Hallo zusammen,
ich muss mit der August-Abrechnung 2019 bei einem Mandanten in der Nebenbuchführung
pauschale Steuern einen Eintrag machen.
Der Eintrag betrifft den Juli 2019. In der Maske gebe ich oben 07/2019 ein.
Macht Lodas dann eine automatische Rückrechnung auf den Monat Juli 2019 oder muss
ich noch etwas beachten.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Martina
Moin,
die Daten für die Nebenbuchführung können immer nur zusammen mit der Abrechnung des jeweiligen Monats berücksichtigt werden.
Wenn Sie für 07/2019 die Daten in die Lohnsteueranmeldung aufnehmen wollen, müssen Sie eine Wiederholungsabrechnung (Einzelwiederholung eines beliebigen Mitarbeiters ist ausreichend) durchführen. Mit der Wdh.-Abrechnung werden dann die Daten aus den Nebenbuchführung mit aufgenommen.
Ansonsten haben Sie über LODAS nur die Möglichkeit, dies in die August-Lohnsteueranmeldung aufzunehmen.
Alternativ können Sie die geänderte Lohnsteueranmeldung über das Programm "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" übermitteln.
Viele Grüße
Uwe Lutz
....vielen Dank für die Information.
Verstehe ich den letzten Satz richtig:
Wenn ich eine Wiederholungsabrechnung mache, dann kann ich die geänderte Lohnsteueranmeldung über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung übermitteln?
Wenn ich es nicht mache, kommen die Änderungen in die August-Lohnsteueranmeldung.
Grüßle
Martina Zimmer
Hallo Frau Zimmer,
nein das ist so nicht richtig.
Wenn Sie eine Wiederholungsabrechnung machen dann wird die geänderte Lohnsteueranmeldung automatisch von LODAS erzeugt und übermittelt.
Das Programm DÜ-Formulare Lohnsteuer-Anmeldung verwenden Sie nur wenn Sie nur wenn Sie die Werte nicht in LODAS eintragen und auch keine Wiederholungsabrechnung in LODAS vornehmen wollen.
Gruß
Björn
Alles klar. Vielen Dank.
Grüßle
Martina