Bei Rechnungen über Beratungsleitungen ist es sinnvoll, entweder einen Tätigkeitsnachweis beizufügen (siehe Beitrag: EO comfort / EO *** ein Programm für SteuerBERATER die nicht beraten) oder in den Rechnungstext den Gegenstand der Beratung aufzunehmen. Das Feld „Rechnungstext“ auf dem Arbeitsblatt „Vergütung“ sieht dann z. B. wie folgt aus (nicht verkleinert, sondern etwa Originalgröße):
Anscheinend hat der Programmierer das Programm optimiert für XL Smartphones mit einer Bildschirmgröße von ca. 5 Zoll programmiert. Auf mein Smartphone passt obiges Rechnungstextfeld ca. 4 mal.
Bei uns in der Kanzlei haben alle Mittarbeiter jeweils zwei 24 Zoll Monitore. Das Eingabefeld könnte somit bei uns ca. 12x so groß sein (auf einem Monitor), als es zurzeit ist.
Folgende Probleme entstehen durch das kleine Textfeld:
Konkrete Verbesserungsvorschläge:
Ralf Blum
ein genervter unzufriedener aber konstruktiver EO-comfort Kunde
Hallo Herr Blum,
vielen Dank für Ihre Anregungen bezüglich der Rechnungsschreibung in Eigenorganisation comfort.
Ihre Produktanregungen nehmen wir für unsere Weiterentwicklung auf.
Mit freundlichem Gruß
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation