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E-Bilanz: Fehlermeldung bei Buchwert Null

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letzte Antwort am 02.03.2020 22:45:37 von dtx
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

bei der Erstellung der E-Bilanz "meckert" das Programm über einen Buchwert von Null:

398707_pastedImage_0.png

obwohl im Anlag-Programm die Auswahl des Restbuchwertes von 1,00 oder 0,00 möglich ist.

Der Buchwert fehlt auch nicht, sondern wird korrekt mit 0,00 ausgewiesen.

Den Restbuchwert von € 0,00 benutze ich lieber, da m.E. Erinnerungswerte von € 1 in Zeiten eines digitalen Inventarverzeichnisses unnötig sind und nur zu Rückfragen führen, wenn deshalb später mal ein Abgang zu einem Verlust aus Anlagenabgängen i.H.v. € 1 führt.

Kann die Fehlermeldung bitte beseitigt werden?

Viele Grüße

Jupp Schmitz

DATEV-Mitarbeiter
Melanie_Platzoeder
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz,

vielen Dank, dass Sie uns Ihr Anliegen mitgeteilt haben. Ich habe Ihren Wunsch geprüft und an meine Entwicklungskollegen weitergeleitet. Der Hinweis wird in einer der nächsten Programmversionen entfernt.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Platzöder

Produktmanagement Jahresabschluss

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Frau Platzöder,

bei Übergabe der Anlagdaten ins ESt Programm kommt auch beim Buchwert 0,00 zu Beginn des WJ eine unsinnige Fehlermeldung, da nicht 0,00 sondern ein Leerfeld übergeben wird:

16.JPG

 

Merkwürdigerweise wird der Buchwert am WJ korrekt mit 0,00 übergeben:

 

17.JPG

 

 Viele Grüße

Jupp Schmitz

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schmitz,

 

für die nächste (geplant am 20.03.2020) oder übernächste Version des Programms Einkommensteuer VZ 2019 sehen wir vor, einen in der Anlagenbuchführung zu Beginn des WJs vorhandenen Buchwert von 0 EUR zu übernehmen, so dass die von Ihnen abgebildete Meldung aus dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung nicht mehr ausgegeben wird.


Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

Gelöschter Nutzer
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Hallo Herr Tisch,

Danke für die Info. Bitte klären Sie das biite auch grundsätzlich mit den Verantwortlichen anderer Schnittstellen zwischen Rewe / Anlag und Steuern/E-Bilanz. Wenn im Steuerprogramm ein Leerfeld nicht automatisch als Null interpretiert wird, muss klar sein, dass aber Konten, die aus Rewe nicht übernommen werden, da sie Null sind, nicht als Leerfeld, sondern als Nullwert übernommen werden. Das gilt auch für das Vorauszahlungssoll bei der USt  oder Buchwerten von Null (zum 1.1.oder 31.12. bei der E-Bilanz) 🙂

Vielen Dank und schöne Grüße

Jupp Schmitz

dtx
Aufsteiger
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

 

...

Das gilt auch für das Vorauszahlungssoll bei der USt  oder Buchwerten von Null (zum 1.1.oder 31.12. bei der E-Bilanz) 🙂

Vielen Dank und schöne Grüße

Jupp Schmitz


Es stellt sich aber dann die Frage, ob die Routinen unterscheiden können zwischen dem Fall, daß sich auf einem Konto ein Saldo Null ergab und dem, daß der Wert leer ist, weil das Konto (womöglich versehentlich) gar nicht bebucht wurde.

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letzte Antwort am 02.03.2020 22:45:37 von dtx
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