abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Leistungsdatums-Zwang im neuen Unternehmen Online

31
letzte Antwort am 17.09.2020 11:06:07 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
freischlad
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 32
4857 Mal angesehen

Liebe Mitleindene,

bei uns wurde anscheinend über Nacht auf die neue Version von UO umgestellt. Heute morgen stehen unsere Mitarbeiter in der Tür und beschweren sich darüber, dass beim elektronischen Belegbuchen bei jedem Buchungssatz durch die OCR ein Leistungsdatum eingetragen wurde.

Wir verwenden das Leistungsdatum nur zum Jahreswechsel, aber nicht unterjährig, da sich sonst zu häufig die Vormonatsergebnisse ändern. Wenn es größere Änderungen sind, machen wir das im einzelnen Fall dann bewusst.

Eine Rückfrage bei Datev hat ergeben, dass man das Leistungsdatum in der Erfassungsmaske von UO herausnehmen muss. Das muss dann bei jedem Mandanten einzeln bei jeder betroffenen Belegart (idR mindestens zwei) durchgeführt werden. Das ist mir zu umständlich, um zum vorher bestehenden Zustand zurück zu kommen. Wäre es nicht sinnvoller die neue Funktion optional anzubieten? Aber wenn es schon zwangsweise eingeführt wird, wäre wenigstens eine einfache kanzleiweite oder mandantübergreifende Umstellung wünschenswert.

Zudem ist das ganze irgendwie nicht durchdacht und sinnvoll umgesetzt. Denn wenn ich das ganze dann über die Erfassungsmaske abwähle, kommt gar kein Leistungsdatum mehr, auch eines, das der Mandant in der Bearbeitung in UO eingibt (was möglicherweise beim Jahrewechsel sinn ergibt). Warum kann ich denn verdammt nochmal das aus der OCR stammende Leistuingsdatum nicht abwählen.

Ein weiterer Punkt ist auch noch der Ort, an dem ich die Funktion abschalten kann. In der Erfassungsmaske von UO würde ich als letztes suchen. Wenn man nämlich bei der Erfassungsmaske in Rewe das Feld herausnimmt passiert ... gar nichts ... es wird trotzdem in den Buchungssatz aufgenommen!? Warum gibt es keine selbsterklärende Einstellung im Rewe-Programm (z.B. Leistungsdatum aus OCR übernehmen ja/nein ...)?

Auf mache sinnvolle Änderungen warten man Jahrzehnte und so ein Käse wird dann hopplahopp durchgeklopft?

Gibt es Mitstreiter, denen es genauso geht wie mir, oder sind wir die einzige Kanzlei, die das Leistungsdatum nur zum Jahreswechsel nutzen?

Auf weitere Meinungen bin ich gespannt.

Viele Grüße

Michael Freischlad

steuerwilli
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 32
3549 Mal angesehen

Wir verwenden das Leistungsdatum in Kanzlei Rechnungswesen schon seit langem um eine periodengerechte Zuordnung der Buchungen zu erreichen. Die Einführung der Funktion im Unternehmen online war längst überfällig. Bei der Bearbeitung von Eingangs und Ausgangsrechnungen hat der Mandant die Möglichkeit das tatsächliche Datum der Leistung zu erfassen. Wer kann das besser als der Mandant?

seprof
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 32
3549 Mal angesehen

Wir nutzen das Leistungsdatum unterjährig und begrüßen die OCR-Unterstützung  sehr. Es stellt für uns ein weiteres Qualitätsmerkmal der Buchhaltung dar.  Jetzt fehlt nur noch der Bereich Anzahlungen in DUO.

In der zukünftigen Buchführungsautomatisation wird das eh so laufen.

Freundliche Grüße

Sven Ehlers

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 32
3549 Mal angesehen
Warum kann ich denn verdammt nochmal das aus der OCR stammende Leistuingsdatum nicht abwählen.

Automatisierung ist das Stichwort und die Zukunft. DATEV will am liebsten jetzt schon gar keine Zeit mehr mit "sowas" verbringen, wozu Sie Mitarbeiter beschäftigen. Das soll alles automatisch, selbstständig und sebstlernend funktionieren. Einzig zur Kontrolle ist man dann noch kurz verpflichtet.

Und andere wären glücklich, wenn man nicht alles von Hand eintippen muss.

