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Zuordnung von Belegen zu Sammelüberweisungen

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letzte Antwort am 17.12.2019 13:55:23 von Gerlinde_Huebl
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uo-freiburg
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

Grundsätzlich sollte es doch seitens der DATEV möglich sein, den Sammler aufzulösen, da dieser ja auch über das Programm Bank online zusammengestellt und versandt wurde. Mein Steuerberater hat mir erzählt, dass die Zahlungsaufträge in einem Archiv gespeichert werden und er Zugriff auf dieses Archiv hat und dieses in seinem Zahlungsverkehr einlesen kann und er somit in seinem Rechnungswesenprogramm aufgesplittete Buchungen hat. Warum kann Bank online nicht auf dieses Archiv zugreifen?

Das hatte auch bereits funktioniert, nur jetzt kann ich Belege nicht mal mehr manuell nach der Überweisung zuordnen.

Vielen Dank und Grüsse

DATEV-Mitarbeiter
Markus_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
963 Mal angesehen

Hallo,

in manchen Fällen greift die Einstellung (Schraubenschlüssel) in Bank online "Sammelkontoumsätze in den Kontoumsätzen in Einzelposition auflösen" nicht. Der Grund dafür ist ein geänderter Aufbau und Inhalt des Verwendungszwecks der Kontoumsätze bei Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens über finAPI.

Dadurch kommt es vor, dass der Automatismus in Bank online keine Zuordnung von Zahlungsaufträgen zu Sammelkontoumsätzen herstellen kann und die Sammelposition nicht aufgelöst werden kann.

Die Zuordnungslogik wurde, so weit möglich, mit einer Systemanpassung am 17.10. verbessert. Dennoch kann es weiterhin zu fehlenden Sammlerauflösung kommen.

  • Dies betrifft Sammelzahlungen die mit Batch-Booking "Verarbeitung Sammelbuchung" bzw. "Konditionen des Kreditinstituts" versendet wurden.

        oder

  • Wenn das Batch-Booking-Kennzeichen "Verarbeitung Einzelbuchung" von der Bank nicht angenommen wurde.

Wird eine Sammelüberweisung im Online-Banking aufgelöst dargestellt, so wird auch die Auflösung in Einzelbuchungen in die Kontoumsatzanzeige in Bank online übernommen. Sollte die Sammelzahlung nach dem Senden mit dem Batch-Booking-Kennzeichen "Verarbeitung Einzelbuchung" nicht aufgelöst dargestellt werden, bitte mit der Bank klären, warum wir den Sammler nicht aufgelöst zurückbekommen.

Um zu überprüfen, ob ein geänderter Aufbau oder Inhalt des Verwendungszwecks die Ursache ist, kann folgendes überprüft werden:

  • Ist die Referenznummer des Zahlungsauftrags (Sammler) im Verwendungszweck des Kontoumsatzes (Sammler) zu finden?

Oftmals beginnt die Referenznummer im Verwendungszweck mit dem Kürzel "KREF".

  • Wenn eine andere Referenznummer im Verwendungszweck des Kontoumsatzes enthalten ist als die aus dem Zahlungsauftrag, ist dies ein Indiz für einen geänderten Aufbau und Inhalt des Verwendungszwecks der Kontoumsätze bei Nutzung des PIN/TAN-Verfahrens über finAPI. Und dies ist wiederum die Ursache dafür, weshalb der Kontoumsatz nicht durch die Automatismen in die Einzelpositionen aufgelöst werden kann.
  • Wenn gar keine Referenznummer im Verwendungszweck des Kontoumsatzes enthalten ist, dann wird diese Angabe als "nicht vorhanden" eingestuft und es kommen die weiteren Kriterien zum Auflösen von Kontoumsätzen in Einzelpositionen zum Tragen (Zeitraum, Betrag). Sollte hier kein eindeutiges Ergebnis vorliegen, wird der Sammler ebenfalls nicht aufgelöst.

Das Thema ist bei uns weiter in Bearbeitung.

Schöne Grüße aus Nürnberg

Markus Götz

Viele Grüße aus Nürnberg
Markus Götz - DATEV eG
honda
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
934 Mal angesehen

Hallo Herr Götz,

 

gibt es hier neue Erkenntnisse. Die Sammelzahlungen werden nach wie vor nicht aufgelöst. Was können wir unseren Kunden hier mitteilen? Woran liegt es und wird es möglich sein, die Sammler in Zukunft wieder aufgelöst darzustellen?

DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
900 Mal angesehen

Hallo,

 

das Problem liegt daran, dass seit der Umstellung auf das PIN/TAN-Verfahren eine eindeutige Zuordnung von Sammel-Zahlungsaufträgen zu Sammelpositionen in den Kontoumsätzen fehlt und so die Sammelposition nicht aufgelöst werden kann.

 

Aktuell verfolgen wir verschiedenste Ansätze, wie und ob diese eindeutige Zuordnung wieder hergestellt werden kann. Weitere Informationen haben wir derzeit leider noch nicht. 

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
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letzte Antwort am 17.12.2019 13:55:23 von Gerlinde_Huebl
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