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Aktuelles zur Kasse

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letzte Antwort am 13.04.2017 12:34:36 von Katja_Knoedel
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Katja_Knoedel
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In unseren Veranstaltungen seit letztem Jahr immer wieder ein Thema

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerhinterziehung-so-will-die-regierung-den-betrug-an-der-kasse-stoppen-1.2911644

Unser Seminar Tatort Kasse stellt sich auch den aktuellen Fragen

mkinzler
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Befürchtungen scheinen sich zu bewahrheiten

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brieden
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Dumm nur, dass möglicherweise etliche Kassen angeschaft wurden im Hinblick auf GOBD (31.12.2016). Wer mag seinen Mandanten erklären, dass die nächste Anschaffung ansteht?

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Katja_Knoedel
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Hallo H. Brieden,

diese Frage haben wir auch immer wieder in unseren Veranstaltungen gestellt bekommen. Wir haben auf der Tonspur so geantwortet: Von einer Empfehlung zu einem bestimmten System durch den Steuerberater würden wir absehen. Viel mehr haben wir auf die unternehmerische Verantwortlichkeit der Gesetzmäßigkeiten der ordnungsgemäßen Buchführung hingewiesen. Nur mal ehrlich, wenn ein Unternehmer bis jetzt seine Buchhaltung nicht zweifelhaft geführt hat, dann wird es auch hier keine Probleme in der Übergangsphase geben. Machen Sie z.B. zusammen mit ihm eine Verfahrensdokumentation, sprechen Sie mit ihm über den Rechnungseingangs- und Ausgangs- und prüfungsprozess, weißen Sie auf die Gesetzmäßigkeiten hin, das glaube ich hilft schon sehr. Schade dass die Behörden hier keine eindeutige Äußerung bis jetzt getätigt haben.

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Katja_Knoedel
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In der XING-Gruppe "DATEV verbindet" findet gerade eine interessante Diskussion zur Kasse statt. Zum Eintritt in die Gruppe müssten Sie sich einfach kurz vorstellen. Die Referentin unseres Seminars "Tatort Kasse" Fr. Evelyn Oettinger hat die Diskussion angestoßen.https://www.xing.com/communities/posts/datev-verbindet-erfahrungsaustausch-zwischen-kanzleigruendern-und-inhabern-1011187552?cce=emaaa97608.:rHHHlKIF-gYx38gYmBNTAK

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Katja_Knoedel
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silberbauer
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Guten Morgen an alle,

der letzte Stand, den ich lesen durfte, ist der, dass es keine Übergangsregelung zum BMF-Schreiben vom 26.11.2010, BStBl 2010 I S. 1342 f geben wird, sprich es bleibt beim 31.12.2016. Es wird nur so sein, dass es im Falle der Neuerungen ab 2019 dann mögliche Lösungen geben wird, falls die angeschafften Kassen nicht umstellbar wären. Zudem ist das Thema INSIKA nicht vom Tisch, sondern es zeichnet sich ab, dass es möglicherweise zwei Wege geben könnte. Es müssen also alle umstellen auf neue Registrierkassen mit Einzelaufzeichnungspflicht - außer das BFH Urteil aus 1966 kommt zur Anwendung (ist aber schon sehr begrenzt wer da darunter fällt - bestimmt nicht Kosmetik und Friseur).

Einen schönen Freitag und ein schönes Wochenende an Alle

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theo
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Sollte die Pflicht für neue Kassen 'schon wieder' kommen, würde ich zumindest eine Sonderabschreibungsmöglichkeit erwarten.

Wie dem auch sei, wir bleiben vorerst bei der Empfehlung (inoffiziell abgesegnet durch die BP) 'lasst Eure alten Kassen stehen u. führt ab jetzt Kassenberichte'.

Wenn alle Stricke reißen, dann führen halt alle demnächst nur noch Kassenberichte (es sei denn das wird verboten). Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück.

in dubio pro theo
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silberbauer
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Kassen stehen und lassen und Berichte führen, das wird nicht gehen, denn in Deutschland besteht Einzelaufzeichnungspflicht (bisher gibt es nur wenig zu diesem Thema außer dem BFH-Urteil von 1966). Mein Thema ist, dass es zudem oftmals eine Trennung in 7 Prozent und 19 Prozent gibt und, wenn die Entgelte nicht getrennt werden können, dann ist ein Antrag beim zuständigen FA zu stellen. Da kann ich ja gleich sagen, herzlich willkommen liebe BP, wenn ich den Antrag stelle.

