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LuG - Arbeitszeiten zuerst regelm., dann unterschiedliche Verteilung auf die Wochen

22
letzte Antwort am 30.11.2019 18:21:56 von lll
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lll
Einsteiger
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Nachricht 1 von 23
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Ich habe den o.g. Fall. Nachdem ich ein paar Dokumente gelesen, ein paar Änderungen und anschließend die Probeabrechung gemacht habe, gab es Fehlermeldungen, die ich nicht verstehe, insbesondere die Fehlermeldung, dass irgendeine Formel nicht stimmt. Vielleicht wird "Stundenformeln" gemeint.

Ich weiß nicht, wo und was ich korrigieren soll.

Für Lösungen/Erläuterungen wäre ich sehr dankbar.

Ein Stundenlohnempfänger arbeitet seit dem Oktober 2018 pro Monat 64,95 Std..

Im August 2018 in den Feldern "regelm. u. feste Arbeitszeiten" Folgendes hinterlegt:

- Mandantenebene: keine Einstellung

- Mitarbeiter-Ebene: pro Woche 15 Std., von Mon. bis Freitag pro Tag 3 Std.

(pro Woche 15 Std. x 4.33 Wochen = 64,95 Std.)

Seit dem Juni 2019 bzw. seit der 23. KW sind seine Arbeitszeiten anders geworden: pro Monat 60 Std.

Pro Tag arbeitet er immer 4 Std..

Aber mal arbeitet er in der Woche von Mo. bis Do., mal von Mo. bis Mi., mal arbeitet in einer Woche gar nicht

In den folgenden Zeiträumen ist er krank geschrieben:

17.06. bis 26.07.

01.08. bis 29.08.

Entgeltfortzahlung kriegt er bis zum 02.08.

Ab dem 03.08. Krankengeld

U1-Anträge und Entgeldbescheinigung für Berechnung des Krankengeldes sind zu erstellen.

Vielen Dank fürs Lesen und Rückmeldungen mit Lösungen!!!

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t_r_
Allwissender
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Hallo,

grundsätzlich handelt es sich ja um zwei durchgängige AU-Zeiträume. Der erste Zeitraum ist daher komplett mit dem Ausfallschlüssel "K" zu schlüsseln. Die Arbeitstage sind mit Lohnart, Stundenanzahl und Tag zu erfassen. Die freien Tage sind auch "K"-Tage, aber ohne Lohnart, Stunden und Tagesschlüsselung.

Der zweite Zeitraum ist bis zum 02.08. wie vorgenannt zu schlüsseln. Ab dem 3.8. ist durchgehend "K6" zu erfassen, da der Mitarbeiter ab dem Zeitpunkt auch durchgehend Krankengeldanspruch hat.

Viele Grüße

T. Reich

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lll
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort.

Heute habe ich das auch versucht und hatte das folgende Problem:

Die freien Tage, z.B. Freitag, an dem er krank war und sowieso nicht arbeitet, habe ich nur mit "K" erfasst, aber dann gab es eine Fehlermeldung, die sagt, dass "K" mit einem Stundenzahl kombiniert werden muss. Ich habe "K" drin gelassen und das Fenster verlassen, dann hat das Programm selber eine Stundenzahl in der Zeile erfasst.

Morgen gucke ich mir an, ob ich heute aus Versehen dabei was Falsches erfasst habe. Wenn nicht, könnte das Problem drin liegen, dass es in den Feldern "regelm. u. feste Arbeitszeiten" Zahlen gibt. Aber ich weiss nicht, wie ich dort die Zahlen löschen kann, ohne dass in der Verarbeitungsprotokoll diesbezüglich eine Fehlermeldung auftaucht.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 23
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Hallo,

die Krankheitszeiträume werden grundsätzlich im Kalender erfasst. Krankheitszeiten mit Lohnfortzahlung müssen auch an arbeitsfreien Tagen mit dem Ausfallschlüssel K erfasst werden, sofern die Krankheit über den arbeitsfreien Tag andauert.

