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Abrechnung ausgeschiedener Arbeitnehmer auf Grund eines richterlichen Urteils

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letzte Antwort am 21.08.2019 14:10:04 von t_r_
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sandrakem
Beginner
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Hallo in die Runde

ich benötige mal Euer Schwarm Wissen und Hilfe

Folgender Sachverhalt

Arbeitnehmer Eintritt 25.09.2017 und Austritt zum 15.02.2018 - es gab dann in 08/2018 ein richterliches Urteil das dieser Arbeitnehmer noch folgende Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber hat

     09/2017     200,00 € auf Grund Mehrarbeit und 12,00 € Verpflegungsmehraufwand

     10/2017     700,00 € auf Grund Mehrarbeit     

     11/2017     600,00 € auf Grund Mehrarbeit und 72,00 € Verpflegungsmehraufwand

     12/2017     500,00 € auf Grund Mehrarbeit

     01/2017     70,21 €

     02/2017     800,00 € Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt

Dieses Urteil wurde nun aber erst in 08/2019 an die Lohnabteilung übergeben.

Wenn das Urteil in 2018 übergeben worden wäre hätte man einfach eine Nachberechnung anstoßen können. ,

Nun aber überlege ich wie man das am besten in der Lohnabrechnung darstellen könnte.

Vielleicht habt Ihr ja auch einen ähnlichen Fall bereit gehabt und erfolgreich lösen können.

Vielen lieben Dank im Voraus

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
140 Mal angesehen

Hallo,

grundsätzlich wären Sie mit der Frage im Bereich Personalwirtschaft besser aufgehoben, da sicher fachlich gute LoBu's nicht immer auch KOB sind. Mit welchen Programm rechnen Sie ab? Lodas oder Lohn und Gehalt?

Sie werden in beiden Programmen das Problem haben, dass eine Nachberechnung nach 2017 nicht mehr möglich ist. Richtig werden Sie den Fall nur manuell abrechnen können. Mehrarbeit muss in dem Monat abgerechnet werden, in dem sie angefallen ist.

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 21.08.2019 14:10:04 von t_r_
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