Hallo!
Ein Mitarbeiter war bis Juli 2019 SV-pflichtig angestellt.
Das Austrittsdatum war dementsprechend auf dem 31.07.2019 datiert.
Ab August ist er auf 450,- Eurobasis angestellt.
Ich habe dem MA (leider) ein neues Eintrittsdatum gegeben und nun soll für Juli noch eine Nachberechnung erfasst werden.
Kann ich das letzte Eintrittsdatum löschen und "einfach" die Daten für den Minijob ab August erfassen oder würden die An/Abmeldungen und andere systemtechnische Bereiche Probleme erzeugen?
Wie muss ich vorgehen -.-
mfg Torsten
Hallo Torsten,
bei einem fließenden Übergang müssen Sie den Arbeitnehmer nicht ein- und austreten lassen. Lediglich die Änderung der Personalstammdaten, z.B. von Personengruppe 101 auf 109, löst eine DEÜV-Meldung wegen Beitragsgruppenwechsel aus. In Ihrem Fall wurde der Arbeitnehmer an- und abgemeldet.
In Ihrem Fall können Sie den neu angelegten Beschäftigungszeitraum und das Austrittsdatum des ersten Beschäftigungszeitraums löschen und anschließend die gewünschten Änderungen vornehmen. Die Korrekturen erfolgen über eine automatische Nachberechnung.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank!