Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab folgenden Fall und würde gerne hierzu Rat einholen.
Ich habe einen Assistenzhundetrainer, welcher seine Tätigkeit in seiner Wohnung ausübt (Hund wird eingekauft, über mehrere Monate hinweg ausgebildet und anschließend an den Kunden verkauft). Seine Rechnungen stellt der Assistenzhundetrainer ebenso mit der Wohnanschrift aus.
Kann ich nun die Aussage treffen, dass zumindest ein Teil der Wohnung (= auch Betriebsstätte?) als Betriebsausgaben angesetzt werden kann?
Vielen Dank
Können sie googeln oder auch Fachdatenbanken:
häusliche Betriebsstätte- sind alle erforderlichen Kriterien erfüllt dann Betriebsausgabe
wenn nein dann nicht dann ggf. nur Arbeitsplatz mit der Möglichkeit die Arbeitsmittel abzusetzen.
Erwarten Sie hier bitte keine steuerlichen Beratungen.