Ein weiterer Punkt ist auch noch der Ort, an dem ich die Funktion abschalten kann. In der Erfassungsmaske von UO würde ich als letztes suchen.

Nö, da hätte ich zu erst gesucht.

Und auch ich finde das Leistungsdatum eigentlich selbstverständlich und fast schon schade, dass DATEV das jetzt erst kann. Es gibt so viele Rechnungen, die im "falschen" Monat geschrieben werden, welche aber rein leistungsmäßig schon einen Monat oder zwei vorher erbracht wurden. Das ist wichtig.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
freischlad
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 32
3549 Mal angesehen

Bitte nicht falsch verstehen. Ich habe überhaupt nichts gegen die Funktion. Im Gegenteil, denn ich nutze sie selbst shr gerne, allerdings (m Moment) nur zum Jahreswechsel oder in bewussteen Situationen, da sich sonst die BWAs der Vormonate ständig ändert.

Mir geht es darum, wie es umgesetzt wurde und dass es nicht einfach deaktiviert werden kann, wenn ich es eben nicht automatisch aus der OCR vorbelegt haben möchte.

Ich bin auch der Meinung, dass es sinnvoll ist, dass der Mandant es ausfüllen kann und es auch dann übernommen werden sollte. Denn dann weiß der Mandant, dass es dem entsprechenden Monat zugeordnet wird und dann will er es auch bewusst. Mir geht es, wie gesagt, um die automatische und nicht (trivial) abschaltbare Fubnktion der automatischen Übernahme aus der OCR!

m_steinert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 32
3549 Mal angesehen

Hallo,

unsere Kanzlei wurde noch nicht auf das "neue" Unternehmen online umgestellt. In Kanzlei Rewe erhalten wir aber trotzdem schon das Leistungsdatum aus den Belegen aus Belege online. Auch wir möchten das unterjährig (zumindest teilweise) deaktivieren. Das Feld "Leistungsdatum" aus der Erfassungsmaske zu entfernen, hat leider keine Abhilfe gebracht. Muss hier noch etwas beachtet werden?

Gruß

Matthias Steinert

0 Kudos
freischlad
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 32
3549 Mal angesehen

In welcher Erfassungsmaske haben Sie es denn deaktiviert? In Rewe? Meine Information ist, dass man es in der Erfassungsmaske von Unternehmen Online deaktivieren muss. Ich konnte leider aus Zeitmangel noch nicht testen, ob das wirklich hilft.

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 32
3549 Mal angesehen

Hallo Herr Steinert,

ich vermute ( ! ), in DATEV Unternehmen online wird Bearbeitungsform Standard genutzt.

Hier habe ich auch festgestellt, dass unabhängig von dem ggf. vorhanden Leistungsdatum in der Erfassungsmaske das per OCR erkannte Leistungsdatum in der Buchungszeile bei Bearbeitung der Digitalen Belege vorgeschlagen wird.

Eine Möglichkeit das zu deaktivieren habe ich bislang auch noch nicht gefunden...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

0 Kudos
m_steinert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 32
3549 Mal angesehen

Hallo,

zu den beiden Fragen/Anmerkungen:

Ja, ich habe das Feld in der Maske von Unternehmen online deaktiviert und ja, es wird die Bearbeitungsform Standard genutzt. Also eigentlich wird gar keine Maske "genutzt", die Belege werden vom Mandanten gescannt und wir verbuchen diese in Kanzlei-Rewe. In Unternehmen online werden die Belege nicht bearbeitet.

Ich habe mal parallel eine Anfrage bei DATEV gestartet, mal gucken, wann eine Antwort kommt

Viele Grüße

Matthias

Tobias_Ettl
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 32
3549 Mal angesehen

Bravo Herr Freischlad,

mir ging es ähnlich und ich habe direkt einen SK eröffnet, bisher noch ohne Rückmeldung.

Sie können der automatischen Übernahme nur entgehen, wenn Sie das Leistungsdatum im Rechnungswesen deaktivieren, was nur möglich ist, wenn es noch keine Buchungen mit Leistungsdatum in dem Wirtschaftsjahr gibt!

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
Tobias_Ettl
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 11 von 32
3549 Mal angesehen
Warum kann ich denn verdammt nochmal das aus der OCR stammende Leistuingsdatum nicht abwählen.

