abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SV bei Auszahlung angesammelter Überstunden während Unterbrechung

4
letzte Antwort am 08.11.2019 19:38:29 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
mztfb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
7361 Mal angesehen

Guten Tag,

ein Arbeitnehmer ist seit März 2018 im Krankengeldbezug. Zum 31.07.2019 endet das Beschäftigungsverhältnis und es sollen nun Urlaubsabgeltung in Höhe von ca. 3.000 € und angesammelte Überstunden in Höhe von ca. 2.000 € ausgezahlt werden. Im Jahr 2019 hat er bisher kein sozialversicherungspflichtiges Entgelt erhalten.

Bei der Urlaubsabgeltung werden in dem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge berechnet, das ist soweit klar.

Bei der Auszahlung von Überstunden erinnere ich mich an eine Aussage unserer Sozialversicherungsprüferin, dass dies in solchen Fällen (im Gegensatz zur Urlaubsabgeltung) hier nicht gilt. Die Auszahlung angesammelter Überstunden als Einmalbezug ist ja nur durch die Vereinfachungsregel möglich, Umlagen werden auch abgeführt.

Im Dokument 5303331 findet sich folgender Hinweis:


Hinweis: Überstundenabgeltung während einer Unterbrechung
abrechnen

Ein Einmalbezug kann auch während einer Unterbrechung abgerechnet werden.
Gibt es im aktuellen Jahr aufgrund einer Unterbrechung keine
Sozialversicherungstage, fallen für einen sozialversicherungspflichtigen
Einmalbezug keine Sozialversicherungsbeiträge an. Ausnahme ist die Abrechnung
eines Einmalbezugs im ersten Quartal (Märzklausel).

Auch steuerlich kann es vorkommen, dass auf den Einmalbezug keine Lohnsteuer
anfällt. Dies ist abhängig von den Steuermerkmalen des Arbeitnehmers und dem bis
dahin entstandenen Steuerbrutto.

Frage: Ist ein Arbeitnehmer das ganze Jahr in einer Unterbrechung und bekommt nach dem 31.03. eine Auszahlung angesammelter Überstunden, fallen dann analog einer Urlaubsabgeltung keine SV-Beiträge an?

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 5
7146 Mal angesehen

Hallo,

in diesem Fall werden Sie sich nach meiner Kenntnis nicht auf die Vereinfachungsregelung zurückziehen können, da die Auszahlung erst im Folgejahr nach dem 31.03. erfolgt. Folge ist, dass Sie die Überstunden den tatsächlichen Monaten zuordnen müssen.

Viele Grüße

T. Reich

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 5
7146 Mal angesehen

Hallo,

oder Sie müssten zumindest den ÜStd.-Betrag als Nachberechnung für 2018 (Dezember?/März?) erfassen, so dass SV-Beiträge berechnet werden. Wenn dann die gesamten ca. 2000 € verbeitragt werden, sollte das einem SV-Prüfer auch ausreichen.

LG
VM

LG
VM
0 Kudos
mztfb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
7146 Mal angesehen

Aber, dass hier SV-Beiträge auf die Überstundenauszahlung abgeführt werden müssen, ist unstrittig, korrekt? Weil im Datev Dokument steht ja genau das Gegenteil schwarz auf weiß.. oder übersehe ich da etwas?

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 5
7146 Mal angesehen

Überstunden sind grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich kein Einmalbezug. Sie dürfen ausnahmsweise als Einmalbezug behandelt werden, wenn diese bis zum 31.03. des Folgejahres des Anfalls der Überstunden abgerechnet wird.

Grundsätzlich müssen Überstunden im Monat des Anfalls als laufendeer Bezug verbeitragt werden,

0 Kudos
4
letzte Antwort am 08.11.2019 19:38:29 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage