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Meine Steuern - mandantengenutzte Beraternummer

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letzte Antwort am 26.01.2023 13:49:34 von Patrick_Veit
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tbacherl
Beginner
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Nachricht 1 von 58
5774 Mal angesehen

Hallo,

wir sind auch an der schönen Neuerung DATEV Meine Steuern interessiert, scheitern aber bereits mit dem Einrichten des ersten Mandanten.

Ist es wirklich notwendig, nun für jeden Mandanten, der diese Funktion nutzen will, eine mandantengenutzte Beraternummer zu vergeben? Bei Unternehmen Online gibt es doch auch die Möglichkeit die Kanzlei-Beraternummer zu verwenden und über die Rechteverwaltung entsprechend einzurichten.

Eigentlich möchten wir die Funktionen gerne zuerst intern testen, bevor wir auf die Mandanten zugehen. Allerdings ist die Verknüpfung der digitalen Belege mit dem Einkommensteuerprogramm laut Einrichtungsleitfaden (LEXinform/Info-DB) auch bei Verwendung der DMS-Lösung nur möglich, wenn der Mandant bei DATEV Meine Steuern registriert ist.

Ich würde nur ungern für Mandanten, die nicht mal ein Handy besitzen, Unterberaternummern anlegen, nur um die Dokumente aus dem DMS mit dem Einkommensteuerprogramm zu verknüpfen. Das Argument, dass über die Unterberaternummer die Datensicherheit besser gegeben ist, ist in diesen Fällen irrelevant, da der Mandant keinerlei Zugriffsmedium erhält.

Danke und Grüße

einkunde
Einsteiger
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Nachricht 2 von 58
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Re: DMS-Belegverknüpfung mit Steuerprogrammen

das hilft vielleicht weiter, macht aber nicht glücklich und zufrieden....

martin65
Meister
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Nachricht 3 von 58
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Eine Registrierung auf die eigene Berater-Nr. ist auch möglich.

Der Mandant erfährt praktisch nichts davon, dass Sie das Programm nutzen.

Wenn es eingerichtet ist, funktioniert das Programm ordentlich.

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Harald_Koch
Beginner
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Nachricht 4 von 58
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Ich teste meine Steuern auch. Ich habe mit meiner SmartCard in der Rechteverwaltung alle Rechte. Leider erhalte ich den Hinweis, dass ich keine Rechte habe. Gibt es eine eigene Rechteverwaltung für meine Steuern ? Ich habe leider nichts hierzu gefunden.

Dankbar für einen Hinweis

Harald Koch

p_bohnes
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 58
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Hallo Herr Koch,

den Fehler hatte ich heute auch. Lt. DATEV muss in der Rechteverwaltung auch beim DATEV-Benutzer "Meine Steuern" freigeschaltet werden.

Das hat bei mir geholfen.

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Harald_Koch
Beginner
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Nachricht 6 von 58
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Hallo Herr Bohnes,

vielen Dank. Das muss man erstmal finden 🙂

Jetzt geht es auch bei mir.

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hoege
Aufsteiger
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Nachricht 7 von 58
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  Re: DMS-Belegverknüpfung mit Steuerprogrammen

das hilft vielleicht weiter, macht aber nicht glücklich und zufrieden....

Laut Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1003606 müsste es aber unter der neuen DATEV DMS doch möglich sein? Leiter haben wir noch das alte DMS und können nicht testen.

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bfit
Meister
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Nachricht 8 von 58
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Hallo Herr Högemann,

nach allem was ich zu diesem Thema mitbekommen habe, müsste DATEV Meine Steuern auch mit dem alten DMS gehen.

Aber der Knackpunkt für mich ist der letzte Satz des von Ihnen eingefügten Ausschnitts aus dem Dokument. Solang mir keiner plausibel erklären kann, wozu eine Registrierung meiner Mandanten bei DATEV notwendig sein soll, wenn ich Dokumente, die in meinem DMS vor Ort gespeichert sind, mit dem ESt-Programm verknüpfen will, bin ich nicht bereit diese Datensammlung der DATEV mitzumachen.

Viele Grüße,

B. Fitschen

hm
Erfahrener
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Nachricht 9 von 58
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Hallo Herr Högemann, es läuft auch unter dem alten DATEV-Saperion-DMS.

Allerdings werden nach meinem Verständnis die "Belege" aus der lokalen DMS durch die "DATEV Meine Steuern cloud" nur aus dem Fach/Reiter Dokumente abgeholt und nicht aus den lokalen DMS Belegen (in unserer Kanzlei werden bisher die Belege zur ESt Erklärung als "Beleg" in der lokalen DMS abgelegt und nicht als "Dokument"... bei uns sind "Dokumente" eher Steuerbescheide, Schriftverkehr, Verträge,....) :

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 10 von 58
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Solang mir keiner plausibel erklären kann, wozu eine Registrierung meiner Mandanten bei DATEV notwendig sein soll,

Auf diese Erklärung bin ich auch gespannt

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 11 von 58
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Nachdem ich mir die Beschreibungen angesehen habe komme ich zu diesem Ablauf:

Beleg in Papier vom Mandanten -> DMS classic -> "DATEV Meine Steuern" -> Verknüpfung mit ESt. Somit habe ich die Verknüpfung ESt Programm zum Beleg in der Cloud und falls mal eine Nachfrage zum Beleg kommt kann im DMS nachgesehen werden.

Der Beleg wird dabei natürlich 2 x gespeichert. Für langfristige Archivierung eine organisatorische Baustelle mehr.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
tbacherl
Beginner
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Nachricht 12 von 58
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So wie ich es verstehe, ist eine Speicherung im DMS künftig nicht mehr notwendig, da ich die Belege lokal nicht vorhalten muss. Genauso wenig sichere ich die Belege aus UO lokal im DMS.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 13 von 58
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Umgekehrt gefragt: Warum sollte ich einen in der Kanzlei gescannten Beleg in der Cloud speichern? Die PDF Datei wird nur lokal benötigt. Wenn das RZ mal ausfällt oder wie am nächsten Samstag überhaupt nicht erreichbar ist (an dem ich arbeite, damit ich am 31.10. frei habe), habe ich Pech.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 14 von 58
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Es ist auch nicht einzusehen, warum ein Link in die Cloud leichter zu realisieren sein soll, als ein Link auf das lokale Datenbankdokument.

Will DATEV immer mehr in die Cloud auslagern und damit Gebühren generieren? Anders kann ich es mir nicht erklären.

mapex
Fachmann
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Nachricht 15 von 58
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Ist es wirklich notwendig, nun für jeden Mandanten, der diese Funktion nutzen will, eine mandantengenutzte Beraternummer zu vergeben? Bei Unternehmen Online gibt es doch auch die Möglichkeit die Kanzlei-Beraternummer zu verwenden und über die Rechteverwaltung entsprechend einzurichten.

dort geht das, aber ich möchte sie nicht sehen, wenn sie ein mandant anruft und sagt, er hat zugriff auf etwas was er nicht sehen sollte. fehler passieren nunmal, weil sie menschlich sind, deshalb empfielt die datev ja, die DUO-verträge auf unterberaternummern zu verlagern und dort die rechte zu verwalten.

ich bin nur auch ihrer meinung, dass bei meine steuern ja viel mehr mandanten angesprochen werden sollen in zukunft. soll man etwa 90% seiner mandanten mit unterberaternummer ausstatten. wer blickt da noch durch?

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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eliansawatzki
Meister
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Nachricht 16 von 58
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Ich habe unter anderem:


- zu Hause eine Hausnummer

- bei der Bank eine Kundennummer

- beim Steuerberaber eine Mandantennummer

- beim Finanzamt mehrere Steuernummern

- bei jeder Versicherung eine Kundennummer

- bei der Familienkasse eine Nummer

- bei der Krankenkasse eine Krankenversichertennummer

- im Sportverein eine Mitgliedsnummer

- zig andere Nummern

Durchblicken kann ich da schon lange nicht mehr. Wenn ich eine Nummer suche, schaue ich auf den letzten Schriftverkehr. Das macht jeder privat genauso.

Jede Geschäftsbeziehung ist durch eine eindeutige Nummer des Kunden gekennzeichnet über die unter anderem eindeutig identifizierbar ist, um wessen Daten es sich handelt und wer gegebenenfalls Zugriff auf diese Daten haben darf.

Diese Nummer heißt bei DATEV Unterberaternummer und hat unter anderem genau die Funktionen wie oben beschrieben.

Das ist doch im Kontext der Zusammenarbeit mit DATEV auch nichts Neues. DATEV will eben wissen, wessen Daten im RZ vorhanden sind. Beim zehnten Max Mustermann braucht man einfach eine Nummer.

Die Erwartungshaltung mag gerade wenn Belege aus dem DMS verknüpft werden sollen teilweise eine andere gewesen sein, allerdings sollte das Primärszenario ja perspektivisch sein, dass der Mandant über die Cloud die Daten bereitstellt. Auch ich hatte an dieser Stelle eine andere Erwartungshaltung.

Ja es ist Aufwand, ja der Aufwand fällt auf die Kanzlei zurück - das will ich beides nicht in Abrede stellen. Ich weiß auch, dass DUO in der Kanzlei ohne Registrierung eines Mandanten nutzbar ist.

Mir hilft manchmal die Frage nach der Alternative bei der Entscheidungsfindung. Die Alternative zur Registrierung wäre eine Nichtnutzung - für mich ist an dieser Stelle die einzige Alternative nach Rücksprache mit dem Mandanten die Registrierung vorzunehmen und im besten Fall den Mandanten gleich zu überzeugen, die Belege selbst online bereitzustellen.

stefans
Fortgeschrittener
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Nachricht 17 von 58
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Es ist auch nicht einzusehen, warum ein Link in die Cloud leichter zu realisieren sein soll, als ein Link auf das lokale Datenbankdokument.

Will DATEV immer mehr in die Cloud auslagern und damit Gebühren generieren? Anders kann ich es mir nicht erklären.

Naja grundsätzlich verstehe ich den Ansatz der DATEV schon.

Mandantenbelege gehören dem Mandanten und der Mandant digitalisiert. Durch die Digitalisierung hat der Mandant Vorteile und wir StB auch. So verkaufen wir das ganze dem Unternehmer mit Unternehmen-Online und so sollen wir es der Privatperson mit Meine-Steuern verkaufen.

Was das für Vorteile sind, ob das wirklich für alle Unternehmen, Privatpersonen und/ oder StB geeignet ist und ob die DATEV das ganze immer optimal umsetzt steht auf einem anderen Blatt.

Anders als DUO kostet Meine-Steuern keine extra Gebühren (ja ja, von allen pauschal mitbezahlt) und kann daher für jeden Mandanten eingesetzt werden und als Belegspeicher genutzt werden. Wie tbacherl​ schon schreibt, müssen die Belege nicht 2 mal gespeichert werden, sondern nur 1 mal, in der Cloud.

Jetzt kann man sich noch streiten, ob die Zwangsverwendung von Meine-Steuern bzw. der Cloud clever, dreist oder dumm war. Zumindest konsequent ist die Entscheidung und m.E. in die Zukunft geschaut vermutlich auch die einzig richtige wenn man an das große Ganze denkt. Ich hoffe nur, dass die DATEV das große Ganze auch umgesetzt bekommt...

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einkunde
Einsteiger
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Nachricht 18 von 58
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Alle die von ihnen aufgezählten "Nummern" sind von diesen Institutionen vergeben worden, um die Adressaten besser verwalten zu können. Aus Freundlichkeit teile ich diese privat oder geschäftlich meistens bei einem Kontakt mit; manchmal aber auch nicht, wenn mir das Heraussuchen zu mühsam ist. Keiner meiner Mandanten benutzt seine Mandantennr. wenn er mit mir in Kontakt tritt. Das möchte ich auch nicht, da meine Mandanten keine Nummern für mich sind. Es ist zwar manchmal mühsamer, aber es geht gut.

Alle Mandanten, die im RZ gespeichert sind, werden seit Jahrzehnten dort mit meinen Beraternummern und Mandantennummern gespeichert (und bepreist)

Wenn die Datev das aus irgendwelchen internen Gründen ändern möchte, kann sie das gerne machen. Genug überlegt hat die Datev das sicher nicht, sonst hätte sie auch einen anderen Begriff als Unterberaternummer oder "Mandanten genutzte Beraternummer" dafür eingeführt. Wie erklären Sie diesen Begriff einem Arbeitnehmer, der seine ESt Belege hochladen will und dem Sie dafür eine "Mandanten genutzte Beraternummer" zuteilen?  

Jetzt sogar für die ausschließliche lokale Speicherung und Verknüpfung zwischen Dokumentenablage und ESt Programm eine Onlineregistrierung aller meiner ESt Mandanten zu verlangen, ist Verzeihung  - eine Frechheit -.

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 19 von 58
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Sie haben mit meiner Darstellung der Nummern schon verstanden was ich meine, denke ich zumindest.

Das Sie Ihre Mandanten mit Namen kennen, zeichnet Sie aus. In größeren Organisationen ist dies schlicht unmöglich - also gibt es eine Nummer.

Ich, und Sie wahrscheinlich auch, habe übrigens bei der Schufa auch eine Nummer. Mehr oder weniger freiwillig...

Es zwingt Sie niemand dazu, eine Dienstleistung zu nutzen - noch dazu wenn Sie die Vorsussetzungen dafür als Frechheit empfinden.

Eins ist allerdings auch klar, wer eine Dienstleistung anbietet bestimmt die Regeln.

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einkunde
Einsteiger
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Nachricht 20 von 58
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Eins ist allerdings auch klar, wer eine Dienstleistung anbietet bestimmt die Regeln.

Hier geht es um eine von uns begründete Genossenschaft, die wir als Eigentümer für unsere berufsfördernde Zwecke einsetzen wollen. Da bestimmt also nicht der Dienstleister, was wir benötigen.

Im übrigen Geschäftsleben sollte das übrigens auch nicht so sein; es gab mal etwas wie "der Kunde ist König"....

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 21 von 58
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Wenn die Entscheidung wie mit Meine Steuern letztendlich gearbeitet werden wird an Ihnen vorbeigegangen ist, dann haben Sie von Ihrem Recht sich als Genosse bei der Entscheidungsfindung zu beteiligen offensichtlich keinen Gebrauch gemacht. Auch das steht Ihnen frei.

Ich will hier weder mit Ihnen noch mit jemand anderem zu diesem Thema diskutieren. Ich habe lediglich meinen Standpunkt dargestellt. Ein anderes Anliegen habe und hatte ich an dieser Stelle nicht.

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tbacherl
Beginner
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Nachricht 22 von 58
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Um auf meine eigentliche Frage wieder zurückzukommen:

hab ich es richtig verstanden, dass es zwar technisch möglich ist, die Mandanten unter der Kanzlei-Beraternummer anzulegen, aber keinerlei Vorteile bringt, außer dass ich mir die Verwaltung von Unterberaternummern spare?

Wäre schön, wenn sich auch jemand von der DATEV dazu äußern könnte.

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chrisocki
Meister
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Nachricht 23 von 58
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Ist es wirklich notwendig, nun für jeden Mandanten, der diese Funktion nutzen will, eine mandantengenutzte Beraternummer zu vergeben? Bei Unternehmen Online gibt es doch auch die Möglichkeit die Kanzlei-Beraternummer zu verwenden und über die Rechteverwaltung entsprechend einzurichten.

dort geht das, aber ich möchte sie nicht sehen, wenn sie ein mandant anruft und sagt, er hat zugriff auf etwas was er nicht sehen sollte. fehler passieren nunmal, weil sie menschlich sind, deshalb empfielt die datev ja, die DUO-verträge auf unterberaternummern zu verlagern und dort die rechte zu verwalten.

ich bin nur auch ihrer meinung, dass bei meine steuern ja viel mehr mandanten angesprochen werden sollen in zukunft. soll man etwa 90% seiner mandanten mit unterberaternummer ausstatten. wer blickt da noch durch?

Richtig lustig wird es, wenn die "Mandanten-SC", welche unter der Kanzlei-Beraternummer ausgestellt wurde in der VDB berechtigt wird... VaSt-Daten, Vollmachten, u.s.w....

Fehlen dem Mandanten nur noch die passenden Programme...

Wenn schon unter einer Kanzlei-Beraternummer, würde ich hierzu eine "Niederlassungsberaternummer" einrichten. Sofern hier nicht irgendwelche Regularien gegen sprechen.

Grüße


Chr.Ockenfels

einmalnoch
Experte
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Nachricht 24 von 58
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Dem ganzen Hin und Her kann ich zusammen mit den Angaben auf der DATEV Homepage und den InfoDB Dokumenten eingentlich nur entnehmen, dass bei Anlage eines UO Nutzers Meine Steuern über die entsprechende Unterberaternummer (ich verwende mal den alten Begrif weil kürzer) läuft. Jetzt beschreibt das einschlägige InfoDB Dok. die Anlage eines Mandanten ohne Unterberaternummer weist aber nirgendwo auf eine automatische Anlage einer Unterberaternummer hin, ich vermute, das dies dann spätestens bei Anlage des SmartLogins als Spassbremse auftauscht.

Dann gibt es noch die Anlage für interne Zwecke die aber, so habe ich es verstanden, nicht für die Nutzung durch den Mandanten geeignet ist und daher auch nicht nach außen in Erscheinung tritt. Möge DATEV doch einmal die Gedankengänge bestätigen oder berichtigen, es würde den Spekulationen hier doch endlich einmal Fakten für die Entscheidungsfindung entgegensetzen.

eliansawatzki​: da Meine Steuern in der Erhöhung der Pauschale enthalten ist und ich das bei Nutzung des ESt Programmes mitzahle habe ich auch ein berechtigtes Kritikrecht. Etwas Anderes wäre es, wenn ich wählen könnte ob ich einen Nutzen darin erkenne, es buche und zahle. Zahlen ohne Nutzen geht eigentlich gar nicht. Wenn Sie diesen Unterschied nicht bemerken muss ich Sie wieder in die bekannte Kategorie einordnen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
tbacherl
Beginner
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Nachricht 25 von 58
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Habe nun über einen Service-Kontakt die richtige Antwort erhalten. Die richtige Antwort hat Florian Preis in diesem Thread gegeben:

DMS-Belegverknüpfung mit Steuerprogrammen / DATEV Meine Steuern

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jjunker
Experte
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Nachricht 26 von 58
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Ich tippe mal darauf, dass ich in die von Ihnen erwähnte Spaßbremese "fehlende Unterberaternummer" gelaufen bin.

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Möge sich Bitte jemand von Datev der Aufforderung von "einmal noch" annehmen und den Prozess durch eine Zusammenführung der Dokumentennummern eingehend beschreiben.

Danke

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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jjunker
Experte
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Nachricht 27 von 58
3913 Mal angesehen

"dort geht das, aber ich möchte sie nicht sehen, wenn sie ein mandant anruft und sagt, er hat zugriff auf etwas was er nicht sehen sollte. fehler passieren nunmal, weil sie menschlich sind, deshalb empfielt die datev ja, die DUO-verträge auf unterberaternummern zu verlagern und dort die rechte zu verwalten."

Die Info hätte ich mal vor 8 Monaten gebraucht. Unsere ersten Mandanten wurden in einer Telefonkonferenz via Fernbetreuung zusammen mit einem DATEV MA auf unsere Beraternummer angelegt.

Seitdem habe ich jedes mal Herzrasen wenn ich in der Rechteverwaltung bin.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
eliansawatzki
Meister
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Nachricht 28 von 58
3913 Mal angesehen

DATEV empfiehlt an dieser Stelle aufgrund unterschiedlicher Abhängigkeiten und Vorlieben gar nichts. Der Administrator muss einfach wissen, was er macht und eine gewisse Sorgfalt walten lassen, dann gibt es auch kein Risiko.

0815
Fachmann
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Nachricht 29 von 58
3912 Mal angesehen

Woher wissen Sie denn, was dem Kollegen telefonisch empfohlen wurde?

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eliansawatzki
Meister
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Nachricht 30 von 58
3912 Mal angesehen

Der Kollege wird sicher eine bestimmte Anforderung geäußert haben, in diesem Kontext hat er auch eine Empfehlung bekommen.

Eine allgemeingültige Empfehlung werden Sie nirgends in einem Info-Dokument nachlesen können. Zumindest ist mir in diesem Kontext nichts bekannt.

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letzte Antwort am 26.01.2023 13:49:34 von Patrick_Veit
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