Liebe DATEV,
nachfolgend die Seite 2 der Toolbox-Vollmacht ...
und im direkten Vergleich dazu die Seite 2 der Toolbox-Vollmacht des Partners ...
Es mögen "Kleinigkeiten" sein, aber diese "Unaufmerksamkeiten" fallen beim Mandanten (sicher nicht positiv) auf mich zurück
Muss ich nun zukünftig auch noch die Darstellung und die Rechtschreibung prüfen?
Respekt vor dem Mandanten, der beide Versionen der Vollmacht liest und diese auch noch orthographisch und stilistisch miteinander vergleicht.
Ich könnte mir vorstellen, dass Sie zu den 0,001 % der Kollegen gehören, denen das aufgefallen ist.
Aber Sie haben Recht. Wie kann es passieren, das der identische Text von DATEV zweimal erfasst wird/worden ist? Wobei, auch wir Kollegen vor solchen Fehlern nicht geschützt sind. Da inzwischen nahezu alle Sekretärinnen "ausgestorben" sind, lastet auch auf mir ein Risiko Rechtschreibfehler zu übersehen. Selten genug gibt es das 4-Augen-Prinzip.
In der Grundschule meiner Kinder war eine Maxime "Fehlerfreundlichkeit". Ich fand das früher schrecklich! Heute akzeptiere ich es ein Stück weit. Die Frage ist nur, wie groß ist das Stück?
Schönen Wochenanfang.
Gruß aus dem Rheinland
Martin Heim
Da gab es eine Änderung der Vollmacht im Sommer. Könnte es sein, dass es schlicht zwei verschiedene Versionen sind?
Bei ihrem Kollegen die alte bei Ihnen die neue?
warum nutzen Sie überhaupt die Toolbox?
Grüße,
Johannes Junker
?
warum nutzen Sie überhaupt die Toolbox?
Iinteressante Frage. Gibt es auch unnütze DATEV-Programme?
Viel schlimmer finde ich, dass die in der Vollmachtsdatenbank angezeigte Vollmacht in der Regel überhaupt nicht dem entspricht, was meine Mandanten unterschrieben haben. In der Vollmachtsdatenbank werden einfach die aktualisierten Vollmachtstexte mit den alten Stammdaten gemischt, so dass dort heute nie so unterschiebene Vollmachten ausgewiesen werden. Warum die Kammern einen Unfug zulassen, ist mir unverständlich. Wahrscheinlich hat der Softwareanbieter argumentiert, dass eine Speicherung des Originalvollmachtstextes zu aufwändig sein.
Das war mir bis jetzt noch nicht aufgefallen. Damit geben wir ja quasi aus der Hand wofür unsere Vollmachten gelten. Wie sieht es da mit dem Haftungsrisiko aus? Die Original Papiervollmacht umfasst die Vertretung in nicht. Softwareseitige wird Sie uns auf Grund der geänderten Einträge in der VDB aber suggeriert. Wenn dann ein Schaden entsteht? Mhh
das ist aber nicht die Frage von “jejo“
das Erstellen der Vollmachten über die Toolbox beinhaltet eine weitere Fehlerquelle. Beim manuellen Übertragen in die VDB der Kammer ist schnell mal ein Fehler passiert. Wir legen die Vollmachten immer direkt auf der Kammerseite an. Von dort weg gedruckt. Dann unterschreibt der Mandant auch genau das was in der Datenbank drin steht.
Hallo Herr Junker,
Wie sieht es da mit dem Haftungsrisiko aus?
welches Haftungsrisiko sehen Sie?
Gruß
Martin Heim
Annahme:
Die Kollegen von der Kammer und den FAs zusammen lassen sich einfallen, dass die Kirchensteuer auch in Bayern von der Vollmacht abgedeckt wird. Damit geben Sie uns den Zugriff auf die Daten.
Dafür sind wir aber nie bevollmächtigt worden. Natürlich wären alle froh diesen unsäglichen Quatsch endlich ordentlich geregelt zu wissen und würden die Daten auch schön verwenden.
Jetzt versäumen wir es gegen einen uns zu gestellten Kirchensteuerbescheid Einspruch zu erheben und dem Mandanten entsteht dadurch ein Schaden. --> Wir wären gar nicht bevollmächtigt gewesen einen Einspruch zu tätigen. ...
Will sagen mit einer Vollmacht geht meist auch eine Verpflichtung einher.
Wenn die Vollmachten einfach verändert werden, welche Pflichten bekommen wir dann aufs Auge gedrückt obwohl wir die gar nicht haben wollen?
welches Haftungsrisiko sehen Sie?
Ob hier ein Haftungsrisiko entstehen kann, weiß ich nicht; möglich ist das.
Hier sollte aber grundsätzlich klar sein: Wenn ich für den Abruf der Daten meines Mandanten beim Finanzamt meine Bevollmächtigung in einer Vollmachtsdatenbank hinterlegen muss, erwarte ich, dass das Finanzamt diese Vollmacht so präsentiert bekommt, wie ich sie von meinem Mandanten gewährt bekommen und auch hinterlegt habe.
Das wäre ja noch schöner, wenn z.B. eine beim Finanzgericht eingereichte Vollmacht handschriftlich vom Gericht bezüglich Rechtschreib- und Ausdrucksfehler "aktualisiert" oder eine aktuell übliche Erweiterung der Vollmacht einfach ergänzen würde.
Das müsste doch der Steuerberaterkammer und der Datev klar sein; warum trotzdem an meinen Vollmachten rumgefummelt wird, erschließt sich mir nicht.