abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Eintrittsdatum falsch

2
letzte Antwort am 18.10.2019 12:31:43 von kimeba
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
309 Mal angesehen

Hallo!

Ein Mitarbeiter war bis Juli 2019 SV-pflichtig angestellt.

Das Austrittsdatum war dementsprechend auf dem 31.07.2019 datiert.

Ab August ist er auf 450,- Eurobasis angestellt.

Ich habe dem MA (leider) ein neues Eintrittsdatum gegeben und nun soll für Juli noch eine Nachberechnung erfasst werden.

Eintrittsdatum.PNG

Kann ich das letzte Eintrittsdatum löschen und "einfach" die Daten für den Minijob ab August erfassen oder würden die An/Abmeldungen und andere systemtechnische Bereiche Probleme erzeugen?

Wie muss ich vorgehen -.-

mfg Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
110 Mal angesehen

Hallo Torsten,

bei einem fließenden Übergang müssen Sie den Arbeitnehmer nicht ein- und austreten lassen. Lediglich die Änderung der Personalstammdaten, z.B. von Personengruppe 101 auf 109, löst eine DEÜV-Meldung wegen Beitragsgruppenwechsel aus. In Ihrem Fall wurde der Arbeitnehmer an- und abgemeldet.

In Ihrem Fall können Sie den neu angelegten Beschäftigungszeitraum und das Austrittsdatum des ersten Beschäftigungszeitraums löschen und anschließend die gewünschten Änderungen vornehmen. Die Korrekturen erfolgen über eine automatische Nachberechnung.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
kimeba
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
110 Mal angesehen

Vielen Dank!

0 Kudos
2
letzte Antwort am 18.10.2019 12:31:43 von kimeba
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage