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Programmverbindung KSt und Kanzlei-Rechnungswesen

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letzte Antwort am 16.03.2016 12:54:49 von Gerd_Görtz
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steuerberaterinhannover
Einsteiger
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Liebe Datev - liebe Newsgroup,

gibt es die Programmverbindung "Werte nach Bilanz übergeben" für die Steuerbuchungen 2015 noch nicht bzw. nicht mehr????

Wir nutzen KSt-comfort 19.1 und Kanzlei ReWe pro 5.1.

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Steuerberaterinhannover,

die Programmverbindung „Werte nach Bilanz übergeben" gibt es weiterhin, auch für VZ 2015. Voraussetzung dafür ist, dass vorher die Bilanzdaten von Kanzlei-Rechnungswesen an Körperschaftsteuer übergeben worden sind und die Berechnung in Körperschaftsteuer durchgeführt wurde.

Edit: Als Gewinndefinition zu Beginn der Seite 2 des Erfasssungsformular KSt 1 A darf nicht "KSt- und GewSt-Rückstellung sind im Gewinn berücksichtigt" gewählt werden. Bei dieser Einstellung ermittelt das KSt-Programm keine Rückstellungen / Aktivierungen, die als Buchungsvorschläge an die Bilanz übergeben werden können.

Sollte diese Funktion bei Ihnen auch nach der Übergabe der Bilanzdaten an Körperschaftsteuer und aktueller Berechnung bei Gewinndefinition "vorläufiger Gewinn" nicht angeboten werden, wenden Sie sich bitte an den Service für Unternehmensteuern.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Maier

DATEV eG

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anwender
Aufsteiger
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Hallo johannesmaier,  (ist das höflich???)

nur anonyme Nutzer sehen die Login- Namen der Community- Teilnehmer.
Die Fragestellende heißt Frau Petra U., und von DATEV- Mitarbeitern sollte sie auch beim Namen angesprochen werden.

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theo
Meister
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Hallo johannesmaier,  (ist das höflich???)

Evtl. bisschen übertrieben.

nur anonyme Nutzer sehen die Login- Namen der Community- Teilnehmer.
Die Fragestellende heißt Frau , und von DATEV- Mitarbeitern sollte sie auch beim Namen angesprochen werden.

Interessant. Lt. welcher Definition? Fr. U.s? Haben Sie die Verwendung des Names vor Verwendung abgeklärt?

in dubio pro theo
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geht´ s noch? Warum benutzt man wohl Pseudonyme???  Wenn jemand mit seinem Namen angesprochen werden möchte und seine Beiträge mit seinem Namen sichtbar sein sollen, wird er sich wohl unter seinem Klarnamen anmelden oder seine Beiträge mit seinem Namen unterschreiben. Ich verbitte mir jedenfalls Ihre Kniggeratschläge und Besserwisserei.

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anwender
Aufsteiger
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Lieber Witzig, sehr geehrter Herr B.,

bitte kein Mißverständnis!

Jeder kann sich seinen Namen hier selber wählen, nur wenn Frau U. ihren Namen im Profil angegeben hat, dann sollte sie auch von DATEV mit ihren Namen angesprochen werden. Das ist ein Ding der Höflichkeit. Über das "Hallo" kann man noch hinwegsehen, aber Frau U. mit "Hallo Steuerberaterinhannover" anzusprechen, das ist vielleicht Jugendsprech im online- Chat, aber in unseren Kreisen geht das einfach nicht.


Edit: Ich sehe keinerlei Anlaß für die Annahme, daß der Name "Petra U." ein Pseudonym sein könnte, da es genau eine Steuerberaterin dieses Namens im Hannover gibt.

Danke.

Geändert durch dirk.jendritzki​ Profilbild wegen Klarnamenanzeige gelöscht

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Hallo,

anscheinend ist das System hier noch nicht für alle ganz durchsichtig: der von Ihnen ungefragt offengelegte Klarnamen ist nur angemeldeten Nutzern sichtbar; jemanden hier trotzdem mit seinem Klarnamen auch für unangemeldete Nutzer bekannt zu machen, ist ja wohl merkwürdig - dreister ist es, dann auch noch die nicht öffentlich sichtbare Visitenkarte zu posten. Das ist ja wohl nur mit Rechthaberei zu bewerten, Sorry , so etwas ärgert mich. Ich möchte mich hier äußern können, ohne das meine Mandanten sich darüber Gedanken machen, ob und um welche Zeit Äußerungen ihres Steuerberaters angebracht sind.

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anwender
Aufsteiger
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Lieber Witzig,

Ihre Einstellung habe ich zur Kenntnis genommen, aber es gibt zwei Dinge zu berücksichtigen:

  • Man muß hier damit rechnen, mit Gruß und Namen angesprochen zu werden.
  • Jedermann kann sich ohne Identitätsprüfung hier registrieren lassen, um damit die Visitenkarten einzusehen.

Bei einem Ding haben Sie aber völlig recht: Durch die Klarnamensnennung wird Frau P.U. bei Google für alle Ewigkeiten archiviert.

-> Edit meiner Beiträge...

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Hallo Herr Görtz,
leider ist der volle Name immer noch sichtbar. Ziemlich albern- anstatt den Namen komplett zu löschen darauf zu bestehen, die Stadt, den Vornamen den ersten Buchstaben doch zu nennen ...

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Community Manager
Dirk_Jendritzki
Community Manager
Community Manager
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Hallo zusammen,

zur Diskussion Anrede mit Klarname, Nutzername oder ganz ohne​ bitte hier entlang.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Jendritzki

DATEV eG

Viele Grüße Dirk Jendritzki
Head of DATEV-Community | DATEV eG
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Gerd_Görtz
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 11
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Hallo Herr Görtz,
leider ist der volle Name immer noch sichtbar. Ziemlich albern- anstatt den Namen komplett zu löschen darauf zu bestehen, ...

Das macht mir gar nichts aus, möchte jedoch vorsorglich jeder Namensverdrehung, Namensverunglimpfung oder Namensverballhornung entgegentreten.

Leider war mir das Problem bisher nicht bekannt, so dass ich auf "Wasserstandsmeldungen" hier in der COM angewisen bin. Dass ich ein Anonymus sein soll, das muss ich allerdings glatt ablehnen.

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letzte Antwort am 16.03.2016 12:54:49 von Gerd_Görtz
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