Um welche Art des Fahrrad handelt es sich denn ?
'normales Fahrrad' => keine Abrechnung , kein geldwerter Vorteil
E-bike bis 25km/h ? => steuerfrei , sv frei , keine Abrechnung
E-bike bis 45 km/h mit Zulassung ? => 0,5% des Bruttolistenpreises als geldwerter VT , dann kann die 450,-- grenze gerissen werden mit der folge volle sv pflicht .
es handelt sich um ein Pedelec bis 25km/h in einer Barlohnumwandlung
nun müsste man noch wissen vor oder nach dem 1.1.2019 überlassen.
Wenn erst seit dem 1.1.2019 gilt folgendes:
Anwendung des halben Listenpreises
Diese Regelung hat die Verwaltung nun für Neufälle deutlich verbessert (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13.03.2019, unter anderem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg - 3-S233.4/187- 3-S233.4/187, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen - S 2334 – 66 – V B 3): Überlässt der Arbeitgeber Mitarbeitern das betriebliche Fahrrad erstmals nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022, wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem Sammelpunkt und Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) ein Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten halbierten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Die Regelung gilt für klassische Fahrräder, aber auch für Elektrofahrräder, wenn diese verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen (unter anderem keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht) sind. Die 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge ist jedoch in allen vorstehenden Fällen nicht anzuwenden. Im obigen Beispiel mit einem Listenpreis von 3.600 Euro wären bei Neuanschaffung des Fahrrads im Jahr 2019 monatlich nur noch 18 Euro zu versteuern.
In ihrem FAll Verzicht auf xx EUR burttolohn, sollte daher funtionieren.
Problem ann noch sein falls der Minijobber der Eheman der Inhaberin ist. Es gibt Rechtsprechung das dies bei Dienstwagen nicht geht, ob diese Rechtsprechung auch auf Fahhräder zu übertragen ist ist m.E. Stand heute nicht geklärt.
wir haben JobRad erst seit diesem Jahr Juni. Also wie von Ihnen beschrieben, müssten wir das Entgelt entsprechend um die Rate (x,xx € der 1%-Regelung/Privatfahrten) kürzen, ansonsten würde er die 450,00€ Grenze überschreiten und voll SV-pflichtig.
Mann muss aber am Ende der Laufzeit aufpassen wenn der AN das Fahrrad übernimmt. Es gibt Leasingfirmen die dann pauschal nach 37 b was versteuern, dann ist alles ok aber wenn nicht setzt das FA 40% vom BLP als geldwerten Vorteil an.
Hier könnte es zu Problemen bei einer RV-Prüfung kommen..
1% vom halben BLNP , ist korrekt , bei überschreiten der 450,-- folgt volle SV Pflicht bzw.
'Ex-Gleitzone' neu Midijob.
Ende der Laufzeit hier stellt sich die Frage der Entnahme, hat Herr Wiesner darauf hingewiesen, kommt aber auch hier wieder auf das Modell an - Leasingmodell mit Gehaltsumwanldung das war der Klassiker und der Verusch der Entnahme mit 0,-- . Geht nicht Entnahme hat mit dem Teilwert zu erfolgen.