Bei der Erfassung eines Ausfallschlüssels werden automatisch die Felder Stunden und Tage im Kalender hinterlegt. Dabei werden die Arbeitszeiten in folgender Reihenfolge herangezogen:

1. Wöchentliche Sollarbeitszeiten beim Mitarbeiter (unter Erfassen | Stammdaten | Arbeitszeiten | Wöchentliche Sollarbeitszeit)

2. Regelmäßige Arbeitszeiten beim Mitarbeiter (unter Erfassen | Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten)

3. Wöchentliche Sollarbeitszeiten beim Mandanten (unter Erfassen | Mandantendaten | Arbeitszeiten | Wöchentliche Sollarbeitszeit)

4. Regelmäßige Arbeitszeiten beim Mandanten (unter Erfassen | Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten)

An arbeitsfreien Tagen werden die Stunden und Tage im Kalender automatisch mit einem Leer Feld angezeigt.

Beim Buchen eines Ausfallschlüssels mit Unterbrechungstatbestand (z. B. K6 Krankheit mit Krankengeldanspruch oder KO Krankheit ohne Krankengeldanspruch) werden die SV-Tage gekürzt und es findet eine Teilmonatsberechnung statt.

Die Formeln die für die automatische Berechnung herangezogen werden, hinterlegen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter, Gruppe Teilmonatsberechnung oder auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.

Kann der Sachverhalt durch meine Antwort nicht geklärt werden, wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice für Lohn und Gehalt (Tel. +49 911 319-35600, Servicekontakt pro).

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lll
Einsteiger
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Nachricht 5 von 23
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Vielen Dank für die Antwort.

Nachdem ich die Erläuterungen oben gelesen habe, habe ich zunächst unter "wöchentl. Sollarbeitszeiten" seine Arbeitszeiten ab der 23. Woche Woche für Woche erfasst. Die Woche, in der er gar nicht gearbeitet hat, mit "0" Std. erfasst.

Danach wollte ich unter "Kalender" das machen, was T. Reich in der 1. Etage beschrieben hat: "Der erste Zeitraum ist daher komplett mit dem Ausfallschlüssel "K" zu schlüsseln. Die Arbeitstage sind mit Lohnart (1650), Stundenanzahl und Tag zu erfassen. Die freien Tage sind auch "K"-Tage, aber ohne Lohnart, Stunden und Tagesschlüsselung."

Dabei habe ich das Problem, das ich in der Etage 2 beschrieben habe: Die freien Tage, z.B. Freitag, an dem er krank war und sowieso nicht arbeitet, wollte ich nur mit "K" erfasst (ohne Lohnart, ohne Std.), aber dann gab es eine Fehlermeldung, die sagt, dass "K" mit einem Stundenzahl kombiniert werden muss. Ich habe "K" drin gelassen und das Fenster verlassen, dann hat das Programm selber eine Stundenzahl in der Zeile erfasst. (Diese Stundenzahl ist die von "regelm./feste Arbeitszeiten".) "0" Std. akzeptiert das Programm nicht.

Ich dachte, dass "regelm./feste Arbeitszeiten" durch "wöchentliche Sollarbeitszeiten" ersetzt werden kann. Aber "Kalender" orientiert immer noch an "regelm/feste Arbeitszeiten".

Es scheint mir, dass "regelm/feste Arbeitszeiten" und "wöchentl. Sollarbeitszeiten" gleichzeitig wirken. Ich brauche aber nur die Erfassung unter "Sollarbeitszeiten".

Was Protokoll U1-Antrag angeht,

ich nehme Juni als Beispiel. In den letzten 2 Juniwochen war er krank, er hätte von Mo. bis Do. jeden Tag 4 Std. gearbeitet, wenn er gesund gewesen wäre. Insgesamt soll der AG für 32 Stunden Erstattung erhalten und die wöchentliche Arbeitszeiten soll 16 Std. sein. Auf dem Protokoll steht aber die wöchentl. und tägli. Arbeitszeiten, die das Programm von "regelm./feste Arbeitszeiten" übernommen hat: wöchentl. 15 Std, tägl. 3 Std..

Für eine Lösung wäre ich sehr dankbar.