Wir bleiben bei der Empfehlung für unsere Mandanten umstellen und neue Kassen kaufen, von Herstellern, die gut eingeführt sind und einen guten Namen haben (dazu gehören nicht die Kassen von Metro, Selgros und Co., denn da sind wir als Steuerberater komplett verraten und verkauft, wenn wir Dinge klären wollen).

Es ist für das FA so einfach aus formalen Gründen die Buchführung anzugreifen, wenn in diesem Bereich die Grundlagen nicht stimmen - dann geht es direkt in die Vollschätzung, das Risiko will ich nicht übernehmen. In Sachsen macht das dann noch weniger Spaß...

Noch ein Hinweis: Nur noch Kassenberichte: Was machen Kassen? Sie sind ein Instrument der Betriebssteuerung - wann, wieviel Umsatz und auch in Instrument gegen Diebstahl. Seit wir bei den Mandanten die Kassen umgestellt haben (2010!) ist der Umsatz um 5-10 Prozent gestiegen, das liegt nicht am Unternehmer, sondern an der Verhinderung des Diebstahls durch das Personal. Die Kasse wird nicht für das FA geschrieben. Mal ganz abgesehen davon, was soll das, unser Job ist auch klar zu machen, dass alle Umsätze anzugeben sind und der Ehrliche nicht der Dumme ist. Was mich dann an den FA nur stört ist, dass der Ehrliche zum Dummen mutiert, wenn hier auch noch zugeschätzt wird.

Noch ein Wort: Wieso Sonderafa? Wir müssen alle unsere Technik ständig austauschen und erhalten dafür auch keine Sonderafa, das ist der Lauf unserer schnelllebigen Welt. Was wäre die Alternative, alle Umsätze elektronisch über einen Server der Finanzverwaltung und mit Bon-Zwang.

Ab 2019 sind die Kassenberichte ein noch heißeres Eisen, wenn die Kassennachschau sich diese vorlegen lässt und die dann nicht mit dem Geldbestand in der Kasse übereinstimmen. Wenn dem ist, wird sofort zur Außenprüfung übergegangen - na dann viel Spaß mit retrograden Kassenberichten, die alle Angaben beinhalten müssen und auch Kassenzählprotokolle, denn wie will ich sonst nachweisen, dass ich als Steuerpflichtiger gezählt habe.

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e_oettinger
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Hallo liebe Kollegen,

es wird dabei bleiben, das Kassen bis 31.12.2016 umgerüstet sein müssen.

der überarbeitete Referentenentwurf sieht vor, dass es für die technische Sicherheitseinrichtungen eine Übergangsfrist bis 31.12.2019 gibt. Sind Kassen umgerüstet soll es so sein, dass diese bis 31.12.2022 weiter verwendet werden dürfen.

herzliche Grüße

Evelyn Oettinger

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silberbauer
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Dabei sollte man noch darauf achten, dass bei Kassen, die im Zeitraum 26.11.2010 bis 31.12.2019 gekauft wurden, unterschieden werden muss, ob diese bauartbedingt umrüstbar sind oder nicht. Wenn die Kassen umrüstbar sind, dann müssen die diese Regelungen ab dem 01.01.2020 erfüllen. Nachdem die großen Hersteller alle Insikafähige Kassen haben (Vectron. Casio etc.), wird hier die Umrüstung sehr schnell gehen, da die Zertifizierung für Insika nicht das Thema sein wird. Auch hier haben wir wieder das Spiel wie bei dem BMF-Schreiben aus 2010, es muss die Bescheinigung des Herstellers her.

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heerosoft
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Guten Tag!

Ich habe vor einem Jahr einen Auftrag erhalten, Bizerba SC800 GDPdU fähig zu machen. Das hat auch funktioniert. Ich habe eine Software entwickelt, die die Langbons (diese müssen als Datei gespeichert werden können) in das GDPdU Format umwandelt. Die Satzbeschreibungen habe ich von Audecon erhalten und entsprechend umgesetzt. Statt also neue Kassen anzuschaffen, können Sie gerne bei mir nachfragen, ob ich das Modell auch unterstützen kann.

VG

HeeroSoft

Michael Heering

www.heerosoft.de

info@heero.de    

Tel 04061189175

HeeroSoft
Michael Heering
info@heero.de
01776067606
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Katja_Knoedel
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e_oettinger
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Na das ist ja wenigstens etwas:

Die Sicherheitseinrichtung ist verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 einzusetzen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde eine Übergangsregelung für Unternehmen aufgenommen, die sich eine neue Kasse gemäß den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 angeschafft haben, aber diese bauartbedingt nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung aufrüsten können. Diese Kassen können längstens bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden.

So fallen nicht direkt wieder so hohe Kosten für Neuanschaffungen an.

Wichtig und auch hier nicht zu überlesen: sofern diese nicht aufgerüstet werden können:

heißt also: ist ein aufrüsten machbar, dass IST auch aufzurüsten

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silberbauer
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Dabei ist aber zu beachten, dass diejenigen, deren Kassen noch auf dem Stand vor dem 26.11.2010 sind und bauartbedingt nicht umrüstbar waren, sich eine neue Kasse kaufen müssen. Die Frist 31.12.2016 ist nicht außer Kraft gesetzt worden, auch wenn das manche glauben....

0815
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Nun gut, der 31.12.2016 ist nun tatsächlich vorbei.

Aber den Artikel https://www.datev-magazin.de/2017-01/praxis-2017-01/weg-von-der-offenen-ladenkasse/ finde ich heftig ...

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mkinzler
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Warum? Er klärt über die Risken der Gesetzteslage hin.

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brieden
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Richtig, aber heftig finde ich den Inhalt des Artikels auch. Mir war jedenfalls bisher in der Schärfe nicht bewusst, dass die offene Ladenkasse in den meisten Fällen nicht mehr zu empfehlen is.t

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Ich zitiere einen Kollegen aus der OFD (Ex-BP): "Lassen Sie die alte Registrierkasse in 2017 einfach stehen u. führen Sie zusätzlich Kassenberichte."

Hat er so gesagt....

in dubio pro theo
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silberbauer
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Hallo in die Runde,

na da würde ich gerne auf die BP verzichten - zu klären wäre: Was wird verkauft - Gegenstände von geringem Wert, an unbekannte Kunden und die Aufzeichnung nicht zumutbar - dann funktioniert die offene Ladenkasse (Bäcker, Bratwurststand, Fleischer etc.), gilt aber nicht für Kosmetiker, Friseure, Boutiquen etc.

In allen anderen Fällen Einzelaufzeichnungspflicht, d.h. Aufzeichnung jedes Artikels und den Namen dazu, dann brauche ich die Registrierkasse nicht, die ist nicht hilfreich, allerdings den Kassenbericht.

Schwierig wird es bei den offenen Ladenkassen mit der Trennung der Entgelte nach 7 und 19 Prozent.

Thema: Neue Kasse: Alle Kassen die in den letzten Jahren angeschafft wurden (Casio, Vectron etc.) sind umrüstbar auf Insika, das vom BSI durchaus zertifiziert werden kann. Dann ist das Thema bis 31.12.2022 eh Geschichte.

Bitte die neue Gesetzeslage beachten: Im § 146 AO ist eingefügt worden, dass Einzelaufzeichnungspflicht besteht. Dazu bitte auch die §§ 146a und b AO ansehen. Wer das nicht ordnungsgemäß umsetzt, dem aber § 378 AO nicht um die Uhren fliegt, für den kann eine Geldbuße nach dem geänderten § 379 AO in Frage kommen - von 10.000 bis 25.000 Euro.

Dazu kommt die ab dem 01.01.2018 die Kassennachschau, d.h. die Mandanten werden sich darauf einstellen müssen ihre Kassen täglich zu führen.

Zudem müssen ab dem 01.01.2020 Kassenneuanschaffungen und Abschaltungen (10 Jahre Aufbewahrung) innerhalb von 4 Wochen nach amtlichem Vordruck dem FA gemeldet werden. Für Kassen die schon da stehen ist das bis zum 31.01.2022 umzusetzen - noch Fragen?!

Dazu die Belegausgabepflicht, die aber das Finanzamt auf Antrag aussetzen kann.

Was glauben Sie, welche Betriebe intensiv geprüft werden? Schon klar, die mit der offenen Ladenkasse und die, die den Antrag auf Verzicht der Belegausgabe stellen.