Automatisierung ist das Stichwort und die Zukunft. DATEV will am liebsten jetzt schon gar keine Zeit mehr mit "sowas" verbringen, wozu Sie Mitarbeiter beschäftigen. Das soll alles automatisch, selbstständig und sebstlernend funktionieren. Einzig zur Kontrolle ist man dann noch kurz verpflichtet.

Und andere wären glücklich, wenn man nicht alles von Hand eintippen muss.

Das Leistungsdatum ist ja noch recht jung in der DATEV Historie und ist keine zwingendes Mussfeld um die Buchhaltung korrekt abzubilden, es macht es aber viel leichter. So haben wir das Feld bisher auch benutzt, als Werkzeug um Sachverhalte leichter abgrenzen zu können, vorallem zum Jahreswechsel.

Problem mit der automatischen Übernahme habe ich nur, weil bei einer Abweichung des Leistungsdatum vom Rechnungsdatum evtl. ungewollt ein Vormonat in der Buchhaltung angesprochen wird und ich zusätzlich eine Prüfung hierfür machen muss. Wenn ich einfach nur das Rechnungsdatum habe und optional ein Leistungsdatum erfassen kann ist dies unproblematischer. Wenn die Buchhaltung sogar das Leistungsdatums-Feld in der Buchungszeile ausgeblendet hat (weil z.B. nur im Dezember regelmäßig genutzt) dann könnte sogar ungesehen eine Veränderung des Vormonats geschehen, dies gilt es zu vermeiden!

@DATEV: Bitte um kurze Info wie die OCR-Erkennung mit dem Leistungsdatum umgeht (OCR-Erkennung + Rechnungsdatum = Leistungsdatum + Handhabung von Leistungszeiträumen)

Im jetzigen Umsetzungsstand des Leistungsdatums will ich noch keine Automatik zur Übernahme durch OCR, nur wenn der Mandant die Eingabe gemacht hat in DUO ist dies m.E. sinnvoll. Es ist das Werkzeug um Sachverhalte periodengerecht abzugrenzen. Eine Ergänzung des Leistungsdatums bei jeder Buchung halte ich in dieser Phase für nicht notwendig, erst wenn die Automatik sauber funktioniert und evtl. auch Leistungszeiträume korrekt und selbstständig erkannt werden würde ich mir die Automatik wünschen!

#sendepause MfG Tobias Ettl
pd113
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 32
3549 Mal angesehen

Hallo Herr Ettl,

gibt es zu dem Servicekontakt bereits eine Rückmeldung der DATEV?

Wir befinden uns in der gleichen Situation wie Sie, Herr Steinert oder Herr Wielgoß.

Gruß,

PD

0 Kudos
m_steinert
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 32
3549 Mal angesehen

gibt es zu dem Servicekontakt bereits eine Rückmeldung der DATEV?

Ja, und zwar, dass es wohl aufgrund eines Fehler momentan nicht möglich ist, die Übergabe des Leistungsdatums zu unterbinden (in der Bearbeitungsform "Standard"). Ist DATEV bekannt, wird behoben (zu dem Zeitpunkt wurde natürlich keine Aussage getroffen).

Tobias_Ettl
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 14 von 32
3549 Mal angesehen

Bei mir wurde sich noch in Zurückhaltung geübt.

Aktualisierung:

Antwort erhalten, es handelt sich um einen Fehler. Zeitpunkt zur Behebung unbekannt.

Es es sehr zu begrüßen, dass die DATEV selbst dies als Fehler und nicht als Feature einordnet. Bis zur Behebung muss man jetzt aktiv das Leistungsdatum in der Buchhaltung prüfen...

#sendepause MfG Tobias Ettl
0 Kudos
freischlad
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 15 von 32
3549 Mal angesehen

Meine "Beschwerde" wurde lt. Servicekontakt als Verbesserungsvorschlag aufgenommen. Anscheinend gibt es aber laut Auskunft erst ein paar wenige Anfragen/Beschwerden zu doesem Problem (angeblich ca. 30-40). Also bitte alle noch eine Bitte an die Datev zur Bereitstellung einer Abhilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Markus_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 16 von 32
3549 Mal angesehen

Hallo zusammen,

gerne nehmen wir zum Thema Leistungsdatum i.V.m dem Buchungsassistenten Stellung.


