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DATEV Meine Steuern // Rechte vergeben

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letzte Antwort am 09.02.2021 17:42:14 von metalposaunist
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gvooren
Einsteiger
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Nachricht 1 von 9
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Hallo zusammen,

ich habe gerade einen Mandanten registriert.

Da der Mandant bereits einen SmartLogin auf seinem Handy hat, wollte ich dem SmartLogin (Unternehmensmandat mit DUO-Vertrag) mal eben rasch die Rechte für die ESt-Mandantennummer geben...

Dabei stelle ich fest, dass ich diesem SmartLogin überhaupt keine Rechte für DATEV Meine Steuern geben kann...

Soll das so sein?! Oder mache ich was falsch?!

Danke & Viele Grüße

andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 2 von 9
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Hallo Herr Vooren,

haben Sie die vorhandene Beraternummer des Mandanten ausgewählt oder eine neue angelegt? Ggf. gibt es unter der Beraternummer unter der der SmartLogin hängt, keinen Vertrag für Steuern online.

gvooren
Einsteiger
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Nachricht 3 von 9
1421 Mal angesehen

Hallo Herr Hausmann,

ich habe die vorhandene Beraternummer ausgewählt (eine GmbH...)...Naturgemäß hat diese keinen Vertrag für Steuern Online...

Gibt es ein Workaround!? Ich kann dem Geschäftsführer kaum verklickern, dass er für seine private Steuererklärung einen weiteren SmartLogin (...und somit ein weiteres Handy...) vorhalten muss...

Viele Grüße

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andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 4 von 9
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Hallo Herr Vooren,

das Thema ist so neu (und leider auch unübersichtlich), dass ich selbst noch nicht viele Erfahrungen sammeln konnte.

Ich gebe Ihnen zu 100% recht, dass es dem Mandanten nicht zugemutet werden kann eine weitere SmartLogin App zu betreiben.

Ich habe bei der Anlage meines Testbestands folgende Erfahrung gemacht:

1. Die Anlage auf Mandanten, die als Unternehmen angelegt sind funktioniert nicht.

2. Die Anlage von Steuern online funktioniert nur aus der Mandantenübersicht (keine anwendungsspezifischen Fälle)

3. Die Anlage unter einer separaten zentralen Mandantennummer mit der gleichen Beraternummer wie bei Unternehmen online funktioniert. Hier konnte ich auch den SmartLogin freischalten

Haben Sie die Rechtevergabe über die Rechteverwaltung statt den Einrichtungsassistenten versucht? Bei mir funktioniert dann die Freischaltung.

Beste Grüße

Andreas Hausmann

gvooren
Einsteiger
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Nachricht 5 von 9
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Hallo Herr Hausmann,

ich habe die gleichen Tests gemacht und bestätige Ihre Ergebnisse.

Die Freischaltung des SmartLogins funktioniert dann via Rechteverwaltung, allerdings nur, wenn man die Beraternummer der GmbH bei der Registrierung für DATEV Meine Steuer hinterlegt...im ersten Moment hatte ich ein Störgefühl (...mehrere SmartLogins im Einsatz...habe daher erst mit Familienmandanten getestet...)...Mit "DATEV-Logik" ist der Prozess durchaus nachvollziehbar, aber einem normalen "Steuerberater" wohl kaum zu verklickern...Außerdem ist dieser Workaround mit Bedacht einzusetzen, so dass der Registrierungsprozess auch schwer in die Mannschaft runterdeligiert werden kann...

Hoffen wir das Beste 😉

Viele Grüße

andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 6 von 9
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Hallo Herr Vooren,

da gebe ich Ihnen wieder zu 100% recht. Der Prozess der Bestellung ist zwar deutlich schöner als bei Unternehmen online, aber die Freischaltung ist einfach nicht logisch und transparent.

Ich habe auch erst einmal einen Musterbestand für Steuern online angelegt.

Ich glaube auch, dass Meine Steuern zum Start erst einmal größtenteils kanzleiintern genutzt wird.

Wobei die Vorteile, wenn der Mandant seine Belege selbst einscannt sehr umfangreich sind (besonders für den Mandanten!).

Um es besser platzieren zu können und für die Mandantenansprache werde ich voraussichtlich am Dienstag ein werbefreies Youtube Video veröffentlichen, damit nicht mit jedem ein Einzelgespräch geführt werden muss 🙂

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 7 von 9
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Danke Herr Hausmann für Ihre Hinweise. Ich bin es nicht, es ist die Rechteverwaltung.....

Inzwischen krankt die praktische Umsetzung der Digitalisierungsstrategie, die ich als solches persönlich sehr begrüße, meines Erachtens inzwischen deutlich an der Rechteverwaltung Online. Hier kann man als Admin wirklich Zeit verplempern und nicht jede Kanzlei hat einen IT-ler angestellt oder einen Mitarbeiter abkömmlich, der sich in der gebotenen Sorgfalt kümmern kann.

Aufwendig muss hier jedes (Smart)Login einzeln behandelt werden. Routinen bei der Rechtevergabe sind allenfalls pro Mandant, aber keinesfalls pro Anwendung möglich. Gruppenbildungen helfen nicht bzw. nur in der Kanzlei.

So musste ich erstmal meine vier Login selbst freischalten für MySteuern als Admin und dann die Mitarbeiter Gruppe und jetzt jeden einzelnen Mandanten anfassen und freischlaten, so er schon ein Login Medium hat.

Eine Mehrfachauswahl aller betroffenen Karten und dann die isolierte Rechtevergabe für MySteuern ist nicht möglich.

Eine Massenregistrierung aller Mandanten mit ein paar Klicks ist nicht möglich.

Weiter kann ich nicht einem SmartLogin nicht mehrere Mandantenbereiche zuteilen. So kann natürlich der Geschäftsführer der GmbH volle Rechte für seine MySteuern haben, aber ein Mitarbeiter kann z.B. nicht so ohne weiteres Rechte für sein MySteuern bekommen, wenn er ein Unternehmenslogin hat.

andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 8 von 9
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Hallo Frau Hirsch,

da gebe ich Ihnen zu 100% die Administration bereits bestehender SmartLogins ist sehr lästig.

Die Rechteverwaltung online könnte durchaus komfortabler sein, aber mM ist Administration immer lästig, egal von welchem Programm. Nur irgendwie muss man ja sicherstellen, dass nur die gewünschten Personen Einblick in die gewünschten Daten haben.

Mitarbeitern eines Unternehmens Zugriff auf eine private Einkommensteuererklärung zu geben, sehe ich selbst sehr kritisch und ist aus meiner Sicht eher ein Sonderfall.

Leider sehe ich aber das größte Problem bei meine Steuern ganz woanders. Die Einrichtung und Bereitstellung der SmartLogins ist ja grundsätzlich einmaliger Aufwand. In der Verwaltung können diese aber sehr aufwendig werden, da Passwörter gerne vergessen und Smartphones sehr gerne gewechselt werden. Es gibt zwar eine Möglichkeit per Self-Service durch den Mandanten den SmartLogin ohne Hilfe der Kanzlei wieder in Betrieb zu nehmen, diese Funktion ist aber idR nicht bekannt und äußerst unkomfortabel. Leider hat DATEV den Prozess selbst zur Zurücksetzung des DATEV SmartLogings seit Release des SmartLogins auch schon einmal geändert.

In meinem nächsten Youtube-Video werde ich mal eine Anleitung für Mandanten hochladen, wie die Einrichtung von SmartLogin/Upload mobil funktioniert und wie die Zurücksetzung des SmartLogins geht.

metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 9 von 9
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Ich hänge mich hier mal dran, weil es dazu passt. Wir haben um die 300x meineSteuern bestellt und im Bestellprozess kann man auch gleich die Rechte vergeben, wenn man eine passende SmartCard am PC stecken hat. 

 

Leider werden die Rechte nur hart auf das SmartLogin eingetragen, oder?

 

Wir administrieren UO zu 99% mit UO Rechtegruppen und damit macht der meineSteuern Bestellprozess bei uns alles kaputt und wir müssen von Hand die Rechtegruppen anlegen und von Hand die harten Rechte wieder löschen, weil ich nach wie vor der Meinung bin, dass man mit Gruppen flexibler ist, solange man noch immer keine Rechte kopieren kann. 

 

Habe ich was übersehen? 😳 So muss man ja mitten im Prozess aufhören und dann manuell in der RVo weiter machen, oder?

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 09.02.2021 17:42:14 von metalposaunist
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