Guten Morgen,
vieleicht kann mir jemadn helfen. Folgender Text stand unter der Lohnabrechnung:
Hinweis #LN16428
EAAG: Für den U1-Erstattungszeitraum (05.08.2019 bis 10.08.2019) werden laut Kalender 12,00
Ausfallstunden gemeldet. Zur Ermittlung des fortgezahlten Entgelts werden jedoch 0,00 voll erstattungsfähige
Stunden abgerechnet.
» Überprüfen Sie Ihre Eingaben.
In der Monatserfassung habe ich die Lohnart 2201 eingeben. Der Stundenlohn ist hinterlegt und im Kalendarium
habe ich als Ausfallschlüssel "K" eingegeben............
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar........... 🙂
Herr Geck und Frau Iodice vielen Dank, die Lohnart 1650 kenn ich, ich dachte es ginge auch anders.
Mir ist noch ein wichtiger Punkt eingefallen, woran es auch liegen könnte.
Der Beitragsgruppenschlüssel lautet: 0 1 0 0.......... könnte es auch daran liegen??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie müssen Krankstunden mit LA #1650 erfassen und von der LA #2201 abziehen. Dann klappts.
VG
Martin Geck
Mit der LOA 1650 erfassen und die Krankstunden von den anderen Std. abziehen.
Gruss
A. Iodice
Vielen Dank Frau Iodice,
Lohnart 1650 kenn ich, ich dachte es ginge auch anders.
Mir ist noch ein wichtiger Punkt eingefallen, woran es auch liegen könnte.
Der Beitragsgruppenschlüssel lautet: 0 1 0 0.......... könnte es auch daran liegen??
Vielen Dank Herr Geck,
die Lohnart 1650 kenn ich, ich dachte es ginge auch anders.
Mir ist noch ein wichtiger Punkt eingefallen, woran es auch liegen könnte.
Der Beitragsgruppenschlüssel lautet: 0 1 0 0.......... könnte es auch daran liegen??
Nein, es liegt allein an der Lohnart. Sie müssen die Krankstunden in den Bewegungsdaten erfassen.
VG
Dann ist der AN privat krankenversichert u. müsste sich mit seiner KV in Verbindung setzen, wg. der
LFZ.
Gruss
A. Iodice
Das wäre aber nur der Fall, wenn der AN ins Krankengeld kommt. Ansonsten ist nur der Umlageschlüssel U1 maßgebend.