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Freiwillige Rentenversicherung in der Einkommensteuererklärung

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letzte Antwort am 29.10.2019 19:47:08 von swenzel
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woerdehoff
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

wissen Sie, wo man die gezahlte freiwillige Rentenversicherung an die Deutschen Rentenversicherung Bund in der Einkommensteuererklärung eintragen kann?

Ich vermute, es wird in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen unter Zeile 51. Oder?

Vielen Dank im Voraus

hansch
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Aus der Programmhilfe:

In die Basisversorgung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 a) und b) EStG fließen folgende

Beiträge ein:

  • Beiträge zu den gesetzlichen RentenversicherungenBei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, gehören seit 2005 sowohl die Arbeitnehmerbeiträge als auch die Arbeitgeberbeiträge zu den begünstigten Aufwendungen. Das gilt entsprechend, wenn der Arbeitnehmer einen gleichgestellten steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers erhält.Zu den begünstigten Beiträgen gehören
    • Pflichtbeiträge auf Grund einer abhängigen Beschäftigung einschließlich des
      nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteils, Das gilt nicht für weiterbeschäftigte Rentner (vgl. die Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 10.11.2008, Dok.-Nr. 5231784) und bei geringfügig Beschäftigten nur auf Antrag (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG).
    • Pflichtbeiträge auf Grund einer selbständigen Tätigkeit,
    • freiwillige Beiträge,
    • Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen,
    • freiwillige Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung (bei
      vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente),
    • freiwillige Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Minderung durch einen
      Versorgungsausgleich.

Daher würde ich auf Zeile 6 tippen.

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swenzel
Einsteiger
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Zeile 6 ist richtig. In der Zeile 51 werden nur private Renten- und Kapitallebensversicherungen eingetragen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. 

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letzte Antwort am 29.10.2019 19:47:08 von swenzel
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