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einmalnoch
Experte
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Nachricht 6 von 23
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Das Ganze ist auch noch abhängig von der Formel für die Ausfallzeiten, ich habe in solchen Fällen mit der Formel "Betrag*zu zahlende Stunden/feste Stunden" gute Erfahrungen gemacht.

LuG und flexible Arbeitszeiten sind in meinen Augen eine Katastrophe, aber mit denen müssen wir täglich überleben.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

ich befürchte, dass LuG keine "Nachberechnungen" hinbekommt. Ich habe gerade mal einen Test gemacht:

Aktueller Monat über wöchentliche Sollarbeitzeiten erfasst und im Kalendarium gebucht: Es wird die Sollarbeitszeit ins Kalendarium übernommen.

Vormonat über wöchentliche Sollarbeitzeiten erfasst und im Kalendarium gebucht: Es wird die Arbeitszeit aus regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit übernommen.

Wird im aktuellen Monat Krankheit erfasst und ein Erstattungsantrag U1 gestellt, dann wird die wöchentliche Arbeitszeit vom Arbeitnehmer, ist dort keine erfasst, vom Arbeitgeber übernommen. Die Sollarbeitszeit findet hier keine Berücksichtigung.

Wenn Sie also eine andere Arbeitszeit drin haben wollen, werden Sie wohl oder übel einen Durchschnitt als Arbeitszeit im aktuellen Monat bei der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erfassen müssen und außerdem die Sollarbeitszeit pro Kalenderwoche erfassen.

Allerdings fällt mir keine Lösung für die Vormonate ein. Ich habe es mal über einen Mustermandanten probiert, aber für die Vormonate kriege ich keine Nachberechnung hin. Ich kriege bei Vormonaten, genau wie Sie, keine Kalendariumsbuchung ohne Arbeitsstunden an Arbeitstagen laut regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit hin, auch wenn ich bei der wöchentliche Sollarbeitszeit diesen Tag nicht als Arbeitstag erfasst habe.

Frau ninaschöneweis​, wie ist in solchen Fällen zu verfahren? Können Sie meine Aussagen so bestätigen oder habe ich etwas übersehen?

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Reich,

ist in Lohn und Gehalt bei dem Mandanten unter Arbeitszeiten eine regelmäßige / feste Arbeitszeit oder bei dem betroffenen Mitarbeiter in den Stammdaten unter Arbeitszeiten | regelmäßige / feste Arbeitszeit eine Angabe hinterlegt, dann wird auf diese Angabe zurückgegriffen sobald eine Kalenderbuchung erfolgt.

Löscht man diese Angabe in den Stammdaten bei dem Mitarbeiter und hinterlegt nur eine Angabe in dem Mitarbeiter unter Arbeitszeiten | wöchentliche Sollarbeitszeit und bucht anschließend im Kalender den Ausfallschlüssel "K" für den entsprechenden Zeitraum wird auf die Daten, welche unter wöchentliche Sollarbeitszeit hinterlegt sind, zurück gegriffen.

Sollte der Sachverhalt durch diese Antwort nicht geklärt werden können, wenden Sie sich bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

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t_r_
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Hallo Frau Hien,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich verstehe also richtig, dass sobald - egal ob auf Mandanten- oder Mitarbeiterebene - eine wöchentliche regelmäßige / feste Arbeitszeit hinterlegt ist, die wöchentliche Sollarbeitszeit beim Mitarbeiter in der Kalenderbuchung "ausgehebelt" wird.

Die Folge ist somit, dass bei Mandanten bei denen Mitarbeiter mit unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit beschäftigt werden und deshalb die wöchentliche Sollarbeitszeit Anwendung finden muss, dass auf Mandantenebene keine wöchentliche regelmäßige / feste Arbeitszeit erfasst werden darf. Die weitere Folge ist, dass - auch wenn von 500 Arbeitnehmern nur einer eine solche schwankende Arbeitszeit hat - bei allen Arbeitnehmern auf Mitarbeiterebene die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit erfasst werden muss.

Habe ich das richtig verstanden?

