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Daten von der DATEV Archiv-CD einspielen

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letzte Antwort am 18.10.2019 11:26:48 von Gelöschter Nutzer
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mottstb
Beginner
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Nachricht 1 von 11
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Hallo,

weiß jemand, wie man Daten von der DATEV-Archiv-CD nach einem Steuerberaterwechsel auf die eigene Beraternummer einspielt?

Vielen Dank.

mkolberg
Meister
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Nachricht 2 von 11
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garnicht...

Beim Steuerberaterwechsel bitte eine Datensicherung aus den Bestandsdiensten anfordern oder einen ZZ- Übertrag anstoßen.

PS. welches Programm?

Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nachricht 3 von 11
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Beim Steuerberaterwechsel bitte eine Datensicherung aus den Bestandsdiensten anfordern oder einen ZZ- Übertrag anstoßen.

Bitte DATEV-intern nur so!!!

Falls es sich um Fremdsoftware handelt, kann über den ASCII-Import gebastelt werden, aber das ist aufwändig, sehr aufwändig (zumindest sollte man im Vorfeld davon ausgehen, dass es nicht mit paar Mausklicks erledigt ist!)

MfG

Tobias Ettl

#sendepause MfG Tobias Ettl
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 11
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Da hat die Kommunikation zwischen den Beratern / oder zwischen Mandant - Berater aber mal wieder gar nicht geklappt. Kommt wohl recht häufig vor....

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 5 von 11
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Kann man annehmen. Bringt aber nix.

Sowas kommt auch vor, wenn einer der beiden beteiligten /abgebender oder übernehmendes DATEV-Mitglied) ein Wissensdefizit hat. Nicht schlimm, kann man ja schnell beheben!

chrisocki
Meister
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Nachricht 6 von 11
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Jaein....

Auf der Archiv-DVD sind die Netto-Buchungen (Buchungsjournal). Das muss beim Import berücksichtigt werden. Es gab irgendwann mal einen Post, wo von einem Import-Konverter nach DATEV geschrieben wurde, der das dann berücksichtigt. Ob es hier fachlich dann auch passt??

Grüße

Chr.Ockenfels

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 7 von 11
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Manche Fälle kann man eben nicht "beheben". Zumindest immer dann, wenn der abgebende die Daten bereits gelöscht hat oder trotz mehrfachen Versuchen einfach nicht kann/will. Oftmals werde auch nur Teile übergeben, beim Lohn mag man das an einer nicht aktuellen Datensicherung noch merken, ob die Vorläufe von Rewe allerdings vom abgebenden Berater vollständig in das RZ gesendet wurde (beim Mandantenübertrag) ist eher schwer nachvollziehbar. Komplettes Chaos gibt es dann, wenn Mandantendaten über verschiedene Mandantennummern bearbeitet werden. Bei einem aktuellen Fall konnte ich trotz intensiver Bemühungen die Daten einer KapGes einfach nicht anständig loswerden, Monate später kam dann der Anruf des neuen Beraters, er könne die CD (Daten BP) ja nicht in Rewe einlesen. Was soll man da noch machen?

Ich glaube, dass hier insgesamt viele Daten einfach hops gehen, unvollständig sind und in 10 Jahren bei einer BP einfach nicht zur Verfügung stehen.

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Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nachricht 8 von 11
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Manche Fälle kann man eben nicht "beheben". Zumindest immer dann, wenn der abgebende die Daten bereits gelöscht hat oder trotz mehrfachen Versuchen einfach nicht kann/will.

Die DATEV hält die Daten nach einem Übertrag noch eine gewisse Zeit vor, ich meine dies waren 6 Monate. So ist es zumindest wenn man einen LODAS-Bestand löscht, ob sich dies mittlerweile geändert hat oder ob dies auch auf andere Programme zutrifft kann ich leider aus meinem Praxisfall nicht berichten...

#sendepause MfG Tobias Ettl
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 9 von 11
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Das bringt aber gar nichts bei den Sparfüchsen, die die Daten gar nicht erst im RZ speichern.....

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Tobias_Ettl
Erfahrener
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Nachricht 10 von 11
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Das bringt aber gar nichts bei den Sparfüchsen, die die Daten gar nicht erst im RZ speichern.....

...Hopfen und Malz verloren...

Hier ist der einzige Job der uns dann bleibt, sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeit klar ist. Der Mandant ist verpflichtet seine steuerlichen Daten zu archivieren bzw. vorzuhalten. Wenn dies sein Vorberater nicht gewährleistet hat und nicht mehr kann nach dem Übertrag, sollten Sie Ihren Mandanten nochmals auf diese Misere hinweisen um hier ganz klar auf die Schuldigkeit des Vorberaters hinweisen, der gesetzlich auch zur Herausgabe der mandanteneigenen Daten verpflichtet ist und diese auch in der bereits bezahlten Form(erstellte FiBu's, Jahresabschlüsse) an den Mandanten herausgeben muss.  Wenn dies nicht im Verhältnis Mandant-Vorberater gelöst werden kann, hilft nur ein Anwalt oder evtl. die Steuerberaterkammer einzuschalten(vielleicht auch schon die Drohung). Es kann dann bei der nächsten Prüfung aber nicht Ihr Problem sein, wenn hier Daten nicht passen bzw. Bitte lassen Sie dies nicht zu Ihrem Problem werden, dann werden Berater mit dieser unprofessionellen Haltung bei Überträgen auch noch bestätigt in deren Vorgehen!

Bisher hat ein anwaltliches Schreiben mit Androhung der Einschaltung der Kammer bei uns immer Früchte getragen, ABER zeitaufwändig und nervig ist dies immer. Dies sollte auch mit dem Mandanten besprochen werden!

Viel Erfolg!

#sendepause MfG Tobias Ettl
Gelöschter Nutzer
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Nachricht 11 von 11
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Bin da voll bei Ihnen. Es rächt sich auch ungemein, wenn der eigene Server chrasht, die eigene Datensicherung schrott ist, weil sich der Fehler auch dort befindet und dann nicht die DATEV-Daten im RZ für die paar Euro pro Monat vorliegen. Sparfüchse do it eben better.

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letzte Antwort am 18.10.2019 11:26:48 von Gelöschter Nutzer
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