Diese gesetzlichen Nicklichkeiten verdanken wir alle unseren Lobbyvereinen (Dehoga, ZdH, Kammern und Verbänden (ja auch unseren eigenen), die ständig versucht haben, Verschärfungen zu verhindern. Warum eigentlich?!

rwerner
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Hallo zusammen und noch ein frohes Neues!

Bei diesem Thema habe ich immer noch die Aussage eines Steuerfahnders im Ohr, der im Zusammenhang mit der OLK in Gaststätten sagte:"Solange der Aufschlag passt ist alles gut. Manchmal ist es sogar besser, keine Kasse zu führen" Auf die Rückfrage, warum keine Kasse kam dann:" Was nicht da ist, kann nicht falsch sein."

Fand und finde ich nach wie vor bemerkenswert.

Ach so: Das Gespräch fand im östlichen Ruhrgebiet statt.

Schöne Grüße und frohes Schaffen!!

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silberbauer
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Ha, gibt es hier in Sachsen nicht. Wenn die Unterlagen nicht vorliegen, dann handelt es sich um gravierende formelle Mängel und dann sind wir in der Schätzung. Wie viel darf´s denn sein? Die Prüfer starten gerne mit 10 Prozent und sind dann zumeist am obersten Rand der Richtsätze, aber die haben dort den BFH an der Seite: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

Da würde ich mich nicht darauf verlassen - wir gehen den Weg: so wenig formale Mängel als nur möglich, damit der Prüfer einfach keine Lust hat dagegen anzugehen. Aber jeder muss seinen Weg finden, bei manchen Mandanten wird es dann halt teuer oder kostet die Existenz.

Noch ein Hinweis zum Aufsatz von Pump: Er hat recht, nur bisher hat sich unsere Zunft darum nicht gekümmert oder darüber hinweggesehen.

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grandfunck
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Moin, moin,

über diesen Beitrag wird derzeit auch im internen Forum des Steuerberaterverbandes diskutiert. Dabei wurde bekannt, daß der Autor wohl hauptsächlich für die "Steuerliche Betriebsprüfung" schreiben soll und dabei gern die Meinung der Verwaltung vertritt, also nicht die Seite der Berater und Mandanten bestärken soll.

Im DATEV Magazin könnte man ja zunächst den Eindruck erhalten, jemand, der auch für einen Steuerberater tätig ist, würde entsprechend seine Meinung verbreiten. Wenn es aber zutreffen sollte, daß der Herr Pump eigentlich voll die Verwaltungsmeinung vertritt bzw. diese noch verschärft, dann könnte man sich fragen, warum er in einem Organ der Steuerberater (DATEV=Genossenschaft der StB und ähnlicher Berufe) so ein Sprachrohr erhält.

Leider fehlt mir die Zeit, dies alles genau nachzuprüfen, vielleicht schafft dies ja jemand anders aus der Community.

Trotz alledem schöne Grüße

Wolfgang Funck

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rwerner
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Es gibt einen Hermann Pump als Richter beim FG Münster....

Edit: Sorry, steht ja in der Autorenbeschreibung im Artikel..

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Schwierig wird es bei den offenen Ladenkassen mit der Trennung der Entgelte nach 7 und 19 Prozent.

Für die klassischen Lieferhelden klappt das eigentlich ganz gut: Die paar 19%-er werden einzeln aufgezeichnet (Rückseite vom Kassenbericht).

na da würde ich gerne auf die BP verzichten - zu klären wäre: Was wird verkauft - Gegenstände von geringem Wert, an unbekannte Kunden und die Aufzeichnung nicht zumutbar - dann funktioniert die offene Ladenkasse (Bäcker, Bratwurststand, Fleischer etc.), gilt aber nicht für Kosmetiker, Friseure, Boutiquen etc.

In allen anderen Fällen Einzelaufzeichnungspflicht, d.h. Aufzeichnung jedes Artikels und den Namen dazu, dann brauche ich die Registrierkasse nicht, die ist nicht hilfreich, allerdings den Kassenbericht.

Die geringwertigen (BäckerMetzgerDönermänner / insb. letztere sog. Problemklientel) machen ja mittlerweile nicht nur nur spontane Umsatzsteigerungen von 30 - 50%, sondern auch fein säuberliche Einzelaufzeichnungen dank Smartphones, Paypal, lieferando, lieferheld, pizza.de u. Konsorten.