Viele Grüße

T. Reich

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lll
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Zwar hatten in meinem Fall die Angaben in der "regelm./feste Arbeitszeiten" sehr gestört, ich habe mir aber nicht getraut, sie zu löschen. Weil als er regelm. Arbeitszeiten hatte, war er auch krank gewesen und U1-Anträge erzeugt und übermittelt wurden. Die Angaben in der "regelm./feste Arbeitszeiten" waren in die U1-Anträge eingeflossen oder nicht? Wenn ich diese Angaben jetzt auf einmal löschen würde, fürchte ich, dass die früheren U1-Anträge nachträglich geändert werden, was falsch sein wird.

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t_r_
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Sie dürfen die Angaben auch erst ab dem Zeitpunkt löschen, ab dem sie nicht mehr gelten und gleichzeitig müssen Sie beim Mitarbeiter für die geleichen Zeiten die wöchentlichen Sollarbeitszeiten erfassen. Außerdem müssen Sie bei allen anderen Arbeitnehmern auf Mitarbeiterebene die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab Zeitpunkt der wechselnden Sollarbeitsueit erfassen, da Sie die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf Mandantenebene ja auch ab dem Zeitpunkt des Wechsels auf die wöchentliche Sollarbeitszeit "leer" machen müssen.

So zumindest verstehe ich die Aussage von Frau Hien.

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die wöchentlichen Sollarbeitszeiten unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Wöchentliche Sollarbeitszeit haben Vorgang vor den hinterlegen regelmäßigen Arbeitszeiten unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.

Löschen Sie keine regelmäßigen Arbeitszeiten auf der Mitarbeiterebene und/oder Mandantenebene. Die wöchentliche Sollarbeitszeit wird durch eine regelmäßige Arbeitszeit nicht "ausgehebelt".

Damit die wöchentliche Sollarbeitszeit des Mitarbeiters herangezogen wird, ist es erforderlich die Sollarbeitszeit ab der ersten Kalenderwoche des entsprechenden Monats zu hinterlegen.

Allgemeines Beispiel:

Für einen Mitarbeiter soll in der KW 3 die wöchentliche Sollarbeitszeit herangezogen werden.

Hierzu ist es erforderlich die Sollarbeitszeit bereits ab der KW 1 zu hinterlegen, da der Januar in KW 1 beginnt.

Es reicht nicht aus, die wöchentliche Sollarbeitszeit nur ab der KW 3 zu hinterlegen. Es muss für den ganzen Monat eine wöchentliche Sollarbeitszeit vorhanden sein.

Zu Ihrem Beispiel:

Muss die wöchentliche Sollarbeitszeit für einen Krankheitszeitraum ab dem 17.06.2019 erfasst werden, reicht die Angabe der wöchentlichen Sollarbeitszeit ab der Kalenderwoche 23 (23:2019) nicht aus.

Erfassen Sie die wöchentliche Sollarbeitszeit bereits ab der Kalenderwoche 22 (22:2019). Der 01.06. und 02.06.2019 befindet sich noch in der Kalenderwoche 22. Hinterlegen Sie einen historischen Stand für die KW 22 und für die KW 23, wenn sich die Arbeitszeiten ändern.

Buchen Sie anschließend die Zeiträume im Kalender über "Zeitraum erfassen" neu. Mit der Abrechnung wird eine automatische Nachberechnung durchgeführt.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
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lll
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Vielen Dank. Das werde ich ausprobieren.

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t_r_
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Hallo Frau Schöneweis,

vielen Dank für die Klarstellung.

Leider findet sich in der Hilfe oder auch in Lexinform kein Hinweis darauf, dass die wöchentliche Soll-Arbeitszeit ab Beginn eines Kalendermonats zu erfassen ist. Es wäre hilfreich, wenn ein solcher Hinweis bei der Hilfe zur wöchentlichen Soll-Arbeitszeit zu finden wäre.

Ich habe jetzt die Erfassung mit Krankheitszeiten getestet. Es werden nun die richtigen Arbeitszeiten im Kalendarium erfasst und abgerechnet. Was leider immer noch passiert, ist das im Efz-Antrag die bei Mitarbeiter erfasste regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ausgewiesen wird. Nimmt man diese beim Mitarbeiter raus, wird auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des Mandanten zugegriffen. Hier kann man sich also nur damit behelfen, dass man eine wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit ermittelt und diese erfasst?!

Vielen Dank.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
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Hallo Herr Reich,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Laut "Grundsätzlicher Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)" des GKV-Spitzenverbands gilt folgendes:

"Schwankt die Arbeitszeit von Woche zu Woche, dann ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die einzelnen Kalendermonate im Wege einer Durchschnittsberechnung zu ermitteln."

Das heißt, dass in den Stammdaten des Mitarbeiters eine wöchentliche, durchschnittliche Arbeitszeit zu ermitteln und zu erfassen ist. Die genauen Arbeitszeiten der jeweiligen Kalenderwoche sind für die Angabe im Antrag unter "Arbeitszeit wöchentlich" nicht relevant.

Liebe Grüße

Lara Hien

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Hien,

ich hätte halt erwartet, dass das Programm bereits aus den eingegebenen wöchentlichen Sollarbeitszeiten einen wöchentlichen Durchschnitt für den Antrag Efz ermitteln kann.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Viele Grüße

T. Reich

lll
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Wäre es möglich, dass das Programm für die Durchschnittsberechnung die Daten/Werte aus den "wöchentlichen Sollarbetiszeiten" nimmt?

In meinem Beispiel arbeitete der Mitarbeiter in der 1. Phase insgesamt pro Monat 64,95 Std. und in der 2. Phase 60 Std..

Die  durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für die einzelnen Kalendermonate in der 1. und 2. Phasen sind sicherlich nicht identisch.

Wenn das Programm die Werte aus den "wöchentlichen Sollarbeitszeiten" nicht nehmen kann, muss man wohl für die 2. Phase 2 Sachen tun:

- neue Erfassung unter "regel./feste Arbeitszeiten" (die Werte muss man zunächst selber herausrechnen und dann eintragen)

- Erfassungen unter "wöchentl. Sollarbeitsezeiten".

Wenn das Programm die Werte aus "wöchentlichen Sollarbeitszeiten" nehmen kann, hat man nur eine Sache zu tun.

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Selina_Heubeck
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Hallo,

ein Durchschnittswert aus den wöchentlichen Sollarbeitszeiten wird von Lohn und Gehalt derzeit nicht automatisch errechnet. In diesem Fall kann dieser nur manuell errechnet und in den regelmäßigen/ festen Arbeitszeiten hinterlegt werden.

Wie von ninaschöneweis bereits informiert, beachten Sie bitte die Reihenfolge in welcher die Arbeitszeiten herangezogen werden.

Freundliche Grüße

Selina Heubeck

Personalwirtschaft

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Beste Grüße Selina Heubeck
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lll
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Vielen Dank für die Antwort.

Ich hätte eine Frage:

Ich habe wieder einen Fall, der dem in der Etage 1 ähnlich ist (Für eine Weile hat der Arbeitnehmer regelmäßige Arbeitszeiten, ab September hat er gar keine regelmäßige Arbeitszeiten mehr. Und für 15 Tage krank, innerhalb von diesen 15 Tagen hätte er an machen Tagen ein paar Stunden gearbeitet, wenn er gesund wäre, an manchen Tagen sowieso nicht.). Mit "wöchentliche Sollarbeitszeiten" und "Kalendererfassung" klappt schlecht für den U1-Antrag. Unter anderem stört mich, dass auf dem U1-Antrag die regelmäßige Arbeitszeit steht, während der Arbeitnehmer gar keine regelmässige Arbeitszeiten hat.

Wie machen Sie mit der Formel? Ich dachte, dass es mit der Formel für mich eine Nummer zu groß ist. Aber wie das ausschaut, muss ich mich damit beschäftigen. Durch den Einsatz von Formel steht auf dem U1-Antrag keine regelmäßige Arbeitszeiten mehr?

Ich habe Dok.-Nr.: 9226185 gefunden: "Formeln für den Ausfall an Stunden".

