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Kalender auf der Lohnabrechnung (kein Baulohn)

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letzte Antwort am 27.09.2021 11:10:15 von TN
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eike
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Guten Tag,

im Bereich Baulohn wird automatisch ein Kalender mit geleisteten Stunden/Urlaub/etc. auf den Lohnabrechnungen in Lohn und Gehalt eingefügt.

Ist dies auch bei der "normalen" Lohnabrechnung möglich?

ullmann
Beginner
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Nachricht 2 von 8
2318 Mal angesehen

Ja, das geht.

Unter Mandantendaten

               Baulohn

                    allgemeine Angaben

schlüsseln:

Branchenzuordnung=sonstige Betriebe

Haken setzen bei Kalendarium auf Brutto/Netto-Abrechnung

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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eike
Beginner
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Nachricht 3 von 8
2318 Mal angesehen

Die Branchenzuordnung: "sonstige Betrieb" ist bei mir nicht vorhanden.

Ich habe nun Bundesgebiet West eingegeben, jedoch die Kreuze ZVK Pflicht, etc. entfernt.

Nun erscheint der Kalender wie gewünscht...

Vielen Dank

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kleinerotehexe
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
2318 Mal angesehen

Hallo Herr Carls,

das geht auch etwas einfacher:

Unter Mandant - Auswertungsdaten - Gestaltung können die Häkchen bei Urlaubsstatistik und Stunden-/Tagesstatistik gesetzt werden. Somit werden die Felder oben rechts auf der Brutto-Netto-Abrechnung befüllt.

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dalkan
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
2318 Mal angesehen

Funktioniert das auch auf Personalebene? Habe Maler und Lackierer für die benötige ich das Kalendarium, allerdings nicht für Angestellte. Wie kann ich es für Angestellte ausblenden?

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DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 8
2318 Mal angesehen

Hallo,

die Schlüsselung eines Kalendariums auf der Brutto/Netto Abrechnung ist in Lohn und Gehalt nur auf der Mandantenebene möglich und kann daher nicht für einzelne Mitarbeiter ausgeblendet werden bzw. pro Mitarbeiter geschlüsselt werden.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG

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Rossi
Beginner
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Nachricht 7 von 8
1189 Mal angesehen

Hallo,

bei Lohn und Gehalt in der Mandentenebene -> Mandentendaten wählen und dort unter Adresse ein Kreuzchen bei "Mandant rechnet Baulohn ab". Das Kreuzchen wird automatisch gesetzt, wenn man im Bereich Baulohn etwas ausgewählt hat. Also, möchte man den Kalender doch nicht, einfach Kreuzchen wieder raus.

 

Viel Erfolg 🙂

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TN
Fachmann
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Nachricht 8 von 8
1128 Mal angesehen

Handelt es sich hierbei nicht ohnehin um ein Baunebengewerbe?

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7
letzte Antwort am 27.09.2021 11:10:15 von TN
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