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Falsche Kaufpreis Leasingvertrag Fahrrad

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letzte Antwort am 21.10.2019 12:25:29 von bodensee
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denitsa
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo liebe Community,

ich brauche mal wieder eure Schwarmwissen.

Ab September habe ich einen Mandat von meine Kollegin übernommen. Es gibt 6 AN , dessen Fahrräder ( ab 01.02.2019) je zu vefügung stehen.

Ich habe heute bemerkt , dass das Geldwerte vorteil (Privatfahretn) auf dem Nettopreis abgerechnet ist, weil im Vertrag nur Kaufpreis steht . Am Ende des Vertrages ist mit kleinem Schift geschriben : '' alle oben genannten Beträge verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetlichen MwSt''.  Gibt es die Möglichkeit die Privatfahrten auf den Netto listen Preis zu abrechnen ? Solche finde  ich nicht....

Haben Sie eine gute Idee, wie kann ich das im Oktober berücksichtigen ( ohne eine Nachzahlung für jeden Monat abzurechnen )?

Der Chef wollte aber das nicht auf die Lohnabrechnung stehen .

Vielleicht mit eine neue LA, wo ich die nachberechnungen anpassen kann ?

Was denken Sie darum ? Für jede Idee, bin ich sehr dankbar

Wir arbeiten mit LuG

Vielen Dank im voraus

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

für mehrere Mitarbeiter wird über Lohn und Gehalt ein Firmenfahrrad abgerechnet. In den Stammdaten der Mitarbeiter ist die Abrechnung der Privatfahrten geschlüsselt.

Für die korrekte Abrechnung eines Firmenfahrrads ist immer der Brutto-Listenpreis (bzw. je nach Anschaffung der halbierte Brutto-Listenpreis) zu verwenden.

Das Fimenfahrad erfassen Sie analog eines Firmenwagens unter Mandantendaten | Organisationseinheiten | Firmenwagen. Dort erfassen Sie auch den entsprechenden Brutto-Listenpreis.

Anschließend können Sie das Fahrrad bei dem Mitarbeiter unter Stammdaten | Besonderheiten | Firmenwagen erfassen und dort die Abrechnung der Privatfahrten aktivieren.

Hinterlegen Sie nun rückwirkend eine Änderung in diesen Stammdaten, wird automatisch eine Nachberechnung mit der nächsten Lohnabrechnung erstellt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dokument  " Firmenfahrrad Beispiele Lohn und Gehalt".

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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bodensee
Experte
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Was wird hier überhaupt abgerechnet ?

Entweder habe ich das falsch verstanden oder etwas ist falsch. Reines Fahrrad steuer und sv frei. Abrechnung wenn überhaupt wg. der Umsatzsteuer.

Das Thema Umsatzsteuer ist m.E. noch nicht hinreichend geklärt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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denitsa
Einsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Guten Herr Eberhardt,

meine Kollegin hat die Geldwerte Vorteil(Privatfahrten)  auf die Nettopreis abgerechnet , statt BLP.  Der Mandant hat eine Leasingvertrag mit JobRat geschlossen, der Kaufpreis im Verstrag ist ohne MwSt. und das hat meine Kollegin nicht bemekrt.  Gehaltsumwanmdlung ist i.H.v die Leasingrate ( auf Brutto auch abgerechnet) , das ist doch auch falsch , weil den Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt.

Ich habe viel nachgelesen , aber eine solche Möglichkeit finde ich nicht , wo mann die Geldwerte Vorteil auf die Nettopreis abrechnen zu können...

Der Mandant ist 100 % sicher , dass alles richtig abgerechnet ist...

Grüße

Denitsa

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wolfram
Aufsteiger
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Also das Thema mit der Höhe der Gehaltsumwandlung

hatten wir auch schon mal.

Dass ist prinzipiell eine Arbeitsrechtliche bzw. Verhandlungssache  ob der MA die volle Rate umwandelt oder nur einen Teil umwandelt und der AG einen Teil finanziert...wir haben mehrere Mandanten mit Fahrrädern und es wird unterschiedlich gehandelt..

Bei Gehaltsumwandlung und Anschaffung in 2019 sind 0,5% vom Bruttolistenpreis zu versteuern.

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denitsa
Einsteiger
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Nachricht 6 von 8
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Hallo ,

habe ich das richtig verstanden , dass im Zuge einer Gehaltumwandlung ( i.H.v die Leasingsrate) ist der geldwerter Vorteil St. und Sv-pflichtig ? Dann soll ich einfach LA 2410 Privatfahrten nehmen ?

Im Vertrag habe ich Kaufpreis 849,89 € und Unverb.Preisempfehlung 949,89 €. Welche Preis soll ich nehme um der geldwerter Vorteil zu rechnen ? Ich tendiere zum Unverb.Preisempfehlung , aber die Kollegin sagt Kaufpreis

Grüße     

Denitsa

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wolfram
Aufsteiger
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Hallo,

die Versteuerung bei Gehaltsumwandlung erfolgt mit 0,5 % vom UVP (bei Anschaffung ab 2019)

Also:

949,89 x  0,5 = 474,94 abgerundet auf volle 100 sind 400,- zu versteuern.

Siehe Infodatenbank Dokument 1004272

MFG

Wolfram

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bodensee
Experte
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Es sollte zwar im Ergebnis zum selben Ergebnis kommen aber die gesetzliche Vorgehnsweise ist 1% vom Halben Bruttolistenpreis ( wer auf die Idee in Berlin gekommen ist entzieht sich meiner Kenntnis).

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 21.10.2019 12:25:29 von bodensee
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