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Keine Verschonung in Erbschaftsteuer

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letzte Antwort am 28.08.2019 13:58:35 von Stefan_Dietze
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nimo1024
Einsteiger
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Hallo,

ich mit eine Erbschaftsteuer berechnen und weder die Regel- noch die Options-Verschonung in Anspruch nehmen, da ich weiß, dass der Betrieb direkt verkauft wird. In der Zeile 31 kann ich aber nur eines der beiden auswählen?

DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Dietze
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
30 Mal angesehen

Deklarieren Sie den Verstoß gegen die Behaltensfrist in Zeilen 52-54 der Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen und erfassen Sie in den Zeilen 2-14 selbst ermittelte Werte (ggf. "0").

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letzte Antwort am 28.08.2019 13:58:35 von Stefan_Dietze
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