Hallo zusammen,
ich habe bereits den Zugriff auf das PayPal Konto und kann Buchungsvorschläge erzeugen. Die Ausgangsrechnungen sind eingespielt (mit hinterlegtem Transaktionscode als Auftragsnummer).
Die Ausgangsrechnungen werden auch erkannt (hohe Zuordnungsquote). Leider sind gerade zum Monatsende einige Zahlungen, welche nicht zugeordnet werden können - vermutlich, weil die Rechnung erst später automatisch erstellt wird.
Hierfür wollte ich das Anzahlungstool nutzen, aber nach der Aktivierung wie in den beiden Ratgebern "Paypal" und "Anzahlungen" beschrieben, funktioniert es nicht wie gewünscht.
Am meisten stört mich, dass für Überweisungen auf das eigentliche Bankkonto und sonstige Zahlungen vom Paypalkonto für Eingangsrechnungen auf einmal eine Auftragsnummer gefordert wird - wieso das? Das sind doch gar keine Zahlungseingänge.
Eigentlich ist doch der Idealfall wie folgt:
1) Ausgangsrechnungen einspielen
2) Paypal einspielen
3a) Zuordnung der Zahlungen zu den Rechnungen
3b) Zahlungen ohne Rechnungen werden auf Anzahlungen gebucht
4) Wenn im nächsten Monat unter anderem diese vorher "fehlenden" Rechnungen eingespielt wurden, kann man automatische Ausgleichsbuchungen vom Anzahlungstool aus anstoßen - Zuordnung anhand des Transaktionscodes
Verstehe ich was falsch? Bin kurz davor, die Anzahlungen händisch zu verwalten... 😞
Hallo,
bitte wenden Sie sich bzgl. der Klärung Ihrer Frage an den Service für Rechnungswesen, damit es schnellstmöglich geklärt werden kann.
Mit freundlichem Gruß
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Da Paypal immer Vorauskasse ist, könnte es Sinn machen, die Rechnungen der 1. Woche des Folgemonats einzuspielen, bevor die Zuordnung der Zahlungen zu den Rechnungen des laufenden Monats erfolgt.
So mache ich es mit meinem eigenen PayPal-Tool auch.
Erst die Ausgangsrechnungen des FiBu-Monats vollständig einlesen und dann alle Rechnungen der nachfolgenden Periode in einem eigenen neuen temporären Vorlauf einspielen. Erst danach wird PayPal eingelesen. Dann klappt es auch mit der Zuordnung der Zahlungen für eine Rechnung des Folgemonats.
Gruß A. Martens
Danke für die Infos. Die Daten des Folgemonats einzuspielen hat geholfen.
Hallo Herr Martens!
Ich komme auf diesen etwas älteren Post einmal zurück - im Grunde genommen machen wir das hier seit Jahren problemlos genauso.
Jetzt haben wir aber einen Fall, in dem Zahlungseingang und Rechnung/Lieferung ein paar Tage mehr als gewöhnlich auseinander liegen und somit die "Erhaltenen Anzahlungen" zum Monats- oder Jahresende eine größere Anzahl Buchungen (auch betragsmäßig) ausmachen.
Die (bisherige) Lösung mit dem Import der Rechnungen des Folgemonats klappt bei einem Ist-Versteuerer problemlos, da mit Zahlungseingang die Umsatzsteuer ausgelöst wird. Bei einem Soll-Versteuerer passiert hier aber im Monat des Zahlungseingangs nichts, hier ist m.E. die erhaltene Anzahlung die richtige Buchung, da die Umsatzsteuer ja für den "alten" Monat fällig ist.
Gibt es denn irgendeine Automatik (wie in Punkt 4 von @mehrkaffee vorgeschlagen), mit der im Folgemonat auch solche Buchungen ausgeglichen werden könnten?
Gruß,
Thorsten Müller
Also unterjährig war mir das schnurz, da es sich um eine temporäre Steuerhinterziehung handelt, die mit dem Nachfolgemonat geheilt wurde. Eine gewisse Unschärfe gibt es immer.
Zum Jahreswechsel geht das von mir angewendete System nicht, da hier bei der Zahlung für eine Rechnung es bei DATEV eine gläserne Grenze gibt. Will sagen, man kann nicht im OP eine Zahlung auf eine Rechnung im Folgejahr buchen. Aus diesem Grunde sind diese Zahlungen leicht zu lokalisieren und werden
a) einzeln auf ein Anzahlungskonto mit USt. gebucht, oder
b) weiterhin auf ein Debitorenkonto und in einer Summe auf ein Anzahlungskonto mit USt.
Die Welt ist komplizierter als der Gesetzgeber sich das manchmal so vorstellt.
Gruß Achilleus
Besten Dank! Pragmatische und doch vernünftige Lösungen sind eigentlich auch meine liebsten.
Die Umbuchung in einer Summe nach einem Filter in der OPOS-Liste hatte ich auch schon im Blick und dürfte ebenfalls kein Problem sein, ggf. selbst unterjährig nicht.