Sollte ich zunächst "wöchentlich Sollarbeitzeit" erfassen, dann unter "Kalender" "K" und eine Lohnart mit "mit Erstattung gemäß Umrechnungsformel" nehmen, welche Lohnart soll ich nehmen, wenn der Arbeitnehmer ein Stundenlohnempfänger ist? (Ich habe nur 2000 gefunden. Das ist aber Gehalt.)

Für Erläuterung bin ich sehr dankbar.

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Darlene_Pfahler
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Nachricht 20 von 23
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Hallo,

handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Stundenlohnempfänger, ist die Lohnart 1650 „Lohnfortzahlung, Std.“ für die Krankheitsstunden zu verwenden. Die Stunden, die Sie mit der Lohnart 1650 abrechnen, werden für die Erstattung im AAG-Antrag (Umlage 1) herangezogen.

Sie haben die Möglichkeit die Lohnart beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Kalender parallel zu dem Ausfallschlüssel „K“ an den Kranktagen zu erfassen.

Dadurch wird die Anzahl der Stunden automatisch, auf Basis der regelmäßigen/ festen Arbeitszeiten oder der wöchentlichen Sollarbeitszeit, hinterlegt.

Wie bereits von @Nina Schöneweis erläutert, ist im Kalender die Krankheitszeit mit Lohnfortzahlung, auch an arbeitsfreien Tagen mit dem Ausfallschlüssel „K“ zu erfassen, sofern die Krankheit über den arbeitsfreien Tag andauert.

Auszug Kalendererfassung aus Musterbestand:

420921_pastedImage_2.png

Alternativ zur Kalenderfassung können Sie die Summe der Krankstunden auch unter Bewegungsdaten | Monatserfassung erfassen.

Auszug Monatserfassung aus Musterbestand:

420922_pastedImage_4.png

In Ihrem Beitrag sprechen Sie die Formeln für den Ausfall von Stunden an. Das Programm verwendet diese zur Errechnung von Teilmonatsbeträgen und zur Ermittlung des Erstattungsbetrages bei Entgeltfortzahlung im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG).

Sie können für einzelne Mitarbeiter unter Erfassen | Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten individuell festlegen, welche Umrechnungsformel gelten soll. Diese Einstellung hat Vorrang vor Einträgen auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter.

Voraussetzung für die Errechnung der Erstattungsbeträge ist die Art der Erstattung. Das Programm errechnet das fortzuzahlende Entgelt aus allen Bezügen mit Lohnarten, die im Feld „Art der Erstattung“ mit „Erstattung gemäß Umrechnungsformel“ gekennzeichnet sind.

Das Feld befindet sich auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnartenbesonderheiten.

Im Dokument 1021676 „Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG und elektronisches Erstattungsverfahren (U1/U2): Anleitung für Lohn und Gehalt“  unter Punkt 7.6 werden die einzelnen Angaben des AAG-Antrags U1 erläutert und u. a. auf die „Arbeitszeit wöchentlich“ eingegangen.

Freundliche Grüße

Darlene Pfahler

Personalwirtschaft

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Freundliche Grüße Darlene Pfahler
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Vielen Dank für die Antwort. Ich habe heute nochmal getestet. Es hat leider wieder nicht geklappt. Ich weiß nicht, was ich falsch gemacht habe.

Ein Mitarbeiter bekommt ein festes Monatsgehalt.

Vor dem September hat der Mitarbeiter feste/regelmässige Arbeitszeiten, wöchentliche 10 Stunden, pro Tag 2 Std.

Ab Sept. arbeitet er monatlich insges. 46 Std.. Arbeitsstunden unregelm. verteilt.

Im September habe ich die Arbeitszeiten nicht unter "wöchentliche Sollarbeitszeiten" erfasst.

Im Oktober hat er auch insges. 46 Stunden gearbeitet. Arbeitsstunden auch unregelmäßig verteilt. Ich habe folgendes unter "wöchentliche Sollarbeitszeiten" erfasst:

40 KW (vom 01.10. bis 05.10.)

Do. 5 Std.

Sa. 6 Std.

