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oKaution im SKR49 richtig buchen

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letzte Antwort am 20.08.2019 10:23:46 von vocaris
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vocaris
Einsteiger
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Hallo liebe Gemeinde,

ich (Mandant) habe einmal eine Frage zum richtigen Buchen einer Mietkaution.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und buchen im SKR49. Wir haben eine Garage als Lager angemietet und haben dazu eine Kaution iHv 150€ gezahlt.

Der Vertrag läuft zwar 1 Jahr, aber im Vertrag ist eine autom. Verlängerunsgklausel um jeweils 1 Jahr, wenn keiner der Parteien 3 Monte vor Ablauf kündigt.

Für mich wäre das nun ein eine Miete auf unbestimmte Zeit und ich würde die 150€ gegen das Sachkonto 555 buchen.

Laut Kanzlei REWE erschient beim Buchen eine Frage bzgl. Nutzungsdauer iVm der AFA.

Wird eine Kaution abgeschrieben? Sie wird doch am Ende zurück bezahlt.

Kann mir einer bitte das korrekte Konto für diese Kautionszahlung nennen?

Danke

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steme
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Herr Krämer,

das Konto #0555 ist auch im Vereinskontenrahmen ein Anlagenkonto, daher erfolgt die Abfrage nach der Nutzungsdauer. Ich würde ein Konto aus dem Bereich Sonstige Vermögensgegenstände wählen, genauer entweder das Konto # 0724, # 0725 oder # 0726, je nach genauem Sachverhalt. In Ihrem Fall wahrscheinlich das Konto # 0724, da ja noch nicht genau klar ist, wie lange die Laufzeit der Kaution ist.

Liebe Grüße

vocaris
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau steme

danke für Ihren Input. JA habe gerade mal in den SKR geschaut. AFA liegt bestimmt am Anlagevermögen. Wusste gar nicht, dass man eine Kaution abschreiben kann...

Habe es jetzt gegen 724 buchen lassen.

Danke

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letzte Antwort am 20.08.2019 10:23:46 von vocaris
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