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KiStAM Abfrageverfahren

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letzte Antwort am 23.08.2019 12:59:25 von Ute_Höpfner
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oliver089
Beginner
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Hallo DATEV-Community,

bei uns kümmere ich mich zentral um die KiStAM-Abfragen (Regelabfrage und Anlassabfrage).

Da der Weg über das "BZSt Online-Portal" diverse Eingaben benötigt (Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer) die wir eh in DATEV vorliegen haben, habe ich mich gefragt wieso es keine Möglichkeit gibt die Daten direkt in DATEV abzurufen?

Da ich auch in LEXinform dazu nichts Passendes gefunden haben, melde ich mich jetzt hier.

Vielen Dank im Voraus für eure Antwort!

Grüße

Oliver Richter

P_G
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
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So weit ich weiss geht der Abruf der benötigten Daten nur über die BZSt Registrierung.

Das ist ein ziemlicher Graus: ich teile dem Mandanten mit, dass ich das gerne für ihn machen würde. Dann brauche ich aber nach den ersten Schritten das "Geheimnis" und noch eine ID von ihm. Dann mache ich zwar die erste Anmeldung, Mail zum Bestätigen usw. geht aber wieder zu ihm. Usw.

Das alles, um sich am Ende durch ein Formular zu klicken, die Gesellschafter einzugeben und als Ergebnis meist: keine Kirchensteuermerkmale zurück zu bekommen...

Gibt es hier noch andere, die die KiStaM-Abfrage für Mandanten machen?

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DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Herr Richter,

im Dokument  Kirchensteuerabzugsverfahren ab 1.1.2015 finden Sie neben grundlegenden Informationen zum Verfahren in Kapitel 11 ein Excel-Tool zum Download. Mit diesem Excel-Tool können Sie, basierend auf den Daten der Gesellschafter in der Körperschaftsteuer bzw. Kapitalertragsteuer, eine CSV-Datei für die Abfrage beim BZSt erstellen.

Hier ein Auszug aus dem Dokument:

„CSV-Verfahren“ heißt, dass Sie zur Abfrage der KiStAM eine CSV-Datei mit den notwendigen Daten aller abzufragenden Gesellschafter einer Gesellschaft in das BZStOnline-Portal importieren und exportieren. Die Angaben zu den Gesellschaftern können dabei aus dem Programm Kapitalertragsteuer bzw. Körperschaftsteuer ausgelesen werden. Sie ersparen sich so die manuelle Eingabe der Gesellschafter im BZStOnline-Portal. Diese CSV-Datei können Sie mit dem Excel-Tool Kirchensteuerabfrage erstellen.

Die vom BZSt zurückgemeldeten Daten zum KiStAM können Sie ab dem Anmeldezeitraum 2016 ins Programm Kapitalertragsteuer einlesen.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 23.08.2019 12:59:25 von Ute_Höpfner
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