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EO comfort / ein Programm für Steuerberater ohne Vergütungsvereinbarungen bzw. ohne Verträge

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letzte Antwort am 18.03.2016 18:13:10 von andreashofmeister
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blum
Experte
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Wir haben oft mit unseren Mandaten Vergütungsvereinbarungen über z. B.:

  • Höhe der Stundensätze
  • Pauschalen für z. B. Bescheidprüfung
  • Umfangreiche Vereinbarungen bezüglich der Lohnabrechnung
  • Höhe der Zehntel

Oft hat diese Vereinbarung eine bestimmte Laufzeit (Mindestlaufzeit nach StBVV).

Auch vereinbaren wir in der Regel mit den Mandanten schriftlich unserer AGBs.

Diese vertraglichen Unterlagen werden bei uns eingescannt und beim Mandanten mit einem einheitlichen Knigge gespeichert.

Möchte man nun bei der Rechnungsschreibung auf diese „Mandantenvertragsunterlagen“ zurückgreifen, durchläuft man folgenden
Irrweg:

  • Auftrag ablegen oder schließen
  • Schnellinfo Dokumente öffnen
  • Mit der rechten Maustaste im Dokumentenbereich klicken
  • Sechs Zeilen mit der Maus nach oben gehen
  • Kurz auf „Anzeige von Dokumenten“ verharren
  • Mit der Maus nach rechts wandern und „zum Mandant“ wechseln
  • In das Feld „Schnellsuche“ klicken
  • Den richtigen Knigge eingeben
  • Leider vertippen wir uns manchmal, so dass man manchmal den Knigge zwei mal eingeben muss
  • Ein Doppelklick auf das Vertragsdokument
  • Information hoffentlich gefunden
  • Dann wieder in der Schnellinfo Dokumente mit der rechten Maustaste im Dokumentenbereich klicken
  • Sechs Zeilen mit der Maus nach oben gehen
  • Kurz auf „Anzeige von Dokumenten“ verharren
  • Mit der Maus nach rechts wandern und „zum Auftrag“ wechseln

Nach diesem „Irrweg“ hat man jetzt den Zustand vor dem Suchen nach den Mandantenvertragsunterlagen wieder.

Zwischenfrage: Warum gibt es in der Schnellinfo DMS nicht ein Button „Dokumente zum Auftrag“ und ein Button „Dokumente zum Mandant“. Platz ist hier genug (rot gekennzeichneter Bereich - da passen noch 10 weiter sinnvolle Buttons hin):

Schnellinfo Dokumente.JPG

Konkrete Verbesserungsvorschläge:

  • Es muss möglich sein, vertragliche Laufzeiten von Honorarvereinbarungen zu speichern und über das Auskunftssystem abzufragen (z. B. zeige mir allen Vergütungsvereinbarungen über Stundensätze auf, die am 31.12.2016 ablaufen).
  • Arbeitsblatt Honorarvereinbarungen umbenennen in Vergütungsvereinbarungen
  • Im Auftrag auf dem Arbeitsblatt Vergütungsvereinbarungen muss es möglich sein, die in der DMS gespeicherten Mandantenvertragsdokumente zu verknüpfen und ohne Irrwege zu öffnen.
  • Die dort verknüpften Mandantenvertragsdokumente müssen bei allen Aufträgen von einem Mandanten auf diesem Arbeitsblatt angezeigt werden.
  • Das Arbeitsblatt „Vergütungsvereinbarungen“ muss auch direkt aus den Stammdaten heraus aufrufbar sein.
  • In der Schnellinfo „Dokumente“ müssen neben den zu einem konkreten Auftrag verknüpften Dokumente auch alle Mandantenvertragsdokumente angezeigt werden wenn die Selektion auf "zum Auftrag" steht.

Dann wäre der Name EO comfort evtl. gerechtfertigt.

Ralf Blum

ein genervter unzufriedener aber konstruktiver EO-comfort Kunde

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Moin,

hat Ihnen Ihr schlauer "Systempartner" oder wer bei Ihnen das System verunstaltet hat, nicht gezeigt, dass diese Dinge wunderbar im Vertragscontrolling (gehört zum Mehrwertpaket) zu verwalten sind?

Außerdem gibt es neben dem "Verschlagwortungsknigge" (ich möchte den Erfinder des Begriffes wegen Vergewaltigung der deutschen Sprache bestrafen) auch Bereiche, Ordner und Register. Es heißt ja schließlich "Verschlagwortung" und nicht "Suchwort", oder?

DATEV macht viel Mist, aber nicht jeden Mist kann man DATEV anlasten.

Oder wie war die Verballhornung des Untertitels der Pharmawerbung?

Zu Risiken und Nebenwirkungen fressen Sie den Beipackzettel oder erschlagen Ihren Arzt oder Apotheker.

Kleine Abwandlungen führen auch hier zu lustigen Ergebnissen.

Gruß

KP

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andreashofmeister
Allwissender
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Letztendlich ist die EO doch ein Relikt aus alten Zeiten.

Unflexibel, auf dem Stand von IDVS.

Zeitgemäße Informationen dort zu hinterlegen und damit zu arbeiten, scheint niemand in der Entwicklung so richtig auf dem Schirm zu haben.

Ob es nun Kontingentierungsinformationen sind (ja es gibt tatsächlich Teilnehmer am Kontingentierungsverfahren!) oder aber Infos zu bestimmten Mandantenspezifika.....alles nicht machbar.

Stattdessen Arbeits- und Auswertungsbestand, der (nach welcher Logik auch immer) in einem eigenen Arbeitsprozess zusammengemixt wird.....

Eine schlechte Seite der Digitalisierung eben. Und als Sahnehäubchen die "Drucksteuerung"....Never ending story......

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letzte Antwort am 18.03.2016 18:13:10 von andreashofmeister
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