Grundsätzlich verhält sich der Buchungsassistent wie folgt:


-Schlüsselwort Leistungsdatum: Der Buchungsassistent belegt das Leistungsdatum vor, wenn dieser ein konkretes Datum auf dem Beleg nach dem Schlüsselbegriff „Leistungsdatum“ bzw. „Lieferdatum“ erkennt. Die Erkennungsrate hängt von Dateiformat und der Qualität ab.


-Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum: Das Leistungsdatum wird mit dem gleichen Wert des Rechnungsdatums vorbelegt.


-Leistungszeitraum: Bei Erkennung eines Leistungszeitraums wird immer das Ende des Monats als Leistungsdatum vorbelegt. An einem konkreten Beispiel würde sich die Vorbelegung folgendermaßen verhalten:


Rechnungsdatum 6.11.2019 --> Vorbelegung des Feldes Rechnungsdatum mit dem 6.11.2019
Leistungszeitraum: Oktober 2019 --> Vorbelegung des Feldes Leistungsdatum mit dem 31.10.2019

Vorbelegung des Leistungsdatums im digitalen Belegbuchen durch den Buchungsassistenten.


Sie wünschen, dass das Erfassungsfeld Leistungsdatum unter bestimmten Szenarien im Programm Kanzlei-Rechnungswesen nicht vorbelegt wird. Aktuell belegt der Buchungsassistent diesen Wert in Kanzlei-Rechnungswesen vor, auch wenn das Erfassungsfeld in Belege online (Bearbeitungsform Standard) ausgeblendet ist. Für die Vorbelegungsfunktion werden bestehende Mechanismen verwendet wie sie z.B. auch für das Feld Rechnungsnummer gelten. Wir verstehen, dass dies in den von Ihnen benannten Fällen, nicht zu Ihrer Zufriedenheit ist und die Prozesse unterbricht.

Wir haben aktuell keine Lösung für das Verhalten, sind aber bereits daran, mögliche Lösungen zu analysieren und zu bewerten. Wir werden kommende Woche hier über die ersten Ergebnisse und das weitere Vorgehen informieren. 

Viele Grüße aus Nürnberg

Markus Götz

Viele Grüße aus Nürnberg
Markus Götz - DATEV eG
alterpraktiker
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 17 von 32
3549 Mal angesehen

Dann nehmen Sie diese Programmneuerung doch so lange zurück bis man einstellen kann ob man nun das Leistungsdatum braucht oder nicht.

Auch wir arbeiten nicht mit dem Leistungsdatum und haben jetzt immer Mehraufwand das zu löschen.

DATEV sollte sich endlich einmal bemühen es allen Recht zu machen. Das erreicht man ganz einfach damit, daß man dem Anwender die Möglichkeit bietet eine Neuerung oder eine Programmfunktion auszuschalten.

Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Tobias_Ettl
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 18 von 32
3549 Mal angesehen

Vielen Dank für die transparente und konkrete Rückmeldung!

#sendepause MfG Tobias Ettl
manuel86
Beginner
Offline Online
Nachricht 19 von 32
3549 Mal angesehen

Hallo zusammen,

bei uns laufen die Kollegen auch Sturm aufgrund dieser Thematik. Wir hoffen dass sich das Thema mit der automatischen Vorbelegung des Leistungsdatums künftig wieder abstellen lässt.

DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 20 von 32
3549 Mal angesehen

Hallo Community,

wie versprochen, geben wir Ihnen einen aktuellen Stand zu unserem weiteren Vorgehen zu der Thematik „Vorbelegung des Leistungsdatums im digitalen Belegbuchen durch den Buchungsassistenten“.

Mit der Bereitstellung der DATEV Programme 13.1 werden wir Ihnen eine Einstellung im Zusatzbereich Eigenschaften im Kanzlei-Rechnungswesen Programm ermöglichen, in der Sie hinterlegen können, ob beim digitalen Belegbuchen ein Leistungsdatum in die Buchungszeile übernommen werden soll.

Informationen zur Auslieferung der DATEV Programme 13.1 finden Sie in  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1034555

Ein schönes Wochenende

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
inaoud
Beginner
Offline Online
Nachricht 21 von 32
3415 Mal angesehen

Hallo Frau Radicek,

 

das bedeutet dann also -> wir müssen in jedem Buchungssatz bis Januar 2020 das Leistungsdatum löschen?

