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E-Bilanz Protokoll mit Berichtsbestandteilen

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letzte Antwort am 25.09.2019 12:43:23 von julianeb
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julianeb
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Hallo,

wo kann ich mir ein Übermittlungsprotokoll der E-Bilanz an das Finanzamt mit den gesendeten Berichtsbestandteilen ausdrucken? Ich bekomme immer nur die ELSTER-Transfer-ID als Nachweis. Was ich alles innerhalb dieser ID übermittelt habe, kann ich nicht einsehen. Hintergrund ist, dass das Finanzamt sagt, sie hätten kein Anlageverzeichnis erhalten, obwohl es dabei war.

Besten Dank vorab für hilfreiche Tipps.

bodensee
Experte
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Nachricht 2 von 15
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Wenn Sie den E-Bilanz Assistenten durchlaufen gibt es vor dem Senden die Möglickeit die E-Bilanz Vorschau als word - datei im DMS oder Doku Ablage zu speichern.   Rechts unten ist eine Diskette mit speichern unter, dann haben sie zwar kein Protokoll aber die von Datev an die Fin.verw. übermittelten Daten.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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julianeb
Einsteiger
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Diesen Punkt habe ich heute auch gefunden. Leider druckt es mir dort das heutige Datum drauf und hilft mir bedauerlicherweise nicht als Nachweis, dass das detaillierte Anlageverzeichnis bereits übermittelt wurde.

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Gelöschter Nutzer
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"Steht nicht im Focus" würde die Datev antworten .... 😞  PDF Ablage

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bodensee
Experte
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Nun das Datum von Hand zu ändern wäre nun das kleinste Problem.

Nur hilft es Ihnen eh nichts, wenn das FA den Anlagespiegel nicht hat, dann entweder die E-bilanz nochmal ( kostest aber Geld) oder aber via Fax oder Post an das FA senden. Insofern ist der Streit Makulatur bzw. es geht um des Kaisers Bart und löst nichts.

Aber ansonsten gebe ich gerne meinem Vorredner Recht einfach eine automatische Belegablage via pdf wäre auch bei der Veröffentlichung/Hinterlegung schön- aber kein Fokus der Datev die arbeitet derzeit lieber an den Kollaborateurszenarien Mandant - Stb. - Leider.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Bosch-Fruehauf
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

Sie können die Daten, die an die Finanzverwaltung übermittelten wurden, jederzeit in der „Übersicht Abschlussdaten Finanzamt“ einsehen. Die genaue Vorgehensweise ist im Dokument 1036481 E-Bilanz: Datenübermittlung an das Finanzamt prüfen auf der Informations-Datenbank beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bosch-Frühauf

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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julianeb
Einsteiger
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Hallo,

das Protokoll habe ich mir auch anzeigen lassen. Da werden etwas genauere Angaben wie Bilanzart, Wirtschaftsjahr, Bilanzstichtag, Steuernummer, Finanzamt und Datum Eingang Finanzverwaltung angezeigt, aber nicht die übermittelten Berichtsbestandteile wie: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisverwendung, Anlagenverzeichnis, Kapitalkontenentwicklung, usw.

Deshalb hier immer noch meine Frage, ob und wo ich ein solches Protokoll angezeigt bekomme. Es hilft mir nichts, wenn ich die Übermittlung der E-Bilanz noch einmal genauso anstoße, dafür Geld bezahle und das Finanzamt eventuell wieder behauptet, dass bestimmte Teile gefehlt haben, obwohl sie in meiner Vorschau dabei waren.

Vielen Dank.

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bfit
Meister
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Hallo,

das hilft der Fragestellerin doch überhaupt nicht weiter. Im Kontextmenü gibt es eine Auswahl an möglichen Auswertungen, diejenige, die wir Steuerberater dringend benötigen, ist jedoch nicht darunter:

          die Daten der aus der Vorschau mit einer Angabe dazu, wann diese Daten unter           welcher Elster-Transfer-ID an das Finanzamt übermittelt wurden.

Diese Daten kann man sich aus den unterschiedlichen Auswertungen zusammensuchen, jedoch hilft es einem nicht weiter, wenn man gegenüber dem Finanzamt dokumentieren will, was man wann gesendet hat.

Ich kann mir bei meinen Mandanten sogar das Freizeichnungsdokument mit Auftragsidentifikation anzeigen und drucken lassen, für mich fehlt aber auch hier das Datum der Freigabe.

Für mich gibt es zwei Zwecke für solche Protokolle:

  • ich will dem Finanzamt nachweisen können, wann ich welche Zahlen übermittelt habe und
  • ich will dem Mandanten nachweisen können, dass und wann er die Zahlen freigegeben hat.

Beides ist mit den im Kontextmenü angebotenen Auswertungen nicht möglich.

Falls ich etwas übersehen habe, bin ich für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße,

BF

wielgoß
Experte
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Hallo Frau Fitschen,

bei dem im von sabine.bosch-fruehauf​ genannten Dokument E-Bilanz: Datenübermittlung an das Finanzamt prüfen ist ebenfalls beschrieben, wie Sie sich die übermittelten E-Bilanz-Bestandteile nachträglich anzeigen lassen können ("Vorschau" - auch wenn diese Bezeichnung eventuell etwas ungenau an dieser Programmstelle sein sollte).

