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Anlage KAP häckchen bei unterdrücken und trotzdem erfolgt Berechnung

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letzte Antwort am 05.03.2020 15:36:52 von Stephan_Hirsch
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annika
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Hallo,

Seit langem mal wieder eine Anlage KAP ausgefüllt.

Es wurde alles ordentlich ausgefüllt, jedoch im oberen Bereich der Anlage KAP wurde das Häckchen bei "Obwohl Werte erfasst sind keine Ausgabe und keine elektronische Datenübermittlung dieser zuvor genannten Anlagen" gesetzt.

In den Berechnungen sind die Angaben die in der Anlage KAP drin sind aufgenommen.

Im Bescheid sind keine Angaben zur KAP, da das Häckchen gesetzt war!

Im vier-Augen-Prinzip ist es nicht aufgefallen, weil die erwartete Kapitalertragssteuer in der ESt-Berechnung drin war.

Warum kommen Daten, die nicht an das Finanzamt übermittelt werden in die Berechnung rein? Wie soll so ein Fehler auffallen!?

Bei solch auftretenden Sachverhalten ausgeschiedener Mitarbeiter wünscht man sich die Aufführung der übermittelten Anlagen im Protokoll. Ich weiß Elster kann das auch nicht, aber wir wollen ja auch besser sein!

Wie werden denn in anderen Steuerbüros solche Fehler verhindert?

stefans
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Es soll auch nur die Übermittlung unterdrückt werden und nicht die Berechnung. Nach meinem Verständnis ist das für Fälle, in denen die Günstigerprüfung zu keinem günstigerem Ergebnis kommt.

Sie erhalten auch folgenden Hinweis:

400340_pastedImage_0.png

Ich verstehe allerdings nicht zu welchem Fehler es jetzt gekommen ist oder kommen kann, der nicht aus einer Abweichung zwischen Bescheid und Berechnung ersichtlich sein muss?

Ich habe den Haken noch nie gesetzt und löse die Günstigerprüfung immer beim Finanzamt aus oder erfasse keine Anlage KAP. Bei späteren Änderungen im Bescheid muss so das Finanzamt zwangsweise erneut eine Günstigerprüfung durchführen.

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annika
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Nachricht 3 von 8
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Ja, die Entscheidung über die Erstellung der Anlage KAP treffen wir auch nach der steuerlichen Auswirkung.

Ich möchte doch aber die Differenz nicht erst beim Bescheid bemerken, sondern der soll doch genau wie meine Erklärung aussehen!

Und wie soll der Berufsträger im vier Augen Prinzip den Fehler sehen! wenn die KapErSt in der Berechnung ist.

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stefans
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Vielleicht reden wir aneinander vorbei, aber ich verstehe Ihre Bedenken und Einwände nicht.

Ja, die Entscheidung über die Erstellung der Anlage KAP treffen wir auch nach der steuerlichen Auswirkung.

Wie gesagt, ich setze den Haken nie bzw. lasse diesen nicht durch meine Mitarbeiter aus den o.g. Gründen setzen.

Aber wenn man den Haken setzt, dann nur, wenn es keine steuerlichen Auswirkungen gibt.

Sollte es doch eine steuerliche Auswirkung geben und man hat den Haken fälschlicherweise gesetzt, dann merkt man es spätestens bei der Abweichung im Bescheid. Dieses sollte eine absolute Ausnahme sein.

Und wie soll der Berufsträger im vier Augen Prinzip den Fehler sehen! wenn die KapErSt in der Berechnung ist.

Durch die Kontrolle des Hinweis-/ Fehlerprotokolls und einer Prüfung, ob es eine steuerliche Auswirkung gibt oder nicht und damit, ob der Haken zu recht gesetzt wurde oder nicht.

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annika
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Wir nehmen Ihre Anregung an und werden unserer Berufsträgerin in Zukunft das Fehlerprotokoll mit entsprechenden Markierungen und Prüfungspflicht übergeben.

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oschmitt
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Hallo,

 

ich verstehe ja das man den Haken setzen kann, aber sobald Einkünfte erfasst sind die der tarifl. Einkommensteuer unterliegen (oder andere zwingende Sachverhalte nach § 32d (3) EStG) muss die Anlage IMMER übermittelt werden!

 

Ich verweise hier auf das Info-Dokument  9264222 hier sagt selbst die DATEV wann die Anlage KAP abzugeben ist. Das kann und darf nicht unterdrückt werden, sind solche Sachverhalte erfasst muss der Hinweis kommen, das zwar die Unterdrückung der Anlage KAP gewünscht ist, aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt werden müssen.

 

Ein Servicekontakt ist erstellt.

 

oschmitt
Fortgeschrittener
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@Johannes_Maier @Ute_Höpfner Bekomme ich hierzu noch eine Stellungnahme?

 

Da ist ein SK von den Kollegen aus der Lohn-Abteilung schneller gelöst bzw. beantwortet.

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DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo oschmitt,

 

vielen Dank für Ihren Hinweis.

 

Für die nächste Version des Programms DATEV Einkommensteuer (DFÜ-Bereitstellung voraussichtlich am 20.03.2020) ist vorgesehen, im beschriebenen Fall sinngemäß folgende Meldung auszugeben:

 

„Das Kontrollkästchen ‚Anlage KAP, Anlage KAP-BET sowie Anlagen KAP-INV unterdrücken‘ ist aktiviert, obwohl tariflich zu besteuernde Kapitalerträge und/oder Kapitalerträge ohne Steuerabzug erfasst sind. Korrigieren Sie die Eingaben.“

 

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

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letzte Antwort am 05.03.2020 15:36:52 von Stephan_Hirsch
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