Hallo,
eine MA hat eine AU für die Pflege ihres kranken Kindes eingereicht, bei der der Zeitraum (16.08.-20.08.) über das Wochenende geht. Das haben wir jetzt wie jede andere AU eingetragen und das Programm zieht ihr dann auch die Gehaltsanteile für das Wochenende ab. Die Krankenkasse zahlt hier aber keine Entgeltersatzleistung. Sollte man hier das Wochenende rauslassen und zwei Fehlzeiten (16.08.-16.08. und 19.08.-20.08) eintragen oder wie ist die korrekte Vorgehensweise?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Sebastian
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Sebastian,
du könntest hier auch alternativ die Kürzungsformel ändern auf "Arbeitstage", wenn keine tarifliche oder betriebliche Regelung dagegen spricht. Die Einstellung dafür findest du entweder unter den Mandantendaten oder den Personaldaten im Bereich Arbeitszeiten.
Gruß
Björn