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Kanzleiverkauf -wie alt- Mandantendaten- Speicherung?

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letzte Antwort am 06.11.2019 12:33:00 von Gelöschter Nutzer
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srohr
Beginner
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Ich verkaufe meine Kanzlei  und möchte ohne Kosten die Daten von nicht übertragenen Alt-Mandanten innerhalb der gesetzliche Frist vorhalten. Welche Möglichkeiten hätte ich?

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stefans
Fortgeschrittener
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Kommt u.a. darauf an, welche Daten Sie vorhalten möchten.

Bei Kanzlei-Rechnungswesen könnten Sie über Bestandsdienste-Rechnungswesen eine Sicherung vornehmen und auf einem lokalen Datenträger speichern. Für die Steuerprogramme funktioniert das über den Mandanten-Manager im jeweiligen Steuerprogramm. Für z.B. LODAS ist keine lokale Speicherung möglich.

Ganz "ohne Kosten" ist diese Lösung natürlich auch nicht. Zur z.B. externen Festplatte sollte man sicherlich min. eine 2. für ein Backup haben und datenschutzkomform/ sicher muss das ganze auch noch aufbewahrt werden.

Stellt sich noch die Frage warum Sie kostenlos für Alt-Mandanten Daten aufbewahren wollen oder ggf. müssen. Wäre es nicht besser, spätestens jetzt diese Daten an die Alt-Mandanten raus zu geben ggf. gegen entsprechende Kostenerstattung von z.B. Archiv-DVDs?!

andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 3 von 4
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Ich kann mich stefans​ nur anschließen. Das einfachste, beste und kostengünstige Szenario ist den Mandanten die Daten auf einer Archiv-DVD zu geben.

Ich wüsste auch nicht wie eine Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Daten ohne Kosten möglich ist. Im Zweifelsfall gehen Sie hier ein Risiko ein, wenn Sie die Daten nur auf Ihrem Rechner ablegen.

Die Bestandssicherung aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen muss im Falle einer Prüfung/Rückfrage auch wiedergegeben werden. Hierfür würden Sie wiederum entsprechende DATEV Software benötigen.

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Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Mit ist auch nicht ganz klar, welche Daten Sie hier meinen?

Grundsätzlich ist der Steuerberater nicht verpflichtet die Daten des Mandanten (dessen Buchführung / Lohn nebst Unterlagen) vorzuhalten. Er muss diese im gesetzlich geregelten Umfange dem Mandanten zur Verfügung stellen und darf dann natürlich diese auch löschen. Sofern Daten bereitgestellt werden, die zu einer BP notwendig sind, können sicherlich auch RZ-Bestände im Nachgang gelöscht werden. Das der Steuerberater eine Sicherung von z.B. Rewe aufbewahren muss, ist mir unbekannt. Die eigenen Daten des Steuerberaters sind natürlich aufzubewahren, soweit dies gesetzlich geregelt ist oder dem eigenen Schutze dient.

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letzte Antwort am 06.11.2019 12:33:00 von Gelöschter Nutzer
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