Mit dem Übermittlungsprotokoll und dieser "Vorschau" läßt sich jederzeit nachvollziehen, wann welche Daten übermittelten wurden.

So habe ich es zumindest in der Vergangenheit gehandhabt.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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guenther
Erfahrener
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@DATEV

Wenn in der "Vorschau dann noch wie bei den anderen Elster-Protokollen die Telenummer mit drauf stehen würde, wäre alles perfekt...

mfg Thomas Günther
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oschmitt
Fortgeschrittener
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Welche Telenummer? Bei eBilanzen ist mir diese noch nie aufgefallen.

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bfit
Meister
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Hallo Herr Wielgoß,

dass ich mit Hilfe der von DATEV bereitgestellten Dokument nachvollziehen kann, welche Daten übermittelt wurden, habe ich nicht in Abrede gestellt. Hier ging es bei der Frage jedoch darum, einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt zu haben, welche Daten übermittelt wurden. Und dafür sind die angebotenen Dokumente nicht geeignet.

Dies ist umso bedauerlicher, da in den bereitgestellten Dokumenten ja alle Infos vorhanden sind. Diese müssten lediglich zu einem Dokument zusammengefügt werden.

Meinen Kommentar habe ich auch lediglich deshalb verfasst, weil ich die Antwort von Frau Bosch-Frühauf auf die gestellte Frage als völlig unbefriedigend empfunden habe. Persönlich habe ich dieses Problem nicht, da ich die Vorschau der E-Bilanz bei Fertigstellung in DMS ablege und somit eine Vorschau mit Datum der Fertigstellung (was auch nicht unbedingt dem der Übermittlung entspricht) habe. Dennoch fände ich es schön, wenn DATEV Übermittlungsprotokoll und Vorschau in einem Dokument zusammenfügen könnte.

Viele Grüße aus dem Norden,

B. Fitschen

bodensee
Experte
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In meiner Kanzlei handhabe ich das ebenso wie Frau Fitschen. Daher auch von mir der Wunsch / Bitte ein pdf Dokument welches nach Übermittlung der E-Bilanz in die DMS/Dokablage abgelegt wird - am besten automatisch, erscheint mir nicht so schwierig zu sein diesen Anwenderwunsch zu erfüllen.

Hätte nebenbei den Effekt das man dem FA dieses Protokoll falls die irgendwelche Daten nicht bekommen haben- so was soll mit der Post auch schon passiert sein- zur Verfügung stellen kann in Zeiten der DSGVO halt via Post.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Gelöschter Nutzer
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Da kann ich Frau Fitschen und Herrn Eberhardt nur zustimmen. Ich kann nicht verstehen, warum die Datev sich seit Jahren damit so schwer tut, elektronisch an das Finanzamt übermittelte Erklärungen und ähnliches automatisch im DMS/Dokumentenablage abzulegen und damit zu dokumentieren, wann und was elektronisch eingereicht worden ist. Das ist doch auch aus haftungsrechtlichen Gründen existenziell. Die Diskussion hierzu lief schon in der alten Newsgroup und das einzige Argument der Datev dagegen war und ist, dass die Ablage doch jeder selbst manuell machen könnte.

An dieser - in Zeiten der KI - armseligen Haltung eines Datenverarbeitungsunternehmens werden vermutlich auch Barcamps und ähnliche Events nichts ändern. Da hilft nur Herabsteigen vom hohen Ross und Anwenderwünsche erfüllen.

Nur noch ein Beispiel:

Wenn nur jedes der 40.000 Datevmitglieder 100 Mandanten hätte, für deren durchschnittlich 3 Erklärungen (ESt, KSt, USt, GewSt, e+g Feststellung, E-Bilanz ...) jeweils einzeln Protokolle im DMS abgelegt werden müssen, wird pro Jahr 12 Millionen Mal die völlig gleiche Tastenkombination durchgeführt, um die gesendeten Daten zu protokollieren (und wie oft wird das bei 12 Mio. Fällen doch einmal vergessen?).

Und da besteht keine Notwendigkeit für eine Automatik?

julianeb
Einsteiger
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Nachricht 15 von 15
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Da es momentan kein echtes Übermittlungsprotokoll der einzelnen Bestandteile mit der ELSTER-Transfer-ID gibt, bitte ich hiermit die DATEV sich diesem Problem anzunehmen.

Ich kann dem Finanzamt im Streitfall keine E-Bilanz-Vorschau senden und behaupten, dass das die elektronisch übermittelten Daten sind. Diesmal konnte ich mein Problem glücklicherweise telefonisch klären. Nach mehrmaligem Bitten hat die Mitarbeiterin beim Finanzamt meine E-Bilanz nochmals genau durchgesehen und konnte nun das Anlageverzeichnis finden - wie auch immer. Ich bin froh die Sache vom Tisch zu haben. Aber für die Zukunft wünsche ich mir von der DATEV eindeutige Protokolle als Nachweis.

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letzte Antwort am 25.09.2019 12:43:23 von julianeb
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