Wir müssen eine Nebenerwerbslandwirtin, die bei uns beschäftigt ist, aber deren Landwirtschaft überwiegt, abrechnen.
Personengruppe ist 113 und Beitragsgruppenschlüssel 0110 (versichert in AV/RV). Beitragsberechnung und -Abführung in der KV/PV erfolgt ausschließlich innerhalb der Landwirtschaft über die landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK).
Die Arbeitnehmerin möchte, dass wir ihr einen Beitragszuschuss für KV und PV zahlen. Dies wäre wohl bei einem Vorarbeitgeber auch so gelaufen. Dies lässt sich in Lohn und Gehalt mit dem BGRS nur für die KV realisieren. Meine Frage zum Anfang, ist ein Beitragszuschuss überhaupt zu zahlen, wenn die Beiträge nur ausschließlich innerhalb der Landwirtschaft berechnet und abgeführt werden? Die Arbeitnehmerin scheint in der Kranken- und Pflegeversicherung bei uns überhaupt nicht versicherungspflichtig zu sein (Behandlung wie Selbständige mit zusätzlich ausgeübter Beschäftigung)? Warum also sollen wir als Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen...
Hallo,
es wird ein Nebenerwerbslandwirt abgerechnet. Nun soll ein Zuschuss für die KV und PV geleistet werden.
In Lohn und Gehalt können Sie in den Mitarbeiterstammdaten unter Sozialversicherung | Allgemeine SV Daten im Beitragsgruppenschlüssel für die KV die "4 - Beitrag zur landwirtschaftlichen KV" schlüsseln.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen rechtlich keine Auskunft geben können, ob überhaupt ein Beitragszuschuss zu zahlen ist.
Hier können Sie sich zur Klärung an die Krankenkasse wenden.
@Community: hat hier jemand Erfahrungen aus der Praxis und kann unterstützen?
Viele Grüße
Lara Hien
Personalwirtschaft
DATEV eG