Hallo Datev,
bei der Erstellung der E-Bilanz "meckert" das Programm über einen Buchwert von Null:
obwohl im Anlag-Programm die Auswahl des Restbuchwertes von 1,00 oder 0,00 möglich ist.
Der Buchwert fehlt auch nicht, sondern wird korrekt mit 0,00 ausgewiesen.
Den Restbuchwert von € 0,00 benutze ich lieber, da m.E. Erinnerungswerte von € 1 in Zeiten eines digitalen Inventarverzeichnisses unnötig sind und nur zu Rückfragen führen, wenn deshalb später mal ein Abgang zu einem Verlust aus Anlagenabgängen i.H.v. € 1 führt.
Kann die Fehlermeldung bitte beseitigt werden?
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
vielen Dank, dass Sie uns Ihr Anliegen mitgeteilt haben. Ich habe Ihren Wunsch geprüft und an meine Entwicklungskollegen weitergeleitet. Der Hinweis wird in einer der nächsten Programmversionen entfernt.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Platzöder
Produktmanagement Jahresabschluss
DATEV eG
Hallo Frau Platzöder,
bei Übergabe der Anlagdaten ins ESt Programm kommt auch beim Buchwert 0,00 zu Beginn des WJ eine unsinnige Fehlermeldung, da nicht 0,00 sondern ein Leerfeld übergeben wird:
Merkwürdigerweise wird der Buchwert am WJ korrekt mit 0,00 übergeben:
Viele Grüße
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
für die nächste (geplant am 20.03.2020) oder übernächste Version des Programms Einkommensteuer VZ 2019 sehen wir vor, einen in der Anlagenbuchführung zu Beginn des WJs vorhandenen Buchwert von 0 EUR zu übernehmen, so dass die von Ihnen abgebildete Meldung aus dem ELSTER-Modul der Finanzverwaltung nicht mehr ausgegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Tisch,
Danke für die Info. Bitte klären Sie das biite auch grundsätzlich mit den Verantwortlichen anderer Schnittstellen zwischen Rewe / Anlag und Steuern/E-Bilanz. Wenn im Steuerprogramm ein Leerfeld nicht automatisch als Null interpretiert wird, muss klar sein, dass aber Konten, die aus Rewe nicht übernommen werden, da sie Null sind, nicht als Leerfeld, sondern als Nullwert übernommen werden. Das gilt auch für das Vorauszahlungssoll bei der USt oder Buchwerten von Null (zum 1.1.oder 31.12. bei der E-Bilanz) 🙂
Vielen Dank und schöne Grüße
Jupp Schmitz
@Gelöschter Nutzer schrieb:
...
Das gilt auch für das Vorauszahlungssoll bei der USt oder Buchwerten von Null (zum 1.1.oder 31.12. bei der E-Bilanz) 🙂
Vielen Dank und schöne Grüße
Jupp Schmitz
Es stellt sich aber dann die Frage, ob die Routinen unterscheiden können zwischen dem Fall, daß sich auf einem Konto ein Saldo Null ergab und dem, daß der Wert leer ist, weil das Konto (womöglich versehentlich) gar nicht bebucht wurde.