 

Jedesmal wenn das Leistungsdatum nach dem Rechnungsdatum liegt, gibt es eine Fehlermeldung ... 

 

Sehr unschön und bedeutet Mehrarbeit!

 

mel-gvfp
Beginner
Offline Online
Nachricht 22 von 32
3092 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich habe mir mal alle Beiträge bezüglich des Leistungsdatums angesehen und wundere mich, warum bisher eigentlich noch keiner die Frage danach gestellt hat, warum kein Leistungsdatum in der Zukunft eingegeben werden kann. Das ist für meine Kollegen und mich in unserer Kanzlei nämlich das weitaus größere Problem.

 

Die Funktion mit der automatischen Übernahme des Leistungsdatums aus DUO heraus ist grundsätzlich toll und anfangs habe ich auch immer manuell das Leistungsdatum aus der Erfassungszeile rausgelöscht, bis ich festgestellt habe, dass es null Auswirkung hat, wenn Rechnungsdatum in ein und demselben Monat liegen. Daher lasse ich es jetzt meistens einfach drin. Bei einem Leistungsdatum für Vorperioden kommt es allerdings drauf an, ob die Vorperiode bereits abgeschlossen (= USt-VA bereits gesendet) ist oder nicht. Wir "produzieren" keine unnötigen Korrektur-USt-Voranmeldungen (da diese einer Selbstanzeige gleichgestellt werden) und daher nehmen wir für abgeschlossene Buchungsperioden das Leistungsdatum immer raus.

 

Aber tatsächlich ist mein eigentliches Problem mit dieser neuen Funktion, dass das Programm es partout nicht zulässt, wenn ich ein Leistungsdatum eingebe, das NACH dem Rechnungsdatum liegt. Es ist zum einen vollkommen legal und auch überhaupt nicht unüblich in der Praxis, dass eine Rechnung ausgestellt wird und die Leistungserbringung erst im Anschluss daran folgt (so ziemlich JEDE Amazon-Rechnung wird beispielsweise bereits VOR Lieferung/Leistung ausgestellt). Da das Leistungsdatum (auch das in der Zukunft liegende) meistens durch die OCR-Erkennung auch korrekt erkannt wird, ploppt in diesen Fällen immer die Fehlermeldung auf - und das ist wirklich sehr nervig!!

 

Daher meine Frage (insbesondere an die IT-Spezialisten der DATEV gerichtet):

Warum soll eine Erfassung eines Leistungsdatums zeitlich nach dem Rechnungsdatum nicht zulässig sein?? Was hat man sich bei der Programmierung dabei gedacht? Wo ist die Rechtsgrundlage für die Behauptung, dass diese Vorgehensweise nicht zulässig sein soll? Meiner Meinung nach besteht seitens der DATEV hier akuter Handlungsbedarf.

 

Viele Grüße

Melanie Ivens

 

 

Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 23 von 32
3075 Mal angesehen

hallo mel-gvfp,

 

wenn im Zeitpunkt der Rechnungsstellung die Leistung noch nicht (vollständig) erbracht ist, dann handelt es sich um einen Abschlagsanforderung, § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG.

 

Das sind zwar auch "Rechnungen" aber die Verbuchungslogik ist völlig anders und zudem ist (abhängig von Ist-/Sollversteuerung) auch noch ggf. die umsatzsteuerliche Behandlung eine andere.

 

Insofern ist natürlich nicht unzulässig ein künftiges Leistungsdatum anzugeben - aber so richtig Sinn macht das nicht, bzw. nur dann, wenn damit auch gleich das gesamte AZ und ggf. USt-Problem mit gelöst wird. Letzteres dürfte vor dem Hintergrund der oft völlig unbekannten Daten des "Abschlusses der Leistung / der künftigen Leistung" (denken Sie nur an lange laufende Bauvorhaben mit vielen AZ-Anforderungen) mehr Verwirrung als Nutzen stiften. 

 

Langer Rede - kurzer Sinn: m.E. ist es gut und richtig, dass ein künftiges Leistungsdatum nicht möglich ist - was wohl auch der Grund ist, warum DATEV es genau so sieht. 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
0 Kudos
mel-gvfp
Beginner
Offline Online
Nachricht 24 von 32
3067 Mal angesehen

Aus der Sicht von Ausgangsrechnungen ist diese Aussage ja auch vollkommen korrekt (insbesondere bei Abschlagsrechnungen für Bauvorhaben). Mir geht es allerdings um Eingangsrechnungen, die bei meinen Mandanten zu 75% ein Leistungsdatum enthalten, dass später datiert ist, als das Rechnungsdatum. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn eine Rechnung fakturiert wird und diese zusammen mit der Ware verschickt wird. Dann ist das Rechnungsdatum z.B. der 11.01.2020 und das Leistungsdatum der 13.01.2020 weil dann erst die Ware beim Kunden ankommt. Von nicht erbrachter Leistung zu diesem Zeitpunkt in dem Sinne, wie Sie es ausgeführt haben, kann dann leider nicht die Rede sein.

 

Gruß

Melanie Ivens

Michael-Renz
Experte
Offline Online
Nachricht 25 von 32
3052 Mal angesehen

Na-Ja, auch bei Eingangsrechnungen gilt das von mir genannte AZ-Beispiel. Nur in dem von Ihnen geschilderten Fall liegt (zufällig) das Leistungsdatum in der gleichen Buchungsperiode wie das Rechnungsdatum und insofern ist (zumindest) kein Umsatzsteuerproblem gegeben. 

 

Für solche Fälle (künftige Leistung aber in der gleichen Buchungsperiode) könnte wohl bei der Logik der Buchungszeile auf die Auswertung des Tages der Leistung verzichtet werden und die Eingabe gestattet werden. 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
0 Kudos
mel-gvfp
Beginner
Offline Online
Nachricht 26 von 32
2964 Mal angesehen

Hallo Herr Renz,

 

leider kann ich Ihnen noch immer nicht so wirklich zustimmen. Selbst wenn der Leistungszeitpunkt in zwei verschiedenen Monaten liegen würde, müsste es möglich sein.

 

Nochmal ein Beispiel:

Ich bestelle am 30.01.2020 bei Amazon Ware, die noch am selben Tag fakturiert wird. Verschickt wird die Ware am 31.01.2020. Das Lieferdatum wird mit 01.02.2020 angegeben. Am 31.01.2020 erfolgt die Abbuchung auf der Kreditkarte (oder alternativ: Überweisung vom Bankkonto). Damit liegen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG ("Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;") die Voraussetzungen vor, die Vorsteuer aus dieser Rechnung bereits im Monat Januar 2020 geltend zu machen. Meine Ware erhalte ich aber erst mit der Lieferung durch den Postboten am 01.02.2020. Der Wareneinsatz - und somit die betriebswirtschaftliche Berücksichtigung des Aufwandes - erhöht sich erst in der Buchungsperiode Februar 2020. Somit "klaffen" Rechnungsdatum und Lieferdatum auseinander.

 

Kurzum: Dies ist ein völlig typischer Vorgang, der alltäglich millionenfach so vorkommt. Vollkommen gesetzeskonform. Andere Buchungssysteme lassen übrigens die Erfassung eines in der Zukunft liegenden Leistungs-/Lieferdatums zu - warum ist es also nicht bei DATEV möglich?

 

Ich bin daher nach wie vor der Auffassung, dass die Eingabe eines zukünftigen Leistungsdatums möglich sein muss, da der Sachverhalt nach den gesetzlichen Vorschriften absolut korrekt abgewickelt wurde.

 

Herzliche Grüße nach Stuttgart!

Melanie Ivens

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Pfadenhauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 27 von 32
2885 Mal angesehen

Hallo Frau Ivens,


im Rechnungswesen-Programm basiert die Funktion zum Leistungsdatum auf der Annahme, dass das Leistungsdatum kleiner/gleich dem Rechnungsdatum ist. Unter dieser Prämisse können die Steuer- und Leistungsperiode eindeutig vom Programm ermittelt werden. Aufgrund der Angaben zum steuerlichen Sachverhalt, Rechnungsdatum und Leistungsdatum werden die Leistung und die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer in den entsprechenden Perioden gebucht. Dies wird durch eine automatische Steuerabgrenzungsbuchung erreicht und es erfolgt ein periodengerechter Ausweis in den betriebswirtschaftlichen Auswertungen und der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Insofern wird die Erfassung eines Leistungsdatums aus umsatzsteuerlicher Sicht unterstützt.
In der Praxis gibt es Sachverhalte, bei denen das Leistungsdatum größer ist als das Rechnungsdatum. Diese Sachverhalte können wir aktuell nicht unterstützen, da hier weitere Angaben (z.B. Periode der Zahlung) für die korrekte automatische Ermittlung der Leistungs- und Steuerperiode erforderlich sind.
Um keine Daten von DATEV Unternehmen online an Kanzlei-Rechnungswesen weiterzugeben, die nicht verarbeitet werden können bzw. den Buchungsprozess in der Kanzlei beeinflussen, wurde bewusst entschieden, eine Prüfung in Belege online und auch Auftragswesen online einzubauen, die die Weitergabe eines Leistungsdatums größer Rechnungsdatums unterbindet.
Eine ähnliche Diskussionen fand auch hier bereits statt.

Freundliche Grüße
Franziska Pfadenhauer | DATEV eG
0 Kudos
mel-gvfp
Beginner
Offline Online
Nachricht 28 von 32
2869 Mal angesehen

Hallo Frau Pfadenhauer,

 

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

 

Allerdings würde ich mir jetzt wünschen, es hätte das Update nicht gegeben. Das würde die Buchhaltung wieder viel einfacher machen. Jetzt habe ich nur folgende Möglichkeiten:

 

1. den Mandanten beizubringen, in der Erfassung von DUO grundsätzlich bei allen Rechnungen maximal das RG-Datum als Leistungsdatum einzugeben (wenn ich auch grundsätzlich unterjährig mit dieser Funktion arbeiten und ein Überprüfen der Buchungen vermeiden will) - oder -

 

2. die Funktion in DUO unterjährig zu deaktivieren und nur zum Jahreswechsel zu aktivieren (dann muss ich allerdings bei sämtlichen Mandanten ständig die Funktion aktivieren/deaktivieren, muss aber nicht ständig die Buchungen manuell überprüfen) - oder -

 

3. grundsätzlich die Funktion in DUO zu deaktivieren (dann muss ich wie bisher grundsätzlich die Buchungen zum Jahreswechsel die Buchungen manuell überprüfen) 

 

Eigentlich sollten Neuerungen immer eine Verbesserung (insbesondere eine Zeitersparnis) mit sich bringen, die ich aktuell allerdings nicht feststellen kann. Seit dem Update ist der Zeitaufwand in unserer Kanzlei bei allen DUO-Buchhaltungen mit Leistungsdatum aufgrund des manuellen Eingreifens in jeden Buchungssatz angestiegen.

 

Sie schreiben: "Um keine Daten von DATEV Unternehmen online an Kanzlei-Rechnungswesen weiterzugeben, die nicht verarbeitet werden können bzw. den Buchungsprozess in der Kanzlei beeinflussen, wurde bewusst entschieden, eine Prüfung in Belege online und auch Auftragswesen online einzubauen, die die Weitergabe eines Leistungsdatums größer Rechnungsdatums unterbindet."

Tatsächlich würde ich es bevorzugen, dass in diesen Fällen fehlerhafte Buchungssätze an KaReWe weitergegeben werden, denn dann müsste ich auch nur diese Sachverhalte final überprüfen.

 

Leider bleibt die Resonanz auf diese neue Funktion in unserer Kanzlei negativ. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Erfassung eines zukünftiges Leistungsdatums möglich sein müsste.

 

Viele Grüße

Melanie Ivens

maka
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 29 von 32
2801 Mal angesehen

Guten Tag Frau Radicek,

 

die DATEV Programme 13.1 wurden bei uns letztes Wochenende installiert.

 

Ich habe bis jetzt keine Einstellungen gefunden, in der ich die Übernahme der Leistungsdaten in die Buchungszeile stoppen kann.

 

Auch im Dokument Nr. 1021842, in der alle Neuerungen von Kanzlei Rewe aufgeführt wurden konnte ich zu diesem Thema nichts finden.

 

Wurde diese Änderung doch noch nicht umgesetzt?

 

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

 

 

0 Kudos
wielgoß
Experte
Offline Online
Nachricht 30 von 32
2777 Mal angesehen

Hallo,

 

meinen Sie diese Einstellung?

15-01-_2020_15-49-24.jpg

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

31
letzte Antwort am 17.09.2020 11:06:07 von Gelöschter Nutzer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage