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LODAS: Erstellung und Übermittlung Null-Beitragsnachweis

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letzte Antwort am 28.11.2019 09:05:01 von ulli_preuss
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ulli_preuss
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Hallo DATEV,

nachdem heute wieder einmal eine Aufforderung zur Abgabe eines Null-Beitragsnachweises ins Haus flatterte (siehe Screenshot),

Scans2_1.png

fiel mir die Zunahme derartiger Forderungen seitens der Krankenkassen, gerade im letzten halben Jahr, auf.

Nun, die Konstellation "Eintritt Mitarbeiter - Zuordnung zu einer Krankenkasse, für welche bis dahin noch keine Beitragsnachweise bzw. keine mehr übermittelt wurden" tritt ja recht häufig auf. Bei den vielen Gesprächen mit verschiedenen Krankenkassen half dann aber auch kein Verweis auf die seit vorigem Herbst eingeführten Änderungen beim Schätzverfahren. Immer mehr Einzugsstellen bestehen auf die "Null".

Meine Frage:
Ist es geplant, zukünftig die Erstellung und Übermittlung von Null-Beitragsnachweisen für die genannte Konstellation durchzuführen?

Meines Wissens gab es seit vorigem Herbst keine weiteren Änderungen bezüglich der DÜ mehr. Sollte das richtig sein, erstellt DATEV die BN entsprechend richtig, aber es ist ungemein lästig und zeitintensiv, ständig Diskussionen am Telefon zu führen, um dann letztendlich doch wieder sv.net zu bemühen, um eine "Null" zu übermitteln.

Besten Dank und viele Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
rukorni
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Guten Morgen,

ich gehe in diesem Fall immer hin, schätze den Beitrag für die neue KK anhand der Daten des neuen MA, übermittele die Stammdaten und Datev erstellt einen Beitragsnachweis mit den von mir vorgegebenen Zahlen.

Funktioniert prima und die Krankenkassen sind zufrieden.

Der geschätzte Beitrag wird dann mit dem nächsten BN verrechnet.

Viele Grüße

Ruth

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ulli_preuss
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Hallo Ruth,

gerade eben dieser Eingriff soll lt. den Besprechungsergebnissen des letzten Jahres eben nicht notwendig sein, da sämtliche Änderungen bei Teilnahme am automatisierten Schätzverfahren in den nächsten Monat übertragen werden sollen.

Das wird im Übrigen von den Einzugsstellen auch nicht infrage gestellt. Sie wollen halt den Erst-BN mit "0".

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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rukorni
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Ja, ich weiß.

Es ist unsere "Praktikerlösung" 

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wolfram
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Wir machen das seit ein paar Jahren generell so, das wir einen 0 BNW erstellen indem wir

bei U1 0,01 und bei U2 -0,01 erfassen und dann die Stammdaten schicken. Hat bisher immer problemlos ohne Rückfragen funktioniert.

Alternative wäre SV-Net aber so geht's schneller und mit nur einem Programm.

rukorni
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Das ist auch eine praktische Lösung!

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wolfram
Aufsteiger
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Leider gibt es auch Krankenkassen die dann einfach was schätzen und abbuchen bzw. wenn kein SEPA vorliegt, einen Bescheid mit Säumniszuschlägen schicken, was immer wieder zu Unstimmigkeiten mit Mandanten führt und Zeit zur Klärung bedarf.

Deshalb wäre es schön wenn der O BNW automatisch von Lodas erstellt würde..

ulli_preuss
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Genau um diese Fälle geht es, Herr Wiesner.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung.

Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen, da es hin und wieder vorkommt, dass Krankenkassen für diesen Fall einen Beitragsnachweis fordern. Leider gibt es hierfür jedoch noch keine Regelung von Seiten der Spitzenverbände.

Deshalb ist es nach aktueller Rücksprache mit unseren Entwicklungskollegen derzeit nicht vorgesehen, bei Beitragsschätzern einen Null-Beitragsnachweis für den ersten Beschäftigungsmonat zu erstellen.

Freundliche Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulli_preuss
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Hallo Frau Heinlein,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Herzliche Grüße

· Viele Grüße, U. Preuß ·

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die IKK classic ist übrigens der Meinung, dass in den Fällen, dass erstmalig ein Mitarbeiter bei der Krankenkasse versichert ist, eine Schätzung des Beitrags zu erfolgen hat.

 

image.png

 

Einen Null-Nachweis scheint die Kasse nicht akzeptieren zu wollen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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ulli_preuss
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Hallo Herr Lutz,

 

es wird ja immer verrückter!

Übrigens, was auch auffällt: Wenn es um die Erstattung eines zuviel gezahlten Beitrags in Fällen von Austritten geht, arbeiten manche Krankenkassen gerne mit fremden Geld und erstatten erst nach direkter Nachfrage.

Es wird Zeit, dass es hier endlich mal für die Realität praktikable Vereinbarungen getroffen und auch die Einzugsstellen verpflichtet werden, sich an sie zu halten.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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letzte Antwort am 28.11.2019 09:05:01 von ulli_preuss
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