Wir haben oft mit unseren Mandaten Vergütungsvereinbarungen über z. B.:
Oft hat diese Vereinbarung eine bestimmte Laufzeit (Mindestlaufzeit nach StBVV).
Auch vereinbaren wir in der Regel mit den Mandanten schriftlich unserer AGBs.
Diese vertraglichen Unterlagen werden bei uns eingescannt und beim Mandanten mit einem einheitlichen Knigge gespeichert.
Möchte man nun bei der Rechnungsschreibung auf diese „Mandantenvertragsunterlagen“ zurückgreifen, durchläuft man folgenden
Irrweg:
Nach diesem „Irrweg“ hat man jetzt den Zustand vor dem Suchen nach den Mandantenvertragsunterlagen wieder.
Zwischenfrage: Warum gibt es in der Schnellinfo DMS nicht ein Button „Dokumente zum Auftrag“ und ein Button „Dokumente zum Mandant“. Platz ist hier genug (rot gekennzeichneter Bereich - da passen noch 10 weiter sinnvolle Buttons hin):
Konkrete Verbesserungsvorschläge:
Dann wäre der Name EO comfort evtl. gerechtfertigt.
Ralf Blum
ein genervter unzufriedener aber konstruktiver EO-comfort Kunde
Moin,
hat Ihnen Ihr schlauer "Systempartner" oder wer bei Ihnen das System verunstaltet hat, nicht gezeigt, dass diese Dinge wunderbar im Vertragscontrolling (gehört zum Mehrwertpaket) zu verwalten sind?
Außerdem gibt es neben dem "Verschlagwortungsknigge" (ich möchte den Erfinder des Begriffes wegen Vergewaltigung der deutschen Sprache bestrafen) auch Bereiche, Ordner und Register. Es heißt ja schließlich "Verschlagwortung" und nicht "Suchwort", oder?
DATEV macht viel Mist, aber nicht jeden Mist kann man DATEV anlasten.
Oder wie war die Verballhornung des Untertitels der Pharmawerbung?
Zu Risiken und Nebenwirkungen fressen Sie den Beipackzettel oder erschlagen Ihren Arzt oder Apotheker.
Kleine Abwandlungen führen auch hier zu lustigen Ergebnissen.
Gruß
KP
Letztendlich ist die EO doch ein Relikt aus alten Zeiten.
Unflexibel, auf dem Stand von IDVS.
Zeitgemäße Informationen dort zu hinterlegen und damit zu arbeiten, scheint niemand in der Entwicklung so richtig auf dem Schirm zu haben.
Ob es nun Kontingentierungsinformationen sind (ja es gibt tatsächlich Teilnehmer am Kontingentierungsverfahren!) oder aber Infos zu bestimmten Mandantenspezifika.....alles nicht machbar.
Stattdessen Arbeits- und Auswertungsbestand, der (nach welcher Logik auch immer) in einem eigenen Arbeitsprozess zusammengemixt wird.....
Eine schlechte Seite der Digitalisierung eben. Und als Sahnehäubchen die "Drucksteuerung"....Never ending story......