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Rechtsformwechsel

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letzte Antwort am 23.09.2019 12:17:29 von lohnbuchhalter
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lohnbuchhalter
Einsteiger
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Für unser Unternehmen steht ein Rechtsformwechsel ins Haus. Der bisherige Arbeitgeber "GbR" beendet seine Tätigkeit und wird in eine neu gegründete "GmbH" eingebracht, welche alle AN unverändert übernimmt. (aus steuerlicher Sicht eine Einbringung, keine Umwandlung)

Wir haben für die GmbH eine neue Steuernummer zugewiesen bekommen, die Betriebsnummer soll laut Betriebsnummernservice jedoch unverändert bleiben (lediglich der Rechtsformwechsel muss gemeldet werden).

Bisher rechne ich die GbR im Lodas ab, das soll auch weiterhin für die GmbH erfolgen. Aktuell bewegen mich dazu mehrere Fragen ...

Gehe ich recht in den Annahme, dass ich für die GmbH einen komplett neuen Mandanten anlegen muss? Daraus würde ich schließen, auch für alle MA eine Abmeldung mit Grund 30 in der "GbR" vorzunehmen und eine Anmeldung mit Grund 10 in der "GmbH", automatisch dann ebenfalls die Lohnsteuerbescheinigung bis zum Beendigungsdatum.

Wie kann ich die gesamten Personal-/Stammdaten auf den neuen Mandanten, die neue GmbH, übertragen? Kann mich erinnern, dassdas irgendwie machbar war (Sicherung erstellen - Einspielen der Sicherung??? oder Erstbestückung ???)

Muss für die GbR die Einstellung der Betriebstätigkeit gesetzt werden? Widerspricht das nicht dem Beibehalten der Betriebsnummer?

Von der Berufsgenossenschaft habe ich noch keine Aussage - gehe aber davon aus, dass wir hier auch eine komplett neue Mitgliedsnummer bekommen werden - hier dann auch entsprechend eine unterjährige Abmeldung mit Sondertatbestand UV05?

... und bestimmt noch ein paar Punkte mehr ...

Hat dies schon mal jemand so umgesetzt, kann mir jemand Tipps geben?

Vielen Dank schon einmal vorab ...

A.Schieck

björn
Experte
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Hallo Frau Schieck,

ja das ist richtig Sie müssen hierfür eine neue Mandantennummer anlegen. Den LODAS Mandanten inkl. der Personalnummern können Sie in LODAS über den Mandanten Manager kopieren. Sie müssen nur vorher die Leistung bei dem neuen Mandanten anlegen.

Wenn nachträglich noch Korrekturen abzurechnen sind, müssen Sie dies dann unter der alten Mandantennummer machen.

Beim alten Mandanten würde ich bei allen Mitarbeitern ein Austrittsdatum reinnehmen. Hierdurch wird dann die Lohnsteuerbescheinigung und die SV-Meldung erstellt. Bei der BG wählen Sie als Beendigungsgrund "Vergabe einer neuen Mitgliedschaftsnummer..." aus. Da die BG hier mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine neue Nummer vergeben wird.

Durch die Abmeldungen bei der GbR müssen Sie auch nicht die Ergebniswerte vortragen.

Den Haken für die Betriebseinstellung dürfen Sie nicht setzen, da die GmbH über die alte Nummer weiter läuft.

Gruß

Björn

Gelöschter Nutzer
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Ich würde hier aufpassen und die Aussage der Betriebsnummernstelle nicht ohne Weiteres akzeptieren. Ob es sich um einen Rechtsformwechsel handelt halte ich ohne Umwandlung (dies ist eine zivilrechtliche Frage, keine steuerliche) für fraglich. Wahrscheinlich muss hier geklärt werden ob es sich um einen Betriebsübergang handelt, immerhin kann die GmbH bei BP und anderen Verwaltungsakten Probleme bekommen (Haftung, Prüfungsanordnungen, Insolvenz, Ansprüche der AN etc.), wenn einfach die vorherige BN weiter genutzt wird, da dann aus allen Richtungen nicht mehr zwischen GbR und GmbH unterschieden wird. Aber selbst wenn ein Betriebsübergang vorliegt, kann eine neue BN hier ratsam sein (Anwalt fragen) um unangenehme Rechtsprobleme auszuschließen.

Der Berater, der hier einfach ganz technisch die BN für seinen Mandanten beibehält kann sich ebenso in die Haftungsnesseln setzen.

Hier sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt befragt werden, denn falsche Entscheidungen an dieser Stelle können meist nie wieder glattgezogen werden. Wahrscheinlich (hoffentlich) wurde dies vom Arbeitgeber aber schon rechtlich abgesichert.

lohnbuchhalter
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Laut unserem Anwalt handelt es sich um einen Betriebsübergang, der Betriebsnummernservive beharrt auf seiner Einschätzung und verweist auf das Schema:Screenshot_2019-09-23 Entscheidungsschema zur Betriebsnummern-Vergabe - dok_ba013394 pdf.png

Demfolgend ist eine neue Betriebnummer aus Ihrer Sicht nicht notwendig. Leider erreiche ich telefonisch dort niemenden und muss immer auf Rückmeldung warten ...

