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LODAS: DÜ-Lohnnachweis 2019 – prüfen und handeln Sie jetzt!

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

damit Sie für die Übermittlung des digitalen Lohnnachweis 2019 gut vorbereitet sind, haben wir für Sie ein paar Informationen zusammengefasst.

Prüfen Sie bereits jetzt anhand

  • den Auswertungen 420 und 424,
  • dem Übernahmeprotokoll,
  • der Stammdaten in LODAS sowie
  • unserer Info-Dokumente,

ob alle erforderlichen Daten für die Erstellung und Übermittlung des digitalen Lohnnachweis vorhanden sind.

  1. Wählen Sie den Bearbeitungsmonat 01/2019 und gehen Sie unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften.
  2. Prüfen Sie, ob die Hauptmitgliedschaft für die aktuell gültige Mitgliedsnummer aktiviert und, ob der Status der Mitgliedschaft unter „Informationen zu den rückgemeldeten Daten/Status der Mitgliedschaft“ mit der Gültigkeit des aktuellen Meldejahres 2019 befüllt ist.
  3. Wählen Sie die Registerkarte Gefahrtarifstellen und prüfen Sie, ob die Rückmeldung der Gefahrtarifstellen für das aktuelle Meldejahr 2019 vorliegen und, ob die Haupt-Gefahrtarifstelle mit einem „X“ aktiviert ist.
  4. Sind mehr als eine Gefahrtarifstelle für das aktuelle Meldejahr vorhanden, ordnen Sie diese den betreffenden Mitarbeitern unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Register Unfallversicherung unter „Abweichende Gefahrtarifstellenverteilung (GTS)“ zu.

Wo kann ich prüfen, ob die UV-Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2019 erfolgt ist?

Auf der Auswertung 424 – Meldeverlauf Unfallversicherung.

Ist keine UV-Stammdatenabfrage für das Meldejahr 2019 aufgeführt, prüfen Sie zunächst, ob alle erforderlichen Stammdaten erfasst sind und führen Sie die UV-Stammdatenabfrage durch.

Wo kann ich prüfen, ob auf meine UV-Stammdatenabfrage eine Rückmeldung der Berufsgenossenschaft erfolgt ist oder ob eine Fehlermeldung zurückgemeldet wurde?

Im Übernahmeprotokoll. Öffnen Sie hierzu den Mandanten in LODAS und gehen über den Menüpunkt Auswertungen | Übernahmeprotokoll. Grenzen Sie den Zeitraum auf den 01.11. des Vorjahres bis zum aktuellen Tag sowie das UV-Meldeverfahren ein.

Ist im Übernahmeprotokoll eine Fehlermeldung enthalten, ist außerdem ein Lösungsdokument mit aufgeführt. In diesem finden Sie die weitere Vorgehensweise.

Was ist zu tun, wenn in der aktuellen Auswertung 420 – Einzelaufstellung Unfallversicherung der Hinweis „GTS ungültig – da nicht in der Rückmeldung der BG enthalten“ ausgegeben wird?

Es besteht dringend Handlungsbedarf!

Gehen Sie wie im Dokument  LODAS: Auswertung 420 - Hinweis: GTS ungültig, da nicht in der Rückmeldung der BG enthalten beschrieben vor.

Was ist zu tun, wenn die Berufsgenossenschaft für das aktuelle Meldejahr oder für das Vorjahr neue Gefahrtarifstellen zurückmeldet?

In diesem Fall besteht dringend Handlungsbedarf!

Gehen Sie wie im Dokument Gefahrtarifstelle (Unfallversicherung) zuordnen / ändern/ korrigieren beschrieben vor.

Was ist zu tun, wenn unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung Mitgliedschaften vorhanden sind, die nicht mehr gültig sind und noch nicht mit einem Sondermeldetatbestand beendet wurden?

Beenden Sie die Mitgliedschaft über die Schaltfläche „Mitgliedschaft beenden“. Wählen Sie den Grund und das Datum der Beendigung aus.

Hinweis: Ist die Mitgliedschaft bereits für die Meldejahr 2018 und 2019 nicht mehr gültig, wählen Sie den Grund Fehlanlage aus.

Folgende Servicevideos zur Unfallversicherung haben wir für Sie zur Verfügung gestellt:

Wir rechnen im Jahreswechsel mit einem hohen Anfragevolumen. Prüfen Sie daher bereits jetzt, ob Ihre Stammdaten zur Unfallversicherung für das Meldejahr 2019 korrekt hinterlegt sind. Bei Fragen sind wir gern auch über andere Servicekanäle für Sie da.

Beste Grüße aus Nürnberg

Ihr DATEV-Community-Team LODAS

verenaheinleinmonique.schauerkristinfrohmeyervanessa.mertelwolfstein78katharinadietl

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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