden).

DATEV hat doch in den letzten Jahren keine tragenden Innovationen in Ihrem Kerngeschäft (Rewe) mehr entwickelt. Im Gegenteil, es wurden immer wieder neue Problemfelder neu geschaffen, alte aber nie richtig angegangen. Die paar Änderungen sind nun wirklich nicht die Rede wert, zumal der Berg der Probleme ja nicht kleiner wird.

Und DATEV möchte in die Steuerprogramme für den normalen Erdenbürger?

Ja, dann sollten Sie erst einmal die Steuerprogramme für Steuerberater überarbeiten. Warum z. B. kann ich Daten aus der GewSt. nicht in die ESt. übernehmen? Nur weil es eine andere Abteilung ist?

Und wie ist es mit Planspielen bzw. Vorausberechnungen?
Privat arbeite ich mittlerweile mit WiSo-Steuerprogramm und das ist richtig klasse. Bessere Assistenten kann man sich gar nicht wünschen. Da ist DATEV einfach der letzte Mist. Sorry, aber so ein blödsinniges Programm wie DATEV-ESt. habe ich noch nicht gesehen. Für jede kleinste Aufstellung jedesmal Excel bemühen? Bei diesem grottigen Programmverhalten?

Ne, DATEV. Kümmert Euch erst einmal um Euer Kerngeschäft und schafft endlich die Probleme ab. Baut eine einheitliche Datenbasis (Stammdaten) auf , so dass jedes Programm sich direkt bedienen kann und nicht jedesmal irgendwelche Daten verschoben werden müssen. Überarbeitet endlich die Drucksteuerung; allein dieses Thema würde schon Seiten füllen. Mit Euren Steuerprogramm würdet Ihr am freien Markt nämlich kläglich scheitern. Dafür sind andere Anbieter viel besser aufgestellt.

Gruß A. Martens

P.S.

An dieser Stelle möchte ich auch einmal an die Toolbox erinnern.

Da wurde alles in Excel programmiert, obwohl die Finanzverwaltung selber wunderbare Erfassungsformulare bereitstellt.
Und sogar für eine simple USt.-VA muss ich erst mühsamst die Toolbox bemühen, nur um eine paar Daten per Elster zu versenden.

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Nachricht 22 von 22
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Hallo Herr Martens, hallo Kolberg,

Ihre Beiträge sprechen mir aus dem Herzen und ich fühle mich, seitdem ich vor ca. 6 Wochen hier im Blog eingestiegen bin, seit langem nicht mehr so allein und weiß, dass es noch andere Menschen gibt, die sich tiefgründig Gedanken machen und vesuchen, die DATEV wachzuküssen.

Die DATEV ist im Bereich E-Commerce (Licht)Jahre zurück. Wir hatten einen großen Mandanten im Bereich E-Commerce, wo ich mit allen von Ihnen angesprochenen Themen konfrontiert wurde. Ich bin aktuell sogar der Meinung, dass bei sehr umfangreichen Mandanten (über 5.000-100.000 Buchungszeilen pro Monat) und/oder mit mehreren Ländern, wo die Lieferschwellen überschritten werden, eine Buchhaltung über DATEV gar nicht richtig machbar ist, wenn man alles gesetzeskonform bearbeiten und damit Geld verdienen will, sei denn man hat verständnisvolle und IT-affine Mandanten- und Mitarbeiter und viel Budget zur Verfügung. Man muss bedenken, dass der durchschnittliche Mandant bei der DATEV 200 Buchungszeilen pro Monat hat. Das sind Dimensionen, in den die DATEV gar nicht denkt oder jetzt gerade anfängt zu denken. Wenn man da an manche E-Commerce-Software denkt, wie die programmiert ist und wie durchdacht die Prozesse sind und wie schnell das alles geht, z. B. das Ausgleichen von offenen Posten, da ist die DATEV noch Lichtjahre davon entfernt.

So gibt es in DATEV keine Möglichkeit, die einzelnen Daten für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen der einzelnen Länder richtig und gut zu buchen. Es gibt nur ein Konto dafür. Man kann Unterkonten anlegen. Aber ohne Erweiterung des Kontenrahmens hat man ab dem 10. Land ein Problem. UStVA für die einzelnen Ländern auf Knopfdruck zu erstellen ist Utopie.

Von den von Ihnen beschriebenen OPOS-Problemen ganz zu schweigen. Ich habe dafür praktische Lösungen entwickelt, die aber wieder nicht richtig gesetzeskonform sind bzw. bin ich mir da nicht ganz sicher. Da bin ich noch in der Findungsphase (z. B. will ich gern die ganzen Debitoren gegen den von Hr. Kohlberg erwähnten Sammeldebitor buchen, die Bezahlungen aber nicht abstimmen, sondern ich will gerne die offenen Debitoren aus dem WaWi-System des Mandanten nehmen, da diese E-Commerce-Programme so genial programmiert sind, dass dort ja immer zum Monatsende die offenen Debitoren vorhanden sind; diese kann man sich ja auch geben lassen und den Saldo einfach buchen und/oder ein Konto für alle Geldeingänge nutzen und gegen den Sammeldebitor buchen und die Differenz abstimmen mit den Zahlen vom Mandanten aus seiner WaWi). Im Detail und in der Kürze schwierig zu erläutern, wie ich mir das vorstelle.

Hr. Kolberg, vielleicht hilft Ihnen für Ihr Problem mit den Paypal-Umsätzen und den Einnahmen auf dem Konto vor Lieferdatum das nach meinem Dafürhalten sehr gute Buch der DATEV - Umsatzsteuer im E-Commerce. Da sind nach meinem Darhalten genau diese Probleme beschrieben. Da erfahrungsgemäß die DATEV das mit den Beleg- und Zusatzfeldern in absehbarer Zeit nicht hinbekommen wird, bedient man sich preiswerten Konvertern. Das ist genial und behebt genau Ihr Problem.

Die Einnahmen vor Auslieferung sind ja Anzahlungen mit Umsatzsteuerpflicht. Die meisten E-Commerce-Unternehmen haben nur sehr wenige echte offene Posten zum Monatsende. Demnach muss man ja die Einnahmen vor Auslieferung gar nicht über OPOS buchen, oder?

Mittlerweile erwarte ich gar nicht mehr, dass in diesem Bereich irgendwelche schnellen, für uns positiven Veränderungen kommen. Ich wäre schon froh und dankbar, wenn die DATEV sich in Ihren Kerndienstleistungen und in Ihrer Kommunikation sich schnell und stark verbessert.

Ich freue mich auf weiteren Gedankenaustausch mit Ihnen und hoffe, dass wir es schaffen, die DATEV wachzuküssen.

Beste Grüße

Andreas Flemming

21
letzte Antwort am 17.03.2018 11:23:45 von
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