Sollen wir einfach dies übergehen und eine neue Betriebsnummer online beantragen? Macht das Sinn?

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lohnbuchhalter
Einsteiger
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Hallo Björn,

kann ich das Leistung anlegen und kopieren der Daten über den Mandantenmanager irgenwo nachlesen?

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Gelöschter Nutzer
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Die Frage ist, ob das aktive "Übergehen" durch die Beantragung einer neuen Betriebsnummer irgendwelche Rechtsprobleme aufwirft / oder nur geringe Rechtsprobleme. Da ist auf jeden Fall der Anwalt mir einer Aussage gefragt.

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björn
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Da findet sich mit Sicherheit etwas in der Infodatenbank dort mal nach LODAS Mandant kopieren suchen oder so ähnlich. Ein Dokument habe ich dafür leider nicht griffbereit.

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Gelöschter Nutzer
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Wenn die GbR aufgelöst ist, existiert doch kein weiterer (existierender) Beschäftigungsbetrieb - ergo "nein" - eine weitere ist erforderlich.....


Selbst in der Mitte (Antwort jeweils mit "ja") ist das Ergebnis "NICHT E R F O R D E R L I C H". Ich verstehe "nicht erforderlich" zumindest nicht für ein Verbot, dass trotzdem eine neue BN vergeben werden kann. Ansonsten würde da ja stehen "es ist keine neue zu vergeben".

Aber ein derart einfaches Schaubild wird die Rechtssituation einfach nicht abbilden können, meiner Erfahrung nach werden aber eh 90% der Betriebsnummern falsch vergeben, da ja nur wenige Fragen gestellt werden und eigentlich keine intensive Prüfung durch die BN-Service vorgenommen wird.

Mit derselben BN und übergreifenden BP´s (z.B. Jahre 2017, 2018 (GbR) und ab 2019 GmbH) wird eine Umsetzung schwierig (wer vertritt die GbR, wer die GmbH, wer bekommt die Prüfungsanordnung und wer zahlt am Ende (natürlich alles die GmbH). Wenn bei der GbR Bockmist gemacht wurde, gehen die Beitragsforderungen wohl erst einmal alle direkt an die GmbH.

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metalposaunist
Unerreicht
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Thomas_Kahl
Meister
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Also egal wie ich es drehe und wende - unter zu Hilfenahme des Schaubildes komme ich immer darauf, dass eine neue Betriebsnummer beantragt werden muss.

Der neue Arbeitgeber - GmbH - ist doch vorher nicht existent. Und selbst wenn die GbR-Gesellschafter identisch mit den GmbH - Gesellschaftern bleiben, dann ist die GmbH trotzdem ein neuer Arbeitgeber (juristische Person). Ich würde hier auf einer neuen Betriebsnummer bestehen.

Übrigens: man kann dem Betriebsnummernservice auch mailen. IdR dauert es ca 5 AT (manchmal auch viel schneller), bis die sich zurückmelden.

MfG
T.Kahl
lohnbuchhalter
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So sehe ich das "aus dem Bauch heraus" eigentlich auch - eine Mail an den Betriebsnummernservice ist bereits seit einigen Tagen verschickt, warte eben noch auf deren Rückmeldung zur neuerlichen Diskussion ...

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Gelöschter Nutzer
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Die Frage ist, wie das Schaubild den Begriff "Arbeitgeber" bzw. in diesem Zusammenhang den Betriebsübergang. Nimmt das SGB hierzu Stellung? Spannenden Fragen überall, ich liebe meinen Beruf

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t_r_
Allwissender
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Hier wird seitens der Agentur für Arbeit bestätigt, dass von ihrer Seite aus alles kann aber nichts muss:

https://www.arbeitsagentur.de/betriebsnummern-service/grundsaetze-vergabe

Bei der Frage: "Wird eine neue Betriebsnummer benötigt, wenn sich die Eigentumsverhältnisse oder die Rechtsform des Betriebs ändert?"

Gelöschter Nutzer
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"Es besteht die Möglichkeit, eine neue Betriebsnummer zu beantragen oder mit Einverständnis aller Beteiligten die bisherige Betriebsnummer zu übernehmen."

Tja, wie schön, dass hier so klare Kante gefahren wird........ also machts doch was ihr wollt.

Dann kann die Vernunft ja nur lauten: Neue BN beantragen, oder?

t_r_
Allwissender
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Dann kann die Vernunft ja nur lauten: Neue BN beantragen, oder?

Richtig. Ein schöner sauberer Schnitt ohne Diskussionen.

lohnbuchhalter
Einsteiger
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Ja, neue Betriebsnummer beantragen!

... so werde ich es wohl in Angriff nehmen, dann ist alles klar und sauber getrennt und gut!

Danke allen für die Beiträge dazu!

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letzte Antwort am 23.09.2019 12:17:29 von lohnbuchhalter
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