Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erstelle gerade die ESt-Erklärung 2014 eines älteren Ehepaares. Das Ehepaar hat unteranderem auch eine Rente der Deutschen Rentenversicherung. Das Ehepaar ist schon seit langem ein Mandant bei uns deswegen wird bei uns der Rentenanpassungsbetrag immer vom Programm automatisch ermittelt. Bis jetzt hat es auch immer gestimmt, was das Programm ausgerechnet hat.
Die Ehefrau hat eine kleine Rente, die seit 01.11.1999 läuft. Der Rentenanpassungsbetrag des Jahres 2013 betrugt 66,00 €. Im Jahr 2014 kam die Mütterrente dazu. Im Jahr 2014 errechnet das ESt-Programm einen Rentenanpassungsbetrag in Höhe von 418,00 €. Das bei einer Rente von 6 x 78,39 € und 6 x 136,92 €, zusammen pro Jahr 1.291,86 €. Wir fragen die Zahlen jedes Jahr beim Finanzamt ab. Das habe ich für 2014 auch getan. Die Sachbearbeiterin hat mit einen Rentenanpassungsbetrag in Höhe von 104,82 € mitgeteilt. Meiner Meinung nach ist der Rentenanpassungsbetrag in Höhe von 104,82 € plausibel.
Ich würde gerne auch weiterhin den Rentenanpassungsbetrag automatisch vom Programm errechnen lassen und nicht jedes Jahr manuell eingeben. Ich habe schon mit den Kolleginnen gesprochen. Die hatten auch schon die Abweichung beim Rentenanpassungsbetrag sobald es sich um Mütterrente handelte.
Liebe Datev könnte es sein, dass Sie einen Programmierfehler haben?
Hat jemand eine Idee wie ich mich helfen kann ohne den Rentenanpassungsbetrag manuell einzugeben.
Wir haben eine ESt 2014 comfort v.18.11 als Programm Version.
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann
Hallo Frau Zimmermann,
geht wohl erst ab VZ 2015 so richtig mit SR 12.15 Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1022145 Punkt 1.1
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
Sehr geehrte Frau Zimmermann,
wie Herr Schreiber bereits geantwortet hat, ist die automatische Ermittlung des Rentenanpassungsbetrags im Zusammenhang mit der Mütterrente mit der Version 12.15 des Programms Einkommensteuer für VZ 2015 möglich, die seit 11.03.2016 zum DFÜ-Abruf bereitsteht.
Bis VZ 2014 kann das Programm die automatische Ermittlung des Rentenanpassungsbetrags nur in den Fällen korrekt durchführen, in denen seit dem Jahr der Festschreibung des steuerfreien Teils der Rente ausschließlich regelmäßige Rentenanpassungen vorliegen. Das für die automatische Berechnung zu aktivierende Kontrollkästchen lautet daher Seit dem Jahr der Festschreibung gab es nur regelmäßige Rentenanpassungen. Nachdem die erstmals für 2014 gezahlte Mütterrente im steuerlichen Sinn keine regelmäßige Rentenanpassung darstellt, ist die Ermittlung des Rentenanpassungsbetrags im Programm für VZ 2014 nicht möglich.
Wenn Sie den Rentenanpassungsbetrag für VZ 2014 nicht anderweitig vorliegen haben (z. B. über die Funktion E-Steuerdaten (VaSt) abfragen oder über die „Mitteilung zur Vorlage bei der Finanzverwaltung"), finden Sie in Dok.-Nr. 1071056 eine Anleitung, wie Sie den Rentenanpassungsbetrag in diesem Fall bei Bedarf selbst ermitteln können.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Danke Schön
Herr Schreiber und Herr Hirsch.
Mal sehen wie es bei mir funktioniert. Mein Chef wird am Wochenende die neue ESt-Version aufspielen. Danach schaue ich weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Natalia Zimmermann