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Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 22.08.2019 11:27:03 von martin_geck
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karin64
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Nachricht 1 von 8
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Guten Morgen,

vieleicht kann mir jemadn helfen. Folgender Text stand unter der Lohnabrechnung:

Hinweis #LN16428

EAAG: Für den U1-Erstattungszeitraum (05.08.2019 bis 10.08.2019) werden laut Kalender 12,00

Ausfallstunden gemeldet. Zur Ermittlung des fortgezahlten Entgelts werden jedoch 0,00 voll erstattungsfähige

Stunden abgerechnet.

» Überprüfen Sie Ihre Eingaben.

In der Monatserfassung habe ich die Lohnart 2201 eingeben. Der Stundenlohn ist hinterlegt und im Kalendarium

habe ich als Ausfallschlüssel  "K" eingegeben............

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar........... 🙂

Herr Geck und Frau Iodice vielen Dank, die Lohnart 1650 kenn ich, ich dachte es ginge auch anders.

Mir ist noch ein wichtiger Punkt eingefallen, woran es auch liegen könnte.

Der Beitragsgruppenschlüssel lautet: 0 1 0 0.......... könnte es auch daran liegen??

martin_geck
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Nachricht 2 von 8
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Hallo,

Sie müssen Krankstunden mit LA #1650 erfassen und von der LA #2201 abziehen. Dann klappts.

VG
Martin Geck

a_iodice
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Nachricht 3 von 8
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Mit der LOA 1650 erfassen und die Krankstunden von den anderen Std. abziehen.

Gruss

A. Iodice

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karin64
Beginner
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Nachricht 4 von 8
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Vielen Dank Frau Iodice,

Lohnart 1650 kenn ich, ich dachte es ginge auch anders.

Mir ist noch ein wichtiger Punkt eingefallen, woran es auch liegen könnte.

Der Beitragsgruppenschlüssel lautet: 0 1 0 0.......... könnte es auch daran liegen??

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karin64
Beginner
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Vielen Dank Herr Geck, 

die Lohnart 1650 kenn ich, ich dachte es ginge auch anders.

Mir ist noch ein wichtiger Punkt eingefallen, woran es auch liegen könnte.

Der Beitragsgruppenschlüssel lautet: 0 1 0 0.......... könnte es auch daran liegen??

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martin_geck
Beginner
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Nein, es liegt allein an der Lohnart. Sie müssen die Krankstunden in den Bewegungsdaten erfassen.


VG

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a_iodice
Einsteiger
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Dann ist der AN privat krankenversichert u. müsste sich mit seiner KV in Verbindung setzen, wg. der

LFZ.

Gruss

A. Iodice

martin_geck
Beginner
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Das wäre aber nur der Fall, wenn der AN ins Krankengeld kommt. Ansonsten ist nur der Umlageschlüssel U1 maßgebend.

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letzte Antwort am 22.08.2019 11:27:03 von martin_geck
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