Hallo Newsgroup,
kann ich die Änderung (Umzug) nun von KSt in die ZMSD übernehmen?
Im ersten Satz steht, dass es als Umzug interpretiert wird. Im 2. Satz aber, dass das nur direkt in der ZMSD geht.
Das Häkchen KSt ist nicht auswählbar 😞
Schöne Grüße
Willi Müller
Hallo,
das ist doch wieder einmal ein schönes Beispiel, dass der Stammdatenabgleich in der jetzigen eine Arbeitsbelastung ohne Gleichen ist.
Noch ein Beispiel, wo die Unsinn erkennbar ist: Die unterschiedlichen Bezeichnungen der Gesellschaftsformen zwischen ZMSD und KSt lassen bei einer Ltd immer wieder den Abgleich starten. Das nervt!
Gruß
KP
Hallo Herr Müller,
ja, Sie können die Änderung der Adresse u.a bei einem Umzug von der Körperschaftssteuer, in die Mandantenstammdaten übernehmen. Der Hinweis besagt, dass die Änderung zum heutigen Datum interpretiert wird. Ausschließlich in den Mandantenstammdaten kann nur das löschen bzw. die Korrektur, der Adresse erfolgen.
Der Haken beim Stammdatenabgleich ist auswählbar, sofern in der leistungserstellenden Anwendung eine Adresse erfasst wurde.
Zum besseren Verständnis dienen Ihnen zwei Screenshots.
Ausgangssituation:
In den Zentralen Stammdaten ist aktuell eine Adresse hinterlegt.
Diese Adresse wird nun in der Körperschaftssteuer geändert und bei dem Stammdatenabgleich übernommen. Wie in dem zweiten Screenshot zu erkennen, wird die Änderung zum heutigen Datum interpretiert. In den Zentralen Stammdaten selbst können Sie nun die Adresse(n) weiterbearbeiten und z.B. die Gültigkeit auf ein anders Datum setzen. Da der Umzug erfolgt ist, existieren nun zwei Adressen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schmidt
Service Betriebswirtschaftliche Basis