Soll sich auch sehr positiv auf den Wareneinsatz auswirken

in dubio pro theo
silberbauer
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Ja, er schreibt viel in der steuerlichen Betriebsprüfung und weiter? Die Meinung, die er vertritt wird auch größtenteils von den Gerichten geteilt, das sind dann die, bei denen wir landen. Was ist unser Problem? Hier wären Aussagen gewünscht, wie man sich gegen die liebenswerte Verwaltung zur Wehr setzen kann. Ganz ehrlich, warum sollten die Steuerpflichtigen, bei denen das pure Chaos herrscht, die sich nie um die BMF-Schreiben gekümmert haben, weder das aus 1996 noch das aus 2010, nicht endlich merken, dass es so nicht mehr weitergeht. Tägliche Kassenführung, hat doch niemand interessiert und wir können das nicht erkennen - ist aber schon immer Usus und kann in jedem AO-Kommentar nachgelesen werden. Ab 2018 wird die Kassennachschau, die dann jeden Tag unangekündigt aufschlagen kann, das Thema deutlich machen.

Auch die Aussagen von Herrn Pump beruhen nicht nur auf der FG-Rechtsprechung sondern auch auf Aussagen des BFH. Wenn ich mir das Urteil aus 2015 zum Zeitreihenvergleich anschaue, da ist der Verwaltung schon gezeigt worden wo die Grenze ist. Aber auch denjenigen, die glauben besonders ordentlich sein zu dürfen, das Fehlen der Bedienungsanleitung ist ein gravierender formeller Mangel, der dem Fehlen von Tagesendsummenbons entspricht - da deutet sich doch schon an, wo die Reise hingeht. Viele formelle Mängel werden in Zukunft dazu führen, dass wir bei jeder BP über dieses Thema diskutieren dürfen. Die GoBD ergänzen das Ganze noch.

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0815
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Hoi,

interessante Diskussion aufgeflammt.

Bin ja beruhigt, dass auch andere den Artikel kritisch sehen. Mir schien's auch so, als ob der gute Herr Pump da doch stark seine persönliche Meinung vertritt.

Ich rede hier auch nicht von den "Schlampis" - klar, denen kann man nur bis zu einem bestimmten Punkt helfen. Aber andere Mandanten, und zwar die ordentlichen, fragen mich m.E. zu recht, ob sie denn arbeiten & Geld verdienen sollen, oder doch nur jeden dritten Kunden bedienen sollen, damit sie dazwischen alles ordentlich aufzeichnen und die Aufzeichnungen prüfen können ...

Fehlen der Bedienungsanleitung ist ein gravierender formeller Mangel

Auch das habe ich am Montag einer Mandantin, einer zum Glück sehr umgänglichen und verständnisvollen, beigebracht, dass sie doch bitte Bedienungsanleitung und eventuelle Umprogrammierungen (Logs o.ä.) aufheben soll. Ihr erster Blick schien mir doch etwas zweifelnd. Bei einer Buchführung, die einfach grobe Zweifel aufwirft, finde ich dann so eine Regelung noch in Ordnung. Aber wenn dies bei einer ansonsten tadellos geführten Kasse dann vom Prüfer als "Einstieg ins Verderben missbraucht" werden kann? Ein Glück zumindest, dass man die Programmieranleitung höchstwahrscheinlich noch beim Hersteller herunterladen können wird.

Was ist bei der Kassennachschau, wenn die Geschäftsführerin - die nur selbst das Kassenbuch führt - noch im Bett liegt, weil sie die Spätschicht hat? Die Mitarbeiter haben u.U. keinen Einblick ins (digitale) Kassenbuch; erstens, weil es sie 'nichts angeht', zweitens weil sie wenig PC-affin sind?

Am besten finde ich ja diese Kassentypenmeldepflicht. Nicht.

Das Ganze ist glaube ich am 29.12. verabschiedet worden? Das erinnert mich dunkel ein bisschen an das Gesetz/Verordnung, das mal während eines WM-/EM-Spiels unserer DFB-Elf durchgeboxt wurde - als kaum einer da war

BTW, bzgl. der offenen Landekasse hatte ich das bisher - entgegen Herrn Pump - tatsächlich so gelesen und verstanden, dass sie unangetastet bleibt. Und eben nicht wie in Österreich abgeschafft wird.

Fragen über Fragen = Gott sei Dank es wird nicht langweilig werden^^

Warten wir erst mal, bis das BSI anfängt zu zertifizieren ...

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silberbauer
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Noch netter ist die Belegausgabepflicht grundsätzlich bei allen Kassen - egal ob OLK oder elektronisch. Mit Genehmigung des FA kann ich von der Belegausgabepflicht befreit werden - schon klar, wo sich dann unsere Umsatzsteuersonderprüfer (die werden bestimmt in 2017 intensiv geschult) ab 2020 zusätzlich verstärkt aufhalten wollen. So kann man die offene Ladenkasse auch ab absurdum führen, ohne es gesetzlich festzuzurren.

Ab 2018 werden wir statt Umsatzsteuersonderprüfungen die Kassenprüfungen sehen und ich befürchte hier haben wir dann ganz schlechte Karten, wenn die formellen Mängel in dieser Form vorhanden sind. Zumeist findet sich in der laufenden Fibu ja auch noch der ein oder andere materielle Mangel, einfach weil Menschen Fehler machen und die Anforderungen für die kleinen und mittleren Betriebe sehr hoch sind.

Das BSI erhält zwei Mitarbeiter für diese Herkulesaufgabe (da war der Augias Stall klein dagegen), allerdings könnte der Standard INSIKA relativ schnell zertifiziert sein.

gobd_konform
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Moin allerseits,

die Belegerteilungspflicht im neuen § 146 a Abs. 2 AO bezieht sich lediglich auf Geschäftsvorfälle, welche mittels Aufzeichnungssystem i.S. § 146 a Abs. 1 AO erstellt worden sind.

Geschäftsvorfälle ohne ein solches Aufzeichnungssystem fallen nicht darunter.

Aber bei Geschäftsvorfällen ohne Aufzeichnungssystem muss halt grundsätzlich einzeln Artikel, Menge, Preis chronologisch aufgezeichnet werden. Es sei denn, dies ist wegen der Massen an Kunden unzumutbar (Ramschware, 1-Euro-Laden ggf. Kiosk). Der Unternehmer sollte im Rahmen seiner Beweisvorsorgepflicht sich grundsätzlich für die Einzelaufzeichnung entscheiden und im Zweifel die Verfahrensweise vom Finanzamt genehmigen lassen.

Nachrichtlich der Hinweis auf eine ältere Veröffentlichung zu Dokumentationssystemen in anderen Staaten:  http://derstandard.at/2000009405005/Steuerbetrug-Wie-die-SPOe-abrechnen-will.

silberbauer
Fortgeschrittener
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moin, moin,

nachdem der Artikel nicht über den Link erreichbar und auch nicht kopierbar, da hilft halt nur die gute alte Schule - sprich abtippen. Der Artikel stammt aus Österreich aus dem Jahr 2014 und diente dort der Vorbereitung und Einführung der Kassenthematik - interessant sind dort vor allem die Kommentare am Ende des Textes

Bin ja mal gespannt, wenn wir die Anfragen starten, was uns die Finanzämter dann schriftlich mitteilen werden, zumal die Genehmigungen ja jederzeit widerrufen werden können.

Wie dem auch sei, die Kassennachschau wird für uns alle ab 2018 das Thema schlechthin sein und ich hoffe, dass die Finanzverwaltung es endlich mal schafft einheitlich zu agieren. Es nervt mich nämlich durchaus, wenn die Prüfer Dinge zu behaupten versuchen, die teilweise nicht gefordert sind oder andere darüber lax hinweg gehen, nachdem wir die Mandanten intensiv bearbeitet haben. Es gibt zu jedem Thema BMF-Schreiben oder koordinierte Ländererlasse schafft man das hier auch mal?

Ich bin ja schon froh und glücklich, dass manches im Gesetzt geregelt ist, aber bei einigen Dingen bin ich dann gespannt, was die Auswertungen bringen, wenn die Sicherheitsarchitektur steht.

Wir werden unsere Mandanten alle nochmals ab der 2. Jahreshälfte zur Kassennachschau ab 2018 und den Neuerungen ab 2020 mit Mandantenseminaren schulen - bin dann gespannt, wie es laufen wird.

45
letzte Antwort am 13.04.2017 12:34:36 von Katja_Knoedel
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