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E-Steuerdatenabfrage, Kinderfreibetrag

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letzte Antwort am 07.11.2019 16:05:17 von Gelöschter Nutzer
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miri_
Aufsteiger
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Hallo,

ist es möglich, auch die Kindefreibeträge durch die Abfrage der Lohnsteuerbescheinigung in das Einkommensteuer-Programm eingespielt zu bekommen?

Grüße

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

nein das ist nicht möglich.

Bei der Lohnsteuerbescheinigung wird nur die Anzahl der Kinderfreibeträge gemeldet. Und ob 1,0 Kinder nun 1 ganzer oder 2 halbe Freibeträge sind, geht daraus schon nicht hervor.

Für die Berücksichtigung in der Einkommensteuer-Erklärung benötigen Sie Name, Vorname, Geburtsdatum usw. jedes einzelnen Kindes. Diese werden im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung nicht gemeldet.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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miri_
Aufsteiger
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es wird jedoch kein Kinderfreibetrag übertragen.

Muss ich in den Einstellungen etwas ändern?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Sowa,

ich glaube, ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt.

Bei der Lohnsteuerberechnung (und auf der gedruckten Lohnsteuerbescheinigung) wird die Anzahl der Kinderfreibeträge berücksichtigt/angegeben.

Für diese Angabe gibt es kein Eingabefeld in der Einkommensteuer-Erklärung, so dass dieses auch nicht im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung von der Finanzverwaltung übermittelt mit - und damit auch von der DATEV nirgends eingesteuert werden kann.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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miri_
Aufsteiger
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@ Datev:

ist es geplant, die Kinderfreibeträge auch zu übermitteln?

Die Daten stehen ja auf der Lohnsteuerbescheinigung bereit.

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Sowa,

die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerbescheinigung sind für nichts verbindlich und oft nicht zutreffend. Da diese auch nur für die Kist und den SolZ Zuschlag relevant sind, macht es nicht viel Sinn wegen der Änderung der Eintragungen viel Zeit zu investieren. Bei der ESt Veranlagung wird ja dann richtig gerechnet.

Wie Herr Lutz schon erläutert hat, können Sie aus der Angabe eines Freibetrags nicht ersehen, ob das zwei halbe Kinder oder nur ein Kind ist. Insofern halte ich eine Übernahme auch für nicht sinnvoll.

Viele Grüße

Jupp Schmitz

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letzte Antwort am 07.11.2019 16:05:17 von Gelöschter Nutzer
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