Das abweichende Wirtschaftsjahr für meine Biogasanlage endete per 30.06.2019.
Der Jahresabschluss soll zeitnah erfolgen.
Die KSt-Erklärung ist für 2019 zu erstellen.
Das KSt-Programm 2019 gibt es noch nicht.
Die Werte müssen in der Version 2018 erfasst werden, dürfen aber nicht die 2018-Werte überschreiben, also darf nicht gespeichert werden.
Die Rückstellungen müssen per Hand erfasst werden, also auch bei der nächsten Übergabe der Werte dran denken, sie rauszunehmen.
Bei der nächsten Berechnung fange ich in KSt wieder von vorn an.
Welche Lösung ist hier evtl. noch möglich und ich komme nicht drauf?
Gefühlt ist es jedes Jahr die selbe Leier, klar hat die DATEV nicht die Glaskugel was Gesetzesänderungen anbelangt, aber die Version 2018 1:1 auf 2019 umzusetzen sehen viele unserer Kollegen als nicht schwierig an, ich genauso.
Alternativ würde sich eine Dummy-Mandantenbestand in KSt für 2018 lohnen, da geht dann zwar nur der manuelle Wert-Übertrag aus KaReWe heraus, aber immerhin haben Sie dann eine maschinelle Berechnung mit weniger Stellen wo Fehler passieren können.
Alternativ würde sich eine Dummy-Mandantenbestand in KSt für 2018 lohnen, da geht dann zwar nur der manuelle Wert-Übertrag aus KaReWe heraus, aber immerhin haben Sie dann eine maschinelle Berechnung mit weniger Stellen wo Fehler passieren können.
Ich denke, beim manuellen Wert-Übertrag würden mir mehr Fehler passieren und es hört sich für mich aufwändiger an, als die Rückstellung per Hand zu buchen?
So im Gespräch kommen dann noch mehr Ideen:
Kopieren Sie die Summen- und Salden aus dem Produktiv-Bestand 2018/2019 in den Dummy Bestand 2017/2018 um dann von dort die Übergabe anzustoßen. Danach wird die KSt auf Stand 2018 berechnet, der Übertrag der KSt/GewSt-RSt kann dann m.E. aus dem Dummy-Bestand manuell in den Produktiv-Bestand übertragen werden.
Ich muss zugeben, eine Biogas-Anlage habe ich nicht im Mandantenbestand, aber gibt es hier große Besonderheiten die in der KSt/GewSt berücksichtigt werden müssen? Also so dass eine Übergabe der Buchungen aus KaReWe arbeitserleichternd ist?
Kopieren Sie die Summen- und Salden aus dem Produktiv-Bestand 2018/2019 in den Dummy Bestand 2017/2018 um dann von dort die Übergabe anzustoßen.
Vielen Dank für die weiteren Gedanken.
Ich bin mir gar nicht sicher, ob wir Dummy Bestände anlegen dürfen.
Was ist mit den "Leistungen" in den Stammdaten? Die müssen dann auch passen.
"Leistungen" werden bei uns nur vom Admin geändert.
Ich bin immer froh, wenn der Stammdatenabgleich gerade mit den Gesellschaftern (hier ist eine GmbH & Co. KG) sauber läuft (hier werden wir vom Admin zu Recht sehr gemahnt!).
In diesem Fall würde ich die zwei Möglichkeiten (manuelle Berechnung mit Fehlerstellen oder Dummy-Bestand mit Automatik) an die nächst höhere Stelle eskalieren lassen.
Problem für 2019 ist insoweit gelöst:
ab 2.10.2019 die "KSt 2019 vorab" als DFÜ-Bereitstellung da (s.Dok. 1010488).
Anruf DATEV am 7.10.2019 aufgrund meines Servicekontakts :
Die Programmvorab-Versionen gibt es erst, wenn das Finanzamt es bereitstellt. Sind keine großen Änderungen, geht es schneller. Für 2019 musste die INV-Geschichte neu rein. GewSt lag im Juni vor, KSt erst Ende Sept.
Datev hat leider keinen anderen Vorschlag für mich.