41 KW

Mo. 5 Std.

Do. 5 Std.

Sa. 6 Std.

42 KW

Di. 5 Std.

Fr. 5 Std.

43 KW

Mo. 5 Std.

Sa. 6 Std.

An den Tagen, an den er nicht gearbeitet hat, habe ich mit 0 erfasst.

44 KW

Keine Arbeitsstd. (Unter "wöchentliche Sollarbeitszeiten" nicht erfasst)

Unter "Regelm./Feste Arbeitszeiten" habe ich wie folgt geändert:

Wöchentliche Arbeitszeit:

ab 09/2019

11,08 Std.

Von Mo. bis Do.

1,85 Std. jeden Tag

Fr. u. Sa.

1,84 Std. jeden Tag

(Das habe ich selber herausgerechnet. 46 Std./4,33 W=11,08 Std./W. Ich habe das gemacht, weil ich ansonst unter "Kalender" für den Sa. 05.10. keine Arbeitsstunden erfassen kann. Das Programm lässt das nicht zu. Ich weiß nicht warum.)

Unter "Feste Arbeitszeiten": 2 Blöcke leer

Unter "Abweichende Formeln f. Teilmonatsberechnung u. Ermittlg. Erstattungsbetrag bei EFZ" steht 2 mal:

"Keine Angabe"

Unter "Kalender":

Di. 01.10.          K

Mi. 02.10.          K

Do. 3.10.          KF     Krank am Feiertag           5 Std.      1 Tag

Fr. 4.10.              K    

Sa. 5.10.             K                                             6 Std.      1 Tag

So. 6.10.              K

Mo 7.10.               K                                            5 Std.      1 Tag

Di. 8.10.               K                                       

Mi. 9.10.               K                                      

Do. 10.10.          K                                             5 Std.      1 Tag

fr. 11.10.          K                                        

Unter "Abrechnungsparameter" steht bei "Teilmonatsberechnung":

Ausfall v. vollen Tagen "Betrag x zu bezahlende Ktage / 30 Tage"

Ausfall v. Std. "Betrag - (Betrag / (wöchentl. AZ x 13/3) x Fehlstunden)"

ab 01.2018

Eigentlich sollen für U1-Antrag 21 Arbeitsstunden abgerechnet werden. Aber auf dem U1-Antrag steht:

Art des Entgelt: Gehaltsempfänger

Art der Ausfallzeit: Kalendertage;           Ausfallzeit: 11

Arbeitszeit wöchentlich: 11,08

Arbeitszeit täglich: 1,85

Können Sie mir bitte sagen, welche Änderungen ich machen sollte, damit 21 Arbeitsstunden auf dem Antrag steht?

(Muss der Mitarbeiter dafür ein Stundenlohn-Empfänger sein?)

Ich finde nicht korrekt, dass auf dem Antrag "Arbeitszeit wöchentlich 11,08, Arbeitszeit täglich 1,85" steht. Muss dies auf dem Antrag stehen?

Nochmal vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

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Dominika_Raciborska
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Hallo,

 

damit als "Ausfallzeit" die Stundenanzahl angedruckt wird, muss beim Mitarbeiter unter Stammdaten l Beschäftigung l Tätigkeit, Register "Organisationseinheiten" im Feld "Standardentlohnung" der Eintrag "Stundenlohnempfänger" geschlüsselt werden. 


=> Ausgewiesen werden Kalendertage bei Gehaltsempfängern oder Arbeitsstunden bei Stundenlohn. 


Diese Felder können nicht deaktiviert oder ausgeblendet werden und sind Bestandteil der Datenübermittlung im AAG-Verfahren. Erläuterungen zum kompletten AAG-Antrag finden Sie auch im Dokument 1021671 "AAG Aufwendungsausgleichsgesetz: Elektronisches Erstattungsverfahren (U1 / U2) - Hintergrund" unter Punkt 14 "Erläuterung der Werte auf dem DÜ-Protokoll Antrag auf Erstattung".

 

Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

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lll
Einsteiger
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letzte Antwort am 30.11.2019 18:21:56 von lll
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