Liebe Community,
ist es richtig, dass ich zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank der StbK München immer ein externes Kartenlesegerät für den Kammerausweis benötige, da die SmartCard nicht unterstützt wird oder verstehe ich das falsch?
Herzlichen Dank
Liebe(r) Maloudie,
bei den Steuerberaterkammern Nürnberg und München ist es in der Tat so, dass die Registrierung der Kanzlei nur mit dem Kammermitgliedsausweis erfolgen kann. Da es diese Karte nur im Scheckkarten-Format gibt, benötigen Sie hierzu ein Lesegerät, welches Sie entweder über den Fachhandel oder als DATEV-Mitglied über DATEV beziehen können. Welche Lesegeräte dafür genutzt werden können, finden Sie in folgendem Dokument:
Da viele Kanzleien bereits SmartCards von DATEV einsetzen und diese lieber nutzen möchten, empfehlen wir in dem Fall in der Vollmachtsdatenbank eine Untervollmacht auf die DATEV SmartCard einzurichten. Wie dies funktioniert finden Sie in folgendem Dokument:
Vollmachtsdatenbank: Untervollmachten vergeben
Die unterbevollmächtigte SmartCard kann dann Vollmachten erfassen und übermitteln und die Datenabrufe von VaSt und Steuerkonto durchführen. Der Kammermitgliedsausweis wird dadurch nur noch für die verwaltenden Tätigkeiten unter dem Menüpunkt "Kanzlei verwalten" (z.B. Vergabe weiterer Untervollmachten, Anzeige der Rechnungsdetails, Anlage von weiteren Bekanntgabeadressen) benötigt.
Ich hoffe, ich konnte mit den Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Saubert
Produktmanagement und Service Vollmachtsdatenbank
DATEV eG
Ich muss gestehen, dass ich es auch ziemlich unbefriedigend fand; mittlerweile habe ich mich einigermaßen daran gewöhnt, dass ich zur Abfrage der Steuerdaten die Karten umstecken muss.
ich habe meinen Kammermitgliedsausweis zur Nutzung der DATEV-Programme freischalten lassen. So kann ich mit meiner Karte die Vollmachtsdatenbank, das Steuerkonto und Unternehmen online (incl. EBICS) nutzen. DATEV mIDentity habe ich selbst gar nicht, sondern nur unsere Mitarbeiter.
Kammermitgliedsausweis zur Nutzung von DATEV-Programmen freischalten: LEXinform/Info-DB