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Gesetzliche Änderung xJustiz-Standard am Stichtag 01.09.2019

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letzte Antwort am 02.06.2020 15:42:12 von Silvia_Kubisch
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
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Nachricht 1 von 23
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Zum Stichtag 01.09.2019 ändern sich gemäß Ziffer 2 der Bekanntmachung zu § 5 Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung die Regeln für den Austausch strukturierter Daten im elektronischen Rechtsverkehr: Der XJustiz-Standard wird auf die neue Version 2.4 umgestellt.

Neue Version DATEV Anwalt classic

Wir stellen rechtzeitig für Sie eine neue Version von DATEV Anwalt classic bereit. Wenn Sie beA Nachrichten mit dem Anwaltspostfach in Anwalt classic an Gerichte versenden, müssen Sie die neue Version bis zum 01.09.2019 installieren:

  • Anwalt classic Hotfix K0005078--09310 Anwaltspostfach (DATEV-Programme 12.1, voraussichtlich 23.08.2019).

Die Änderung ist ebenfalls in Anwalt classic 10.2 (DATEV-Programme 13.0, voraussichtlich ab 06.09.2019) enthalten; die Auslieferung erfolgt jedoch nicht wie ursprünglich geplant am 23.08.2019, sondern erst 2 Wochen später ab 06.09.2019 (elektronische Softwareauslieferung), was für die gesetzliche Stichtagsänderung zu spät ist. Die Stabilisierungs-Teilnehmer für Anwalt classic 10.2 (DATEV-Programme 13.0) erhalten die neue Version aufgrund einer gesonderten Installations-Charge rechtzeitig am 30.08.2019.

Neueste Informationen zur Auslieferung von DATEV-Programmen finden Sie unter www.datev.de/softwareauslieferung. Weitere Informationen zu den neuen Anwalt classic-Versionen erhalten Sie im Dokument:

Aktuelle Version von DATEV Anwalt classic .

Änderungen im Anwaltspostfach

Mit der neuen Version müssen Sie bei beA Nachrichten an Gerichte zusätzlich die Instanzbehörde angeben. Dabei handelt es sich um eine Gerichtskennzahl, die Sie im Fenster beA Nachricht anlegen / bearbeiten auswählen. Bei Maßnahmen aus dem EDA-Mahnverfahren an Mahngerichte wird die Instanzbehörde automatisch vorbelegt. Ausführliche Informationen zur Erfassung der Instanzbehörde haben wir für Sie in einem Info-Datenbank-Dokument zusammengestellt:

Instanzbehörde in der beA Nachricht an Gerichte im Anwaltspostfach in Anwalt classic auswählen.

Nachricht geändert durch Silvia Kubisch: Hinweis auf gesonderte Installations-Charge für Stabilisierungs-Teilnehmer am 30.08.2019

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
andreasnürnberger
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Nachricht 2 von 23
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Sehr geehrte Frau Kubisch,

leider kann ich seit der Umstellung keine Nachrichten mehr an Behörden senden. Denn wenn ich ein beBPo auswähle, etwa eine mit „ELSTER“ beginnende Adresse eines Finanzamtes, dann bleibt das Feld „Instanzbehörde“ nicht grau, sondern muss ausgefüllt werden, was aber nicht geht, weil nur die Postfächer der Justiz hinterlegt sind. Als Fehlermeldung erhalte ich „Instanzbehörde ist bei Gerichten als Empfänger ein Pflichtfeld“, obwohl ich ja gar kein Gericht ausgewählt habe. Wie Sie selbst schreiben, betrifft die Umstellung aber doch nur die Kommunikation mit den Gerichten. Die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung mag ja noch eine untergeordnete Rolle spielen. Aber alle Behörden sind verpflichtet, ein beBPo einzurichten und elektronische Post darüber zu empfangen. Auch wenn viele Behörden das noch nicht wahrhaben wollen, nutze ich jedes nur greifbare beBPo um meine Behördenpost darüber abzuwickeln. Das geht nun leider derzeit nur über den Webclient. War das so beabsichtigt?

agmü
Meister
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Nachricht 3 von 23
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Hallo Herr Nürnberger,

ich glaube nicht, dass das so beabsichtigt  war.  Leider war ein Test vor dem 02.09.2019 nicht möglich.  Die Entwicklung kennt das Problem bereits.

Ich bin im Rahmen des Versandes einer Nachricht an eine Staatsanwaltschaft auf das Problem gestoßen.  Diese hatte aber scheinbar behördenintern die Software noch nicht umgestellt und daher ging der Versand noch.

Haben Sie mal folgenden "Workaround" versucht:  ein Gericht als Empfänger auswählen, dass die richtige Behördeninstanz auswählen.  Ist die richtige Behördeninstanz hinterlegt den eigentlichen Adressaten suchen.  So müsste der Versand wieder möglich sein.  Umständlich, aber bis zur Fehlerbeseitigung zumindest machbar.

mfg

Andreas G.Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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agmü
Meister
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Nachricht 4 von 23
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Wer stellt den die Daten für die Einträge bereit?

Mir ist aufgefallen, dass sich im Datenbestand auch noch "Behörden" befinden, die seit 2017 aufgelöst sind.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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andreasnürnberger
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Nachricht 5 von 23
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Hallo Herr Müller,

die Staatsanwaltschaften sind ja hinterlegt, nicht aber andere Behörden wie etwa die Finanzämter oder etwa das Bundesamt für Migration, das sich durch meine beA-Nachrichten auch schon belästigt fühlte. Ihren Vorschlag könnte ich daher nur so umsetzen: Ich adressiere die Nachricht an ein Finanzamt, wähle als Instanzbehörde aber beispielsweise ein Amtsgericht aus. Da ich aber nicht weiß, was dann passiert, getraue ich mich nicht, das abzusenden. Vielleicht geht das ja auch gar nicht.

Herzliche Grüße

Andreas Nürnberger

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 6 von 23
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Hallo Herr Nürnberger,

ich vermute, dass das ein Bug im DATEV-Anwaltspostfach ist. Der XJustiz-Standard 2.4 sagt zur Instanzbehörde folgendes:

Instanzbehoerde.PNG

im Bereich Mahnverfahren - es gibt noch weitere Einträge bei anderen Verfahrensarten. Dort habe ich aber keine bessere Erläuterung gefunden.

Details sind hier XJustiz - XJustiz 2.4 nachzulesen.

Ich denke, bei anderen - nicht aufgeführten Behörden - müsste das Feld tatsächlich leer bleiben dürfen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Michael-Renz
Experte
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Hallo Herr Nürnberger,

ich habe eben versucht, die Stuttgarter Finanzämter per beA-WebClient zu erreichen. Theoretisch müsste das ja gehen, wenn und soweit die bereits an bePO angeschlossen wären - ob das so ist, kann ich nicht sagen.

Aber: die Stuttgarter und Bonner Finanzämter sind jedenfalls über den beA-WebClient nicht erreichbar. für Stuttgart siehe screenshot, gefunden wird nur das Finanzgericht !

Unbenannt.PNG

Aber das Finanzamt Frankfurt/Oder ist im Verzeichnis zu finden! Scheint also, als wäre das ein Kommunikationsweg der mit Anschluss an bePO für uns Rechtsanwäte die Kommunikation per beA mit den Finanzämter ermöglichen würde.

Für interdisziplinäre Kanzleien, wäre das eine Riesen Erleichterung.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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andreasnürnberger
Beginner
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Hallo Herr Renz,

die Adressen der Finanzämter beginnen alle mit „Elster“. Sie müssen in die Suchmaske unter „Name“ also Elster eingeben und dann etwa die Stadt suchen. Dann finden Sie alle die Finanzämter, die mit einer Adresse vertreten sind. In Stuttgart sind das diese:

Screenshot.jpg

Sie müssen sich aber auf Gegenwind gefasst machen, wenn Sie die etwas versteckten Adressen nutzen. Ich jedenfalls erheilt prompt einen Anruf aus der IT-Abteilung der Senatsverwaltung für Finanzen. Man bat mich, diese Postfächer nicht zu nutzen mit der Begründung, sie seinen nur für die Kommunikation der Finanzämter mit dem Finanzgericht eingerichtet. Man könne meine Anhänge (PDFs) nicht lesen und müsse diese zuerst aufwändig umwandeln. Außerdem verwies man mich auf die Absprache mit der Datev, die in ihrer Software die Möglichkeit von elektronischer Kommunikation mit den Finanzämtern vorgesehen habe.

Ich blieb stur. Denn direkt aus der Software der Datev heraus kann ich bekanntlich nicht alles senden. Mit der Veröffentlichung der Adressen im beA wurde aber ein Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, so dass § 87 a Abs. 1 Satz 1 AO gilt. Vergleichbare Vorschriften gibt es in allen Verfahrensordnungen, etwa § 3a Abs. 1 VwVfG. Darüber hinaus sind alle Behörden gemäß § 2 Abs. 1 EGovG verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen.

Bis auf eine Ausnahme kamen alle meine Schreiben bei den Finanzämtern auch an. Es gibt aber auch Finanzämter in Berlin, die noch mit keiner Adresse im EGVP-Netzwerk vertreten sind. Ich hatte noch keine Zeit, mich darum zu kümmern. Aber wenn noch mehr interdisziplinäre Kanzleien das beA für die Kommunikation nutzen, kommt ja vielleicht Schwung in die Sache.

Herzliche Grüße

Andreas Nürnberger

andreasnürnberger
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Die Gerichtsvollzieher/innen können übrigens auch nicht adressiert werden, ohne eine Instanzbehörde auszuwählen. Obwohl diese anders als die übrigen Behörden zur Justiz gehörden, ist nicht nachvollziehbar, dass von ihnen keine Instanzbehörde hinterlegt ist. Gilt für sie der X-Justiz-Standard nicht? Tatsächlich besitzen viele Gerichtsvollzieher/innen noch gar kein elektronisches Postfach, was auch ein Unding ist.

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Michael-Renz
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Hallo Herr Nürnberger,

das ist ja ganz super - auf die Idee, so zu suchen, wäre ich niemals gekommen!!!

Ab jetzt bekommen die Finanzämter von mir in allen nicht per Elster zu erledigenden Verfahren nur noch eine beA-Nachricht - perfekt.

Ziviler Ungehorsam im Dienste des Digitalisierungszwangs - so was gefällt mir ganz gut!!

Und ne Nachricht an die DATEV - ich glaube die zuständigen Stellen dort kennen diesen Weg auch nicht, wäre aber extrem wichtig, weil damit beA und das DATEV-(anwalts-)Postfach eine ganz andere Bedeutung gewinnen.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
andreasnürnberger
Beginner
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Nachricht 11 von 23
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Hallo Frau Kubisch,

leider haben Sie, anders als gewohnt, noch nicht auf meine Frage reagiert. Sind Sie in Urlaub? Der Kollege Müller hat ja bereits geschreiben, dass die Entwicklung das Problem der fehlenden Instanzbehörden bei Behördenpostfächern bereits kenne. Ich wüsste schon gerne, ab wann ich das beA über die Datev-Schnittstelle wieder wie gewohnt nutzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Nürnberger

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DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag Herr Nürnberger,

es tut mir leid, dass Sie bisher keine Antwort auf Ihre Frage bekommen haben. Das ist aber nicht durch den Urlaub von Frau Kubisch begründet, sondern dass Ihr Beitrag vom 04.09.2019 eine Antwort auf die Ausführungen meiner Kolleginnen waren. Der gesamte Gesprächsverlauf ist bis jetzt als "Fachdiskussion" geführt. An dieser Stelle ist an sich eine Mitwirkung der Moderatoren nicht vorgesehen.

Ich werde zeitnah mit der Entwicklung Kontakt aufnehmen, damit Sie direkt von dort oder über mich eine Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Renate Nutsch

Produktservice Rechtsanwaltsmarkt

DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrter Herr Nürnberger,

es ist leider momentan so, dass wir über die SAFE-IDs nur die Rechtsanwälte und Notare rausfiltern und nur bei Ihnen die Angabe „kein Behördenempfänger“ erlauben. Bei allen anderen Empfängern gehen wir momentan davon aus, dass es Behörden sind und eine Instanzbehörde gefüllt sein muss. Eine weitere Unterscheidung Gerichte vs. andere Behörden findet nicht statt. Wir wollten mit der strengen Prüfung erreichen, dass die Gerichte die Nachricht nicht zurückweisen, weil das Pflichtfeld nicht gefüllt ist.

Leider kann ich keine Aussage treffen, wann wir diese Stelle nochmals anpassen können, um auch BeBPo-Postfächer wieder aus dem Anwaltspostfach heraus adressieren zu können. Mein mittelfristiges Ziel ist es, dass die manuelle Auswahl des Behördenempfängers für den Anwender wegfällt und Anwalt classic diesen setzt, wenn er vorhanden/bekannt ist. Aber so weit sind wir noch nicht und momentan haben wir andere Aufgaben.

Freundliche Grüße

Carsten Groß

Entwicklung DATEV Anwalt

P.S.: Meines Wissens sollen die Gerichtsvollzieher nicht direkt über beA/EGVP adressiert werden, sondern nur über die Gerichte.

andreasnürnberger
Beginner
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Nachricht 14 von 23
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Sehr geehrter Herr Groß,

es sind natürlich schöne Aussichten, dass mittelfristig das Feld Instanzbehörde automatisch ausgefüllt werden wird.

Auch finde ich es grundsätzlich gut, dass Sie eine Sperre setzen, wenn das Feld Instanzbehörde nicht ausgefüllt ist. Notwendig ist die Sperre aber nicht. Denn im beA-Webclient gibt es diese Sperre nicht. Die Nachrichten werden dann trotzdem versendet, wenn man nicht aufpasst.

Meines Erachtens könnte anstatt mit der SAFE-ID mit der EGVP-Rolle herausgefiltert werden. Dann damit lassen sich Gerichte und Staatsanwaltschaften von allen anderen Empfängern klar trennen.

Die derzeitige Sperre schränkt meine Möglichkeit mit Datev Anwalt zu arbeiten jedoch erheblich ein. Denn ich kann die Schnittstelle zum beA seit dem 1. September 2019 leider nur noch sehr eingeschränkt nutzen, weil ich einen Großteil meiner Post gar nicht an Gerichte sende, sondern an Behörden, insbesondere an Finanzämter, aber auch an Gerichtsvollzieher/innen. Sie können daher verstehen, dass ich mit dieser Art von Sperre überhaupt nicht zufrieden bin.

Vielleicht bin ich da ein Einzelfall. Mir ist auch klar, dass die viele unserer Kollegen den althergebrachten Papierweg gehen und daher die BeBPos gar nicht vermissen oder vielleicht auch gar nicht kennen. Der Digitalisierungswüste kann man meiner Meinung nach aber nur dadurch entgegenwirken, dass man den elektronischen Rechtsverkehr ausbaut und ihn nicht mit Selbstbeschränkungen wie diesen zurückbaut.

Was die Gerichtsvollzieher angeht, so werden diese nur deshalb zunächst über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle adressiert, weil es noch kein allgemeines Zuständigkeitsregister für Gerichtsvollzieher gibt. Wenn man aber den oder die zuständige/n Gerichtsvollzieher/in kennt, kann man den Auftrag auch direkt bei ihm oder ihr einreichen (§ 753 Abs. 4 ZPO). Das gilt vor allem aber auch in laufenden Verfahren etwa bei Nachfragen des oder der Gerichtsvollzieher/in. Das ist nun derzeit ebenfalls nicht mehr möglich.

Wenn ich mir an dieser Stelle noch etwas wünschen darf:

  • Ein persönliches Adressbuch wie im beA-Webclient
  • Den Abruf der Zugangsbestätigung

Letzteres ist dringend notwendig, weil sich oft erst nach längerer Zeit herausstellt, dass eine Nachricht angeblich nicht zugegangen ist. Dann ist die Nachricht möglicherweise im beA-Webclient schon der Löschung anheim gefallen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Nürnberger

alfzedler
Einsteiger
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Wenn ich mir an dieser Stelle noch etwas wünschen darf:

  • Ein persönliches Adressbuch wie im beA-Webclient
  • Den Abruf der Zugangsbestätigung

Letzteres ist dringend notwendig, weil sich oft erst nach längerer Zeit herausstellt, dass eine Nachricht angeblich nicht zugegangen ist. Dann ist die Nachricht möglicherweise im beA-Webclient schon der Löschung anheim gefallen.

Mein Reden! Ich schließe mich da an, befürchte aber, dass die Schnittstelle - Hinterlassenschaft von Atos - das noch gar nicht kann.

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DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die Rückmeldungen. Auch wenn wir das Topic gerade etwas für Weiterentwicklungsthemen kapern, möchte ich zu den Punkten kurz Rückmeldung geben.

Umgang mit der Instanzbehörde

Ihre Beispiele zeigen, dass wir hier im ersten Wurf zu kurz gesprungen sind. Haken dran. Ich kann nur noch nicht sagen, wann wir hier nochmal Änderungen durchführen können. Momentan sind andere Entwicklungsthemen gesetzt, so dass wir jedenfalls für das Servicerelease im Oktober keine Änderungen vornehmen können.

Persönliches Adressbuch wie im beA-Webclient

Das möchte ich nicht umsetzen. Zu welchem Problem ist denn ein persönliches Adressbuch die Lösung? Das Problem lautet doch: „Ich möchte die Empfänger und deren Safe-IDs nicht immer aufwändig manuell aus dem Gesamtadressbuch raussuchen müssen“. Richtig? Da ist aus meiner Sicht eine Favoritenliste nur zweitbeste Lösung.

Wir diskutieren gerade folgenden Ansatz: Wir kennen die Akte und die Aktenbeteiligten (im Sinne echte Aktenbeteiligte und an Verfahren beteiligte Gerichte) sowie deren Geschäftszeichen. Warum nicht im Nachrichtendialog das Eingabefeld für die Empfängerauswahl öffnen und alle Aktenbeteiligten i.o. Sinne anbieten. Nach Auswahl kann auf die (einmalig) hinterlegte SAFE-ID zurückgegriffen werden, so dass eine erneute Suche entfällt und wir können das Geschäftszeichen des Empfängers vorbelegen.

Empfängerauswahl.PNG

Gäbe es dann noch Argumente für das persönliche Adressbuch?

Zugangsbestätigung

Absolut nachvollziehbar und notwendig! Das ist ein Wunsch mit sehr vielen Nennungen und steht auf der Prioliste ziemlich weit oben. Leider ist, wie Herr Zedler schon vermutet, mit dem aktuellen Stand der Schnittstelle „schwierig“.

Momentan bleibt nur der Weg über die Export der Webseite.

Was hält die Community von der Idee, die Eingangsbestätigung als "echten Posteingang" im Eingangskorb abzubilden? Eine Verarbeitung erfolgte dann, wie bei jedem anderen Eingang auch, durch Klick auf Speichern und Verteilen. Das sieht zunächst nach Mehrarbeit aus, böte aber die Möglichkeit im Verarbeitenbereich des Eingangskorbs erst jetzt - mit Zugang der Nachricht - Fristen auszutragen und Aufgaben zu erledigen.

Alternativ könnten wir uns vorstellen, die Eingangsbestätigung silent in die Akte zu speichern, und im Ausgangskorb an der versendeten Nachricht ein Kennzeichen anzubringen, dass die Nachricht zum Zeitpunkt x auf dem Empfängerserver eingegangen ist.

Freundliche Grüße

Carsten Groß

Entwicklung DATEV Anwalt

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agmü
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Was die Gerichtsvollzieher angeht, so werden diese nur deshalb zunächst über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle adressiert, weil es noch kein allgemeines Zuständigkeitsregister für Gerichtsvollzieher gibt. Wenn man aber den oder die zuständige/n Gerichtsvollzieher/in kennt, kann man den Auftrag auch direkt bei ihm oder ihr einreichen (§ 753 Abs. 4 ZPO). Das gilt vor allem aber auch in laufenden Verfahren etwa bei Nachfragen des oder der Gerichtsvollzieher/in. Das ist nun derzeit ebenfalls nicht mehr möglich.

Wie viele der von Ihnen adressierte Gerichtsvollzieher nutzen das egvp/BeBPO tatsächlich?

Wir machen die Erfahrung, dass die Gerichtsvollzieher lieber die E-Mail-Kommunikation nutzen, wenn sie überhaupt digitalisiert arbeiten.  Daher stellt sich wahrscheinlich für die Masse der Anwender das Problem überhaupt nicht.


Wenn ich mir an dieser Stelle noch etwas wünschen darf:

  • Ein persönliches Adressbuch wie im beA-Webclient

Wozu noch eine Adressdatenbank.  Das beA ist und bleibt ein weiterer Kommunikationskanal, wie jeder andere auch.  Die SafeID beim jeweiligen Empfänger zu hinterlegen halte ich daher für die beste Methode.  Ob einmalig eine SafeID abgerufen wird oder einmalig die E-Mail-Adresse hinterlegt wird, bleibt eine einmalige Arbeit. Daher finde ich den Grundgedanken der Entwicklung richtig gut.

  • Den Abruf der Zugangsbestätigung

Bei diesem Punkt bin ich bei Ihnen. Diese Information muss in die Akte.  Es bleibt zu hoffen, dass die Schnittstelle hier künftig mehr Informationen bereitstellt. 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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agmü
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Was hält die Community von der Idee, die Eingangsbestätigung als "echten Posteingang" im Eingangskorb abzubilden? Eine Verarbeitung erfolgte dann, wie bei jedem anderen Eingang auch, durch Klick auf Speichern und Verteilen. Das sieht zunächst nach Mehrarbeit aus, böte aber die Möglichkeit im Verarbeitenbereich des Eingangskorbs erst jetzt - mit Zugang der Nachricht - Fristen auszutragen und Aufgaben zu erledigen.

Alternativ könnten wir uns vorstellen, die Eingangsbestätigung silent in die Akte zu speichern, und im Ausgangskorb an der versendeten Nachricht ein Kennzeichen anzubringen, dass die Nachricht zum Zeitpunkt x auf dem Empfängerserver eingegangen ist.

Besteht nicht auch die Möglichkeit im Rahmen des Nachrichtenabrufes nochmals auf die versendeten Nachrichten zuzugreifen und die Eingangsbestätigungen abzurufen und automatisiert in die ZIP-Datei zu spreichern?

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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alfzedler
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Wir diskutieren gerade folgenden Ansatz: Wir kennen die Akte und die Aktenbeteiligten (im Sinne echte Aktenbeteiligte und an Verfahren beteiligte Gerichte) sowie deren Geschäftszeichen. Warum nicht im Nachrichtendialog das Eingabefeld für die Empfängerauswahl öffnen und alle Aktenbeteiligten i.o. Sinne anbieten. Nach Auswahl kann auf die (einmalig) hinterlegte SAFE-ID zurückgegriffen werden, so dass eine erneute Suche entfällt und wir können das Geschäftszeichen des Empfängers vorbelegen.

Empfängerauswahl.PNG

Das würde mir sehr gut gefallen und geht über den Wunsch hinaus, denn so gesehen sind ja die Stammdaten der Adressaten, resp. Beteiligten unser Adressbuch. Damit könnte man mir auch meine Sorge nehmen, der falsche RA Geläufiger Name wurde als Adressat ausgewählt, was ich ja derzeit nicht mehr prüfen kann. In der Akte wird der richtige Anwalt sein.

Was hält die Community von der Idee, die Eingangsbestätigung als "echten Posteingang" im Eingangskorb abzubilden? Eine Verarbeitung erfolgte dann, wie bei jedem anderen Eingang auch, durch Klick auf Speichern und Verteilen. Das sieht zunächst nach Mehrarbeit aus, böte aber die Möglichkeit im Verarbeitenbereich des Eingangskorbs erst jetzt - mit Zugang der Nachricht - Fristen auszutragen und Aufgaben zu erledigen.

Alternativ könnten wir uns vorstellen, die Eingangsbestätigung silent in die Akte zu speichern, und im Ausgangskorb an der versendeten Nachricht ein Kennzeichen anzubringen, dass die Nachricht zum Zeitpunkt x auf dem Empfängerserver eingegangen ist.

Einen weiteren Eingang für die technische EIngangsbestätigung zu erzeugen, halte ich nicht für erforderlich, wenn anderweitig eine verlässliche und dem Vollbeweis zugängliche Bestätigung zur Akte gelangt. Fristen könnten nach dem beschriebenen Szenario: "im Ausgangskorb an der versendeten Nachricht ein Kennzeichen" wohl erledigt werden, WENN das Ganze auch in die AKte gespeichert wird, also das, was wir derzeit per Export aus dem WebClient holen.

(Außerdem muss das dann natürlich noch ausgedruckt und stehend laut verlesen werden, damit der BGH keine Pflichtverletzung erkennt, aber das ist eine andere Sache.)

Der Eingangskorb sollte "echten" Eingängen, also dem EB vorbehalten sein. Ein Faxsendebericht durchläuft in keiner der mir bekannten Kanzleien den Posteingangslauf und so würde ich das hier auch sehen.

Wenn an einer Stelle der Verarbeitung der Übermittlungsbestätigung auch noch eine Signaturprüfung erfolgen würde, könnte man dann endlich wieder auf Knopfdruck Fristen erledigen. Soweit ich erinnere, erwartet die Rechtsprechung nämlich auch die Kontrolle der Signaturen vor dem Streichen der Frist.

(Nach dem Maßstab müsste dann zwar auch auf dem Papier jede Unterschrift auf ihre Echtheit geprüft werden, aber da sind wir wieder bei den veralteten Denkweisen.)

agmü
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Was hält die Community von der Idee, die Eingangsbestätigung als "echten Posteingang" im Eingangskorb abzubilden?

Der Nachweis der erfolgreichen Übermittlung an den Empfänger ist für mich keine "Nachricht" im eigentlichen Sinn, sondern "nur" ein DATUM, welches als notwendiges "Übel" erfasst und vorgehalten werden muss.  Daher würde ich für eine Ablage silent plädieren.

Es wäre schön und wünschenswert, wenn dieser Mehrwert für den Kunden zeitnah geschaffen werden könnte.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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Silvia_Kubisch
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Hallo Herr Zedler,

Ihr Wunsch nach einem persönlichen Adressbuch wird mit DATEV-Programme 13.1 (elektronische Auslieferung voraussichtlich ab 30.12.2019) in der von Herrn Groß vorgestellten Form umgesetzt werden.

Sie können dann im Fenster beA Nachricht anlegen oder beA Nachricht bearbeiten den Empfänger der beA Nachricht aus der Liste Empfänger auswählen. Die Empfänger sind ähnlich der Schnellinfo Aktenbeteiligte in einer Baumstruktur abgebildet. In dieser Baumstruktur werden alle in der Akte gespeicherten Empfänger in der folgenden Reihenfolge angezeigt:

  • Instanzgerichte aus dem Arbeitsblatt Verfahren / Gericht der Akte
  • Mahngerichte aus dem Arbeitsblatt Verfahren / Gericht der Akte
  • Unmittelbare und mittelbare Aktenbeteiligte (Beziehungen, z. B. Ansprechpartner, Rechtsanwalt).

Empfaenger_beA_Nachricht.gif

Nach Auswahl kann Anwalt classic auf die (einmalig) hinterlegte SAFE-ID zurückgreifen, so dass eine erneute Suche entfällt und wir können das Geschäftszeichen und einen optional von der Aktenbezeichnung abweichenden Betreff des Empfängers vorbelegen.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
andreasnürnberger
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Hallo Frau Kubisch,

 

die Auswahl des beA-Adressaten über die Aktenbeteiligten funktioniert, solange kein Adressat die Safe-ID wechselt. Das ist leider gerade beim Landgericht Berlin geschehen. Auch in einem anderen Fall hatte ich einen Wechsel der Safe-ID. Dann erhält man erst einmal diese Fehlermeldung. Nach viel Aufwand und Zeitverlust kommt man dann auf die noch einfachste Lösung, die Kollege Schanze hier beschrieb.

 

Ich fände es daher gut, man erhielte einen eindeutigen Hinweis, wenn sich die Safe-ID geändert hat. Vielleicht könnten die Safe-IDs bei den Institutionen auch gepflegt werden, so wie alle anderen Daten auch.

 

Darüber hinaus habe ich eine Frage: Was mache ich, wenn eine Institution zwei Safe-IDs hat, beispielsweise die Berliner Amtsgerichte eine für die Gerichtsvollzieherverteilerstelle und eine für die übrige Post?

 

Herzliche Grüße

 

Andreas Nürnberger

 

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Silvia_Kubisch
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Hallo Herr Nürnberger,

 

zu Ihren Fragen:

 

1. Ich fände es daher gut, man erhielte einen eindeutigen Hinweis, wenn sich die Safe-ID geändert hat.

 

Die SAFE-ID wird automatisch beim Absender- oder Empfänger-Adressaten unter Zentrale Mitarbeiterdaten | Natürliche Person | Kommunikation im Feld "Sonstige" mit dem Zusatz "Safe-ID (beA)" gespeichert.

 

Wenn die im Adressaten hinterlegte SAFE-ID des Absenders oder des Empfängers nicht stimmt, kommt die von Ihnen erwähnte Meldung:


#APO00017
Die Schnittstelle der Bundesrechtsanwaltskammer hat folgende Meldung zurückgeliefert:
"0601 - Identity couldn't been found".

 

Die Meldung in Anführungszeichen ist die Meldung, die die BRAK Schnittstelle an Anwalt classic liefert. Eine qualifiziertere Meldung können wir an dieser Stelle leider nicht ausgeben, da die Meldung von der BRAK kommt und wir den Grund, warum die aktuell hinterlegte SAFE-ID ungültig ist, nicht kennen.

 

Ich habe die Kollegin, die bei uns die Fehler-Dokumente in der Info-Datenbank erstellt gebeten, zu dieser Fehlernummer #APO00017 / 0601 noch ein neues  Dokument anzulegen, damit die Lösung dazu auch in der Info-Datenbank verfügbar ist. Dort wird dann auch die von Herrn Schanze beschriebene Lösung hinterlegt: Sie müssen die alte SAFE-ID im Adressaten löschen. Dann wird bei der Erstellung einer neuen beA Nachricht beim Absender oder Empfänger automatisch die neue SAFE-ID hinterlegt.

 

2. Vielleicht könnten die Safe-IDs bei den Institutionen auch gepflegt werden, so wie alle anderen Daten auch.

 

Dieser Wunsch ist bei uns schon erfasst. Wir haben das Thema mit den Kollegen der Institutionsverwaltung besprochen. Leider liefert das OLG Stuttgart, das die übrigen Daten für die gesamte Institutionsverwaltung liefert, die SAFE-ID der Gerichte nicht mit. Daher können wir die SAFE-IDs nicht automatisch bei Institutionen hinterlegen (und aktualisieren).


3. Darüber hinaus habe ich eine Frage: Was mache ich, wenn eine Institution zwei Safe-IDs hat, beispielsweise die Berliner Amtsgerichte eine für die Gerichtsvollzieherverteilerstelle und eine für die übrige Post?

 

In diesem Fall müssen Sie den Adressaten doppelt anlegen und beim zweiten Adressaten die zweite SAFE-ID erfassen. 

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 02.06.2020 15:42:12 von Silvia_Kubisch
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