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Vermietung "stilllegen"

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letzte Antwort am 25.10.2019 09:44:55 von f_mayer
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f_mayer
Fachmann
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Liebe DATEV, liebe Community:

Folgender Sachverhalt: Mandant hatte ganz normale Vermietung. Jetzt werden die Objekte anderweitig genutzt, es ist aber durchaus wahrscheinlich, dass diese in ein paar Jahren wieder vermietet werden.

Meine Frage: Kann ich die jeweiligen Objekte im Einkommensteuerprogramm irgendwie "stilllegen", so dass ich diese bei einer erneuten Vermietung nur aktiv setzen muss und nicht nochmal mich durch die ganzen Hintergrunddaten (AHK, Afa, etc.) wühlen muss?

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

witte
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 7
152 Mal angesehen

Hallo Herr Mayer,

deaktivieren oder stilllegen geht m.E. nicht; aber Sie könnten den Fall über den Mandanten-Manager unter einer anderen Nummer speichern (Mandantennummer gleich, aber andere Basisnummer). Dann im Originalbestand das V+V-Objekt löschen; bei Bedarf können Sie in den nächsten Jahren über den Button "Anlage V aus einem anderen Datenbestand übernehmen" (Anlage V, oben rechts) das Objekt aus dem zweiten Datensatz wieder reaktivieren. Bitte aber vorher mal testen!

Frank Witte

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 7
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Sie können die Reihenfolge der Schritte auch ändern, so dass Sie die Sicherungskopie erst dann erstellen, wenn sie benötigt wird:

1) im ersten Jahr, in dem das Objekt nicht mehr benötigt wird:

Nach Jahresübernahme im Originalbestand das V+V-Objekt löschen, sonst nicht machen

2) Wenn Objekt später benötigt wird:

a) den Fall im letzten Jahr, wo das Objekt noch aktiv war, über den Mandanten-Manager unter einer anderen Nummer speichern

b) Jahresübernahmen des 2. Bestandes machen bis zum Jahr, wo wieder aktiv

c) im Originalbestand mit Button "Anlage V aus einem anderen Datenbestand übernehmen" (Anlage V, oben rechts) das Objekt aus dem zweiten Datensatz wieder reaktivieren.

d) Sicherungskopie löschen

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wielgoß
Experte
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Nachricht 4 von 7
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Hallo Herr Mayer,

Sie können doch in der Anlage V mit

416755_pastedImage_0.png

jederzeit die Anlage V aus dem jeweiligen Veranlagungsjahr des Mandanten "zurückholen".

Viele Grüße

Christian Wielgoß

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 7
152 Mal angesehen

prima, so geht es natürlich noch einfacher.. ging das früher nur aus dem gleichen Jahr?

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wielgoß
Experte
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Herr Schmitz,

nein, das geht schon ziemlich lange so, wenn ich mich recht erinnere.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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f_mayer
Fachmann
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Nachricht 7 von 7
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Viel Dank Herr Wielgoß!

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letzte Antwort am 25.10.2019 09:44:55 von f_mayer
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