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Ummelden einer Arbeitnehmerin mitten im Monat von geringfügig besch. auf vers.-pflichtig

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letzte Antwort am 22.08.2019 13:24:38 von anneheitschmidt
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anneheitschmidt
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Hat jemand eine Idee, wie ich eine Arbeitnehmerin nach einem Bescheid von der Bundesknappschaft/Minijobzentrale genau auf den Stichtag ummelden kann? Wenn jemand zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse hat, prüft die Minijobzentrale, ob die 450-EUR-Grenze monatlich eingehalten wurde, indem sie die beiden Arbeitgeber auffordert, den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate zu melden. Wenn dann die 450-EUR-Grenze überschritten wurde, ergeht ein Bescheid zu einem bestimmten Stichtag. Und wenn der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat, wird die Arbeitnehmerin ab diesem Tag versicherungspflichtig und freundlicherweise nicht rückwirkend. Aber ich kann keine Ummeldung mit Meldegrund 31, was ja richtig ist, auf einen Stichtag mitten im Monat machen. Das geht nur zum Monatsende. Wenn ich den Stichtag beachten will, muss ich die Beschäftigte abmelden mit Meldegrund 30, was falsch wäre. ich würde sie dann unter einer neuen Mitarbeiternummer als normale versicherungspflichtig Beschäftigte bei der jeweiligen gesetzl. Krankenkasse anmelden, aber mit Meldegrund 10, was falsch wäre. Denn es müsste Meldegrund 11 sein. Aber das geht nicht bei Neuanlage eines Mitarbeiters. genau das bestätigt mir die Bundesknappschaft. So geht es nur, dass ich die Mitarbeiterin zum Monatsersten schon als versicherungspflichtig anmelde. Damit ist die Bundesknappschaft einverstanden. Aber das ist zum Schaden von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin. Hat jemand dafür eine Lösung ???

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Hallo,

es kommt darauf an welches Programm sie verwenden. Es muss eine zweite Personalnummer angelegt werden und die Personalnummern müssen dann miteinander verknüpft werden.

Allerdings verstehe ich das Problem mit den Meldegründen nicht. Formell sind zwar die Meldegründe 30 und 10 nicht richtig, führen aber im Endeffekt zum gleichen Ergebnis. Ich habe noch keinen DRV-Prüfer erlebt der das beanstandet hat, aber vielleicht ist das ja in jedem Bundesland anders 🙂

Gruß

anneheitschmidt
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Das Problem ist, dass ich bei dem Arbeitgeber nicht beliebig die Personalnummer wechseln kann, da er Lodas-Vorerfassung nutzt. Ich bekomme die Bewegungsdaten durch Download. Wenn da die Nummern nicht passen - und der Arbeitgeber nutzt sie in seinem eigenen System auch - bekomme ich ein Riesenproblem!!! Es wäre einfach für den Arbeitgeber nicht zumutbar einen solchen Personalnummernwechsel dauernd - denn es kommt in der Tat alle paar Wochen vor - mitzumachen. Im Übrigen haben Sie recht: Ein DRV-Prüfer beanstandet das nicht. Aber die Minijobzentrale ist empfindlich. Die sagen: Wofür gibt es denn die unterschiedlichen Meldegründe (Ich weiß es nicht!) und wollen, dass man sich dran hält. Ich seh schon: es gibt keine Lösung, die alles abbildet.

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Uwe_Lutz
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Moin,

diese Änderungsmeldungen mitten im Monat sind nur über mehrere Personalnummern möglich.

Sie können die Meldungen durchaus richtig mit GdA 31/11 übermitteln. Hierzu müssen Sie in LODAS z.B. die Angaben zu "Bisherige/Weiterführende Personalnummer" sowie "Sonstige Angaben" im Reiter Personaldaten - Personaldaten - Sonstiges erfassen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

anneheitschmidt
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Vielen Dank! Das löst einen Teil des Problems. Aber dass ich um den Personalnummernwechsel anscheinend nicht drumherum komme, finde ich weniger elegant 😞

Viele Grüße

Anne Heitschmidt

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letzte Antwort am 22.08.2019 13:24:38 